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Gesundheit Literatur Reisehinweise Reiseziele
Sitten & Bräuche Strafrecht Strom Unterkunft
Verkehr -Zoll - -

Gesundheit

Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte, während die Versorgung in der Hauptstadt relativ gut ist. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Weitere Informationen erteilt auch das Centrum für Reisemedizin, 40549 Düsseldorf, Tel.-Nr.: 0211 – 904 29 0, Fax-Nr.: 0211 – 904 29 99, E-Mail: info@crm.de .

Das Leitungswasser entstammt überwiegend Meerwasserentsalzungsanlagen. Wegen starker Erwärmung in den Sommermonaten (Zwischentank auf dem Hausdach) hat es keine Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte gefiltert oder abgekocht werden. Einheimisches stilles Mineralwasser in Flaschen ist empfehlenswert.

Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist gut. Vorsicht beim Verzehr von nichtpasteurisierten Milch- und nicht abgekochten bzw. durchgebratenen Fisch- und Fleischprodukten ist angeraten. Außerhalb Maskats sollte man auf Eiswürfel im Getränk verzichten.

Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate hinaus auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Oman werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden. Beim Baden im Meer ist erhöhte Vorsicht wegen Feuerquallen, Wasserschlangen, Giftfischen, Rochen und Haien unerlässlich.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.


Literatur

Reisehinweise

Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens wird Reisenden in Oman geraten, in der Öffentlichkeit zurückhaltend aufzutreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht zu nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernzuhalten.

Kriminalität

Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Jedoch sollten Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi Arabien/ Oman, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden, da es dort in der Vergangenheit wiederholt zu Überfällen auf Alleinreisende gekommen ist.

Daneben werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.
  • Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr vermieden werden, zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt
  • Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden. Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sind unbedingt mitzuführen. Bei Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.

Mietwagen

Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen (bei Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate auch mit dortiger Gültigkeit) geachtet werden.


Sitten & Bräuche

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.


Strafrecht

Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht nach dem omanischen Strafgesetzbuch seit Anfang 1999 die Todesstrafe.

Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten (Antidepressiva und andere Psychopharmaka) sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.

Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
240 50 -
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Unterkunft

Es gibt ungefähr 12 moderne Hotels. Kleinere Hotels sind preiswerter, die Einrichtungen sind jedoch begrenzt. In ländlichen Regionen gibt es nur wenige Hotels. Vorausbuchung wird dringend empfohlen. Auf alle Hotelrechnungen werden 10% Bedienungsgeld aufgeschlagen.


Verkehr

FLUGZEUG: Oman Air (WY) betreibt Inlandflüge von Maskat nach Salalah, die Flugzeit beträgt ca. 1 Std. 30.
 
BUS/PKW: Die Hauptstraßen führen von Nord nach Süd. Bus: Die Busnetze von Maskat und Nordoman werden von der Oman National Transport Company betrieben. Taxi: Die Preise sind hoch und sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden. Sammeltaxis sind ebenfalls vorhanden, außerdem verkehren für den Passagierverkehr umgebaute Lastwagen. Mietwagen sind u. a. bei Zubair Travel und Service in Maskat erhältlich sowie von Avis, und Budget, die in zahlreichen Hotels im Land vertreten sind. Verkehrsvorschriften: Besucher dürfen ohne Erlaubnis des Innenministeriums nicht weiter als bis nach Seeb fahren (50 km von Maskat entfernt). Für Alkohol am Steuer werden hohe Strafen verhängt. Unterlagen: Nationaler Führerschein genügt für touristische Aufenthalte.


Zoll

Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als einer Flasche Alkoholika sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.

Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden.

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