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Politisches System

Wichtige Entscheidungen der omanischen Politik trifft Sultan Qabus. Er ist Staatsoberhaupt, Regierungschef, Außenminister, Verteidigungsminister und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Als oberster Gesetzgeber billigt er alle Gesetze und Abkommen und erlässt sie in Form von "Royal Decrees". Er beruft und entlässt die Mitglieder der Regierung.

Das Kabinett wird in der politischen Arbeit vom Deputy Prime Minister Sayyid Fahd al Said geleitet. Es umfasst gegenwärtig 26 Mitglieder, davon drei Frauen. Weitere 4 Personen (davon 1 Frau) haben nominell Ministerrang, aber keinen Sitz im Kabinett.

1996 erließ Sultan Qabus erstmals eine verfassungsmässige Ordnung ("Basic Law of the State"). Das Gesetz bestätigt das monarchische System und die herausragende Position des Sultans. Gleichzeitig unterwirft es den Monarchen erstmals einer schriftlich niedergelegten Ordnung, schreibt die Regeln für die Nachfolge des Sultans fest, verpflichtet den Staat auf Leistungen im Bereich von Gesellschaftspolitik, Wirtschaft, Kultur und Sicherheit, stärkt Bürgerrechte und Justiz und weist einer schon bestehenden Beratenden Versammlung einen festen Platz im politischen System Omans zu. Die Garantie der Religionsfreiheit, das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Sprache, Wohnort und sozialer Zugehörigkeit, das Recht auf politisches Asyl und der Schutz von Leben und Eigentum von Ausländern sind wichtige Bestimmungen des Gesetzestexts.

In Oman gibt es keine politischen Parteien oder Gewerkschaften. Seit November 1991 besteht eine Beratende Versammlung (Madschlis al-Schura). Sie hat das Recht, alle Gesetzesvorhaben, die staatliche Dienstleistungen betreffen, zu prüfen, und Empfehlungen zu geben. Ein weiteres wichtiges Instrument des Madschlis ist die Fragestunde: Minister müssen den Parlamentariern für ihren Bereich Rede und Antwort stehen. Die Sitzungen werden im Fernsehen live übertragen und die Beiträge in der Presse wiedergegeben.

Der Madschlis mit seinen 83 Mitgliedern repräsentiert die 59 Regierungsbezirke (Wilayat) Omans.

Am 4. Oktober 2003 wurde der 4. Madschlis al-Shura gewählt. Wahlberechtigt waren erstmals alle über 21 Jahre alten Omaner, 506 Kandidaten bewarben sich um die Sitze der neuen Beraten Versammlung. Die bereits im 3. Madschlis vertretenen beiden weiblichen Mitglieder wurden wiedergewählt, doch erreichte keine weitere Kandidatin den Einzug in den Madschlis. Es wird damit gerechnet, dass dem neue Madschlis al-Shura mehr gesetzgeberische und Regierungskontroll-Funktionen übertragen werden.

Im Dezember 1997 wurde mit dem 40-köpfigen Staatsrat (Madschlis al-Daula) eine zweite parlamentarische Kammer geschaffen, die die Regierung und den Madschlis al-Schura berät und deren Mitglieder ernannt werden. Dem Madschlis al-Daula gehören gegenwärtig fünf Frauen an. Madschlis al-Daula und Madschlis al-Schura können für wichtige gemeinsame Beratungen und Entscheidungen unter Vorsitz des Sultans als "Omanischer Rat" (Madschlis Oman) zusammentreten.


Verwaltung

6 Regionen und 4 Gouvernate

Gebietseinheit Hauptort Fläche
km²
Bevölkerung
2003
davon
Ausländer
Regionen (mintaqah)
ad-Dachliyya Nizwa 31 900 267 140 31 803
Batina Suhar 12 500 653 505 89 098
Wusta Haima 79 700 22 983 6 122
asch-Scharqiyya Sur 36 800 313 761 49 392
adh-Dhahira Ibri 40 0001) 130 177 18 051
Governorate (muhafazah)
Maskat Sib 3 500 632 073 250 461
Musandam Chasab 1 800 28 378 8 054
Dhofar Salalah 99 300 215 960 65 001
Buraimi Buraimi 4 0001) 76 838 20 602
1) Buraimi wurde im Oktober 2006 aus adh-Dhahira ausgegliedert. Die Gesamtfläche der Region betrug bis dahin 44 000 km². Die neuen Flächenangaben sind geschätzt.

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Politische Parteien

Keine

Gewerkschaften

Keine


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Vereinte Nationen und Sonderorganisationen, Arabische Liga, Golfkooperationsrat, Islamische Konferenz, Blockfreie Staaten, WTO


Einreise

Visum/ Reisedokumente

Deutsche Besucher (Touristen und Geschäftsreisende) benötigen für die Einreise nach Oman ein Visum, das man an allen Grenzübergangsstellen erhalten kann.

Es berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat bei einer Einreise. Die Gebühr für dieses Visum beträgt 6 Omanische Rial (ca. 11 Euro). Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens sechsmonatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Vorläufige (grüne) Reisepässe werden akzeptiert, müssen aber ebenfalls mindestens noch 6 Monate gültig sein. Deutsche Kinderausweise werden nicht anerkannt, jedoch die neuen deutschen Kinderreisepässe. Der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis) ist ausreichend. Der Personalausweis oder sonstige Passersatzpapiere reichen dagegen nicht aus. Das Visum kann für die gleiche Gebühr um einen Monat verlängert werden.

Bei einem bereits vorangegangenen Aufenthalt in Oman kann auch ein Visum zur mehrfachen Einreise beantragt werden. Es berechtigt innerhalb eines Gültigkeitszeitraums von 1 Jahr zu Aufenthalten von jeweils 3 Wochen, wobei zwischen den einzelnen Aufenthalten bis zur nächsten Einreise mindestens 3 Wochen vergangen sein müssen.

Die Gebühr für dieses Visum, das nicht verlängert werden kann, beträgt 10 Omanische Rial. (ca. 19 Euro). Für den Reisepass ist bei Beantragung dieses Visums eine Mindestgültigkeitsdauer von 1 Jahr erforderlich.

Oman/Katar
Aufgrund gemeinsamer Visaregelungen zwischen Oman und Katar sind Inhaber eines Visums von Oman oder Katar berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt.

Die Gebühr für das in Oman erteilte Visum beträgt 6 Omanische Rial (ca. 11 Euro). Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Monat ohne Verlängerungsmöglichkeit.

Oman/Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum oder einen Einreisestempel des Emirats Dubai enthält. Eine zusätzliche Gebühr bei Einreise wird nicht erhoben. Die Dauer der Aufenthaltsberechtigung für Oman richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltsberechtigung für das Emirat Dubai.

Oman/Vereinigte Arabische Emirate (außer Dubai) 
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird  an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise.

Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden.

Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa finden sich auch auf der Webseite der omanischen Polizei: http://www.rop.gov.om/ .


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Clayallee 82, 14195 Berlin
Internationale Vorwahl 030-84 41 69 70
Internationale Domäne botschaft-oman@t-online.de
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Feuerbachstraße 26-32, 60325 Frankfurt am Main
Internationale Vorwahl 069- 1 70 07 90
Internationale Domäne HGKOman@t-online.de
Amtsbezirk Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Oman
post.gif (1410 Byte) near Al-Nahda Hospital, Stadtteil Ruwi, Maskat
Internationale Vorwahl (00968) 24 83 24 82, 24 83 21 64
Internationale Domäne info@maskat.diplo.de

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