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Politisches System Autoritäre bundesstaatliche präsidiale Republik. Islamische Republik seit 1956 mit Verfassung von 1956. Wahlrecht ab 21 Jahre. Zwei-Kammern-Parlament: Nationalversammlung mit 217 auf 5 Jahre gewählte Abgeordnete, 10 für Minderheiten und Senat mit 87 Mitgliedern, von denen alle 2 Jahre ein Drittel für 6 Jahre gewählt werden. Wahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre durch Wahlkollegium. Suspendierung der Nationalversammlung und des Senats bei Machtübernahme am 12.10.1999, Auflösung am 20.06.2001. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, in jeder Provinz ein Hoher Gerichtshof Verwaltung Pakistan ist ein Bundesstaat mit den vier Provinzen Punjab (Nr. 3 auf der Karte), Sindh (4), Baluchistan (1), North West Frontier (NWFP; 2), den "Federally Administered Tribal Areas" (FATA; 6) und den "Northern Areas" (8). Dies sind von dem früheren Fürstentum Jammu und Kaschmir abgetrennte Gebirgsgebiete im Norden Pakistans ohne Provinzcharakter oder Repräsentation. Dazu kommt Azad Kashmir ("freies Kaschmir"; 7), der auf der pakistanischen Seite der Demarkationslinie ("Line of Control") zwischen Indien und Pakistan liegende Teil Kaschmirs.
Parteien
Gewerkschaften Vielzahl von Betriebsgewerkschaften mit ca. 60 Zusammenschlüssen auf Bundesebene, aber ohne Dachorganisation. Von geringem Einfluss. Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen und Unterorganisationen, Islamische Konferenz-Organisation (OIC), SAARC (Südasiatische Gemeinschaft für Regionalentwicklung, Zusammenschluss von 7 südasiatischen Staaten), ECOECO (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Iran, Türkei, zentralasiatischen Republiken, Aserbaidschan und Afghanistan), D-8 ("Gruppe der 8 Entwicklungsländer" - wirtschaftlich ausgerichtete Interessengruppierung von Ägypten, Bangladesch, Indonesien, Iran, Nigeria, Malaysia, Türkei und Pakistan), ASEMASEM (Asien-Europa-Treffen), Beobachter in Shanghai Cooperation Organisation. Mitgliedschaft im Commonwealth wurde wegen Verhängung des Notstands im Nov. 2007 ausgesetzt. Einreise Visum Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Homepage des pakistanischen Innenministeriums erläutert (www.pakistan.gov.pk/ministries/index.jsp?MinID=208&Path=218 ). Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin: Schaper Str. 2910719 BerlinTel.: (030) 21 24 40Fax: (030) 21 24 42 10E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de Reisedokumente Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen. Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
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