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Politisches System Saudi-Arabien ist eine absolute Monarchie. Der Koran und die Sunna", welche die überlieferten Aussagen des Propheten Mohammad umfasst, bilden die Verfassung. Das Grundgesetz" von 1992 bestimmt die wesentlichen Merkmale von Staat und Gesellschaft. Der Islam ist Staatsreligion. Staatsoberhaupt ist König Fahd bin Abdel Aziz Al-Saud (geb. 1920). Er trägt den Titel Diener der beiden heiligen Stätten", womit die großen Moscheen in Mekka und Medinah gemeint sind. Aus gesundheitlichen Gründen hat König Fahd die laufenden Amtsgeschäfte faktisch Kronprinz Abdullah bin Abdel Aziz (geb. 1923) übertragen. Die Thronfolge geht nach den Söhnen des Staatsgründers König Abdul Aziz (gest. 1953) sowie deren Söhnen. Ist ein neuer König zu bestimmen, tritt der königliche Familienrat zusammen. Die Regierung besteht aus dem Ministerrat unter Vorsitz des Königs. Schlüsselressorts wie Inneres, Verteidigung und Äußeres sind von Mitgliedern der königlichen Familie besetzt. Ein Parlament gibt es nicht, doch besteht seit 1992 eine beratende Versammlung, der Majlis al-Shura". Der König ernennt die 120 Mitglieder (bald wohl 150) für jeweils 4 Jahre. Der Majlis al-Shura berät die Regierung und nimmt insbesondere zu Gesetzesvorhaben Stellung. Über eigene Gesetzesinitiative oder ein Budgetrecht verfügt er nicht. Großen Einfluss haben die islamischen Religionsgelehrten (Ulema") sowie wichtige Stammesführer. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, 1 Kassationsgerichtshof und andere Gerichte Verwaltung Das Land ist in 13 Provinzen (mintaqat, Singular mintaqa) unterteilt, dazu kommen noch zwei Regionen, die hoheitsrechtlich neutral, aber dem Königreich zugehörig sind. Die Provinzen sind gegliedert in Bezirke und Unterbezirke. An der Spitze der regionalen Verwaltung stehen Emire im Ministerrang.
Regierungspartei Keine Opposition Im Inland keine. Auslandsopposition unter anderem in London Gewerkschaften Keine Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen und Sonder-Organisationen, WTO (Welthandelsorganisation, seit Ende 2005), OPEC (Organisation Erdöl Exportierender Länder), OAPEC (Organisation der Arabischen Erdöl Exportierenden Länder), Arabische Liga, Organisation der Islamischen Konferenz (OIC; Sitz Djidda), Muslimische Weltliga (MWL; Sitz Mekka), Golf-Kooperationsrat (GCC; Generalsekretariat in Riad) Einreise Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich. Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich.Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen. Die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien erteilt hierzu weitere Auskünfte. Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert. Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
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