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Politisches System Wichtige Entscheidungen der omanischen Politik trifft Sultan Qabus. Er ist Staatsoberhaupt, Regierungschef, Außenminister, Verteidigungsminister und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Als oberster Gesetzgeber billigt er alle Gesetze und Abkommen und erlässt sie in Form von "Royal Decrees". Er beruft und entlässt die Mitglieder der Regierung. Das Kabinett wird in der politischen Arbeit vom Deputy Prime Minister Sayyid Fahd al Said geleitet. Es umfasst gegenwärtig 26 Mitglieder, davon drei Frauen. Weitere 4 Personen (davon 1 Frau) haben nominell Ministerrang, aber keinen Sitz im Kabinett. 1996 erließ Sultan Qabus erstmals eine verfassungsmässige Ordnung ("Basic Law of the State"). Das Gesetz bestätigt das monarchische System und die herausragende Position des Sultans. Gleichzeitig unterwirft es den Monarchen erstmals einer schriftlich niedergelegten Ordnung, schreibt die Regeln für die Nachfolge des Sultans fest, verpflichtet den Staat auf Leistungen im Bereich von Gesellschaftspolitik, Wirtschaft, Kultur und Sicherheit, stärkt Bürgerrechte und Justiz und weist einer schon bestehenden Beratenden Versammlung einen festen Platz im politischen System Omans zu. Die Garantie der Religionsfreiheit, das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Sprache, Wohnort und sozialer Zugehörigkeit, das Recht auf politisches Asyl und der Schutz von Leben und Eigentum von Ausländern sind wichtige Bestimmungen des Gesetzestexts. In Oman gibt es keine politischen Parteien oder Gewerkschaften. Seit November 1991 besteht eine Beratende Versammlung (Madschlis al-Schura). Sie hat das Recht, alle Gesetzesvorhaben, die staatliche Dienstleistungen betreffen, zu prüfen, und Empfehlungen zu geben. Ein weiteres wichtiges Instrument des Madschlis ist die Fragestunde: Minister müssen den Parlamentariern für ihren Bereich Rede und Antwort stehen. Die Sitzungen werden im Fernsehen live übertragen und die Beiträge in der Presse wiedergegeben. Der Madschlis mit seinen 83 Mitgliedern repräsentiert die 59 Regierungsbezirke (Wilayat) Omans. Am 4. Oktober 2003 wurde der 4. Madschlis al-Shura gewählt. Wahlberechtigt waren erstmals alle über 21 Jahre alten Omaner, 506 Kandidaten bewarben sich um die Sitze der neuen Beraten Versammlung. Die bereits im 3. Madschlis vertretenen beiden weiblichen Mitglieder wurden wiedergewählt, doch erreichte keine weitere Kandidatin den Einzug in den Madschlis. Es wird damit gerechnet, dass dem neue Madschlis al-Shura mehr gesetzgeberische und Regierungskontroll-Funktionen übertragen werden. Im Dezember 1997 wurde mit dem 40-köpfigen Staatsrat (Madschlis al-Daula) eine zweite parlamentarische Kammer geschaffen, die die Regierung und den Madschlis al-Schura berät und deren Mitglieder ernannt werden. Dem Madschlis al-Daula gehören gegenwärtig fünf Frauen an. Madschlis al-Daula und Madschlis al-Schura können für wichtige gemeinsame Beratungen und Entscheidungen unter Vorsitz des Sultans als "Omanischer Rat" (Madschlis Oman) zusammentreten. Verwaltung 6 Regionen und 4 Gouvernate
Politische Parteien Keine Gewerkschaften Keine Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen und Sonderorganisationen, Arabische Liga, Golfkooperationsrat, Islamische Konferenz, Blockfreie Staaten, WTO Einreise Visum/ Reisedokumente Deutsche Besucher (Touristen und Geschäftsreisende) benötigen für die Einreise nach Oman ein Visum, das man an allen Grenzübergangsstellen erhalten kann. Es berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat bei einer Einreise. Die Gebühr für dieses Visum beträgt 6 Omanische Rial (ca. 11 Euro). Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens sechsmonatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Vorläufige (grüne) Reisepässe werden akzeptiert, müssen aber ebenfalls mindestens noch 6 Monate gültig sein. Deutsche Kinderausweise werden nicht anerkannt, jedoch die neuen deutschen Kinderreisepässe. Der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis) ist ausreichend. Der Personalausweis oder sonstige Passersatzpapiere reichen dagegen nicht aus. Das Visum kann für die gleiche Gebühr um einen Monat verlängert werden. Bei einem bereits vorangegangenen Aufenthalt in Oman kann auch ein Visum zur mehrfachen Einreise beantragt werden. Es berechtigt innerhalb eines Gültigkeitszeitraums von 1 Jahr zu Aufenthalten von jeweils 3 Wochen, wobei zwischen den einzelnen Aufenthalten bis zur nächsten Einreise mindestens 3 Wochen vergangen sein müssen. Die Gebühr für dieses Visum, das nicht verlängert werden kann, beträgt 10 Omanische Rial. (ca. 19 Euro). Für den Reisepass ist bei Beantragung dieses Visums eine Mindestgültigkeitsdauer von 1 Jahr erforderlich. Oman/Katar Die Gebühr für das in Oman erteilte Visum beträgt 6 Omanische Rial (ca. 11 Euro). Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Monat ohne Verlängerungsmöglichkeit. Oman/Emirat Dubai Oman/Vereinigte Arabische Emirate (außer Dubai) Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise. Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden. Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa finden sich auch auf der Webseite der omanischen Polizei: http://www.rop.gov.om/ .
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