![]() Themen |
Die medizinische Versorgung ist gut. Impfvorschriften bestehen keine, empfohlen wird ein Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Hepatitis A und Hepatitis B. In ländlichen Gebieten und je nach Risikoexposition kann eine Impfung gegen Typhus und Tollwut sinnvoll sein. Über die Botschaft in Tel Aviv und das Vertretungsbüro in Ramallah sind Anschriften deutschsprachiger Vertrauensärzte erhältlich. Die Sicherheitslage in Israel und in den Palästinensischen Gebieten ist weiterhin sehr angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.
Israel
Am 06. März 2008 wurden bei einem Selbstmordanschlag in einer Religionsschule in Jerusalem acht Schüler getötet und neun weitere zum Teil schwer verletzt. Am 04. Februar 2008 wurde in Dimona im Negev in einer Einkaufsstrasse ein Selbstmordanschlag verübt. Die israelische Polizei hat daraufhin die Alarmbereitschaft in ganz Israel, insbesondere im Süden erhöht und vor Infiltration von Terroristen aus dem Sinai gewarnt. Die israelischen Behörden warnen weiterhin vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 04.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen. In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten. Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Grenzübergänge Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Der Übergang nach Gaza (Achtung Reisewarnung) ist derzeit geschlossen. Jerusalem In Jerusalem wird auf Grund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen. Palästinensische Gebiete
Seit dem 11. Juni 2007 eskalieren die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten palästinensischen Gruppen. Es kommt im gesamten Gazastreifen zu heftigen Schießereien. Zudem kommt es seit der Entführung eines israelischen Soldaten am 26.06.2006 und aufgrund des seit Mitte Mai 2007 verstärkten Beschusses israelischer Städte durch Qassam-Raketen vom Gazastreifen aus wiederholt zu militärischen Operationen Israels im Gazastreifen. Der Gazastreifen ist vollständig abgeriegelt, die Grenzübergänge sind nur sporadisch geöffnet. Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Grenzübergänge und zu einem Ausreiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah ist für Touristen nicht möglich. Seit dem Frühjahr 2006 wurden mehrere Ausländer entführt, zuletzt am 12. März ein Korrespondent der BBC, und westliche Einrichtungen angegriffen. Es besteht eine besondere Gefährdung für westliche Ausländer. Wer trotzdem reist, muss mit einer erheblichen Gefährdung terroristische Anschläge und Entführungen rechnen. Sicherheitshinweise für die Westbank Von Reisen in die Westbank wird grundsätzlich abgeraten. Aufgrund der intensiven bewaffneten Auseinandersetzungen im Gazastreifen liegt aktuell auch im Westjordanland ein erhöhtes Risiko vor. Ein Überschwappen der Kämpfe auf die Westbank kann nicht ausgeschlossen werden. Es wird empfohlen, die Lage in den Medien aufmerksam zu verfolgen, die tagesaktuellen UN Sicherheitshinweise zu beachten und Fahrten im Westjordanland auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren. Fahrten in die nördliche Westbank (insbesondere Jenin, Nablus, Tulkarem), aber auch nach Hebron sollten gegebenenfalls eng mit dem deutschen Vertretungsbüro in Ramallah abgestimmt werden. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben. Besuche in den Städten Bethlehem und Jericho sind derzeit vertretbar. Generell gilt, dass Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden können. Die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah können bei Sperrung der Stadt, die in der Regel sehr kurzfristig erfolgt, dort nicht erreichbar sein. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie in dringenden Fällen den Bereitschaftsdienst unter nachfolgenden Telefonnummern erreichen:
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen. Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende 'Zoll-Formular Nr. 84' kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden. Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen). Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet. |
a
|
(C) erdkunde-wissen.de. Konzept, Gestaltung und Redaktion: erdkunde-wissen.de. Nachdruck, Weiterverarbeitung, Weitergabe an Dritte sowie Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung. Keine Haftung für falsche Angaben, keine Gewähr über die Richtigkeit der Informationen. Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik? Mailen Sie uns einfach.