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Politisches System Die militärische Führung etablierte den "State Law and Order Restoration Council (SLORC)" und bildete damit eine nur aus Militärs bestehende Staatsspitze. Im November 1997 wurde der SLORC durch den State Peace and Development Council (SPDC) ersetzt und bei dieser Gelegenheit verjüngt. Es gibt kein Parlament. Verwaltung Myanmar gliedert sich in sieben States und sieben Divisions. Die Landesteile, die überwiegend von der größten Volksgruppe Myanmars, den Bamar besiedelt sind, heißen Divisions, die Bereiche, die überwiegend von Minderheiten bewohnt werden, States. Die Minderheiten-States bilden zum überwiegenden Teil die Außengrenzen Myanmars: im Uhrzeigersinn beginnend im Südwesten:
Von den sieben Divisions verfügen zwei über Außengrenzen auf dem Festland, die übrigen fünf liegen entweder im Binnenland oder am Meer:
States und Divisions sind weiter untergliedert in Distrikte und Gemeinden.
Parteien Insgesamt gibt es noch 10 zugelassene politische Parteien, einige von ihnen repräsentieren ethnische Minderheiten. Führend ist die von Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi 1988 mitgegründete National League for Democracy (NLD), der es bei den Parlamentswahlen von 1990 gelang, ca. 60 Prozent aller Stimmen und 80 Prozent aller Sitze zu gewinnen. Opposition siehe Parteien (NLD) Gewerkschaften Es gibt keine legalen Gewerkschaften in Myanmar Mitgliedschaft in internationalen Organisationen (Beitrittsjahr in Klammern) UNO (1948), ILOILO (Internationale Arbeitsorganisation; 1948), FAO (VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation; 1947), UNESCOUNESCO (VN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur; 1949), ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; 1948), WHO (Weltgesundheitsorganisation; 1948), ITU (Internationale Fernmeldeunion; 1986), WMO (Weltorganisation für Meteorologie; 1950), IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation; 1958), Weltbank (1952), IDA (Internationale Entwicklungsorganisation Weltbank; 1962), IMF (Weltwährungsfonds; 1952), IFC (Internationale Finanz-Corporation Weltbank; 1956), UNICEFUNICEF (VN-Kinderhilfswerk, 1948), UNCTADUNCTAD (VN-Handels- und Entwicklungskonferenz; 1948), UNDPUNDP (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen; 1948), UNIDOUNIDO (Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung; 1990), ESCAP (Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik; Beitrittsdatum nicht bekannt), ADB (Asiatische Entwicklungsbank; 1973), IAEA (Internationale Atomenergie-Organisation; 1957), Colombo-Plan (Entwicklungshilfeplan für die süd- und südostasiatischen Commonwealth-Mitglieder), Genfer Abrüstungsausschuss (CCO), GATT/WTO (Welthandelsorganisation; 1948), Internationales Rotes Kreuz (1993). Hinzu kommen Mitgliedschaften in Regionalorganisationen wie ASEANASEAN (Südostasiatische Staatengemeinschaft; seit 1997) und im ASEM(Europäisch-Asiatische Gipfeltreffen)-Prozess (seit 2004). Einreise Visum Für deutsche Staatsangehörige besteht zur Einreise nach Myanmar Pass- und Visumzwang. Visa werden von allen Auslandsvertretungen der Union Myanmar erteilt, z. B. der Botschaft in Berlin (Thielallee 19, 14195 Berlin, Tel. 0302061570, Fax: 03020615720, E-Mail: info@botschaft-myanmar.de, Internet: http://www.botschaft-myanmar.de, Bürozeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 16.30 Uhr) in Berlin beantragt werden muss. Weitere Informationen zu Visumgebühren und Antragsverfahren können der Homepage der Botschaft entnommen werden. Reisedokumente Deutsche Reisepässe und Passersatzpapiere müssen am Tag der Einreise nach Myanmar noch mindestens sechs Monate gültig sein. Kinderreisepässe mit Lichtbild werden zur Einreise nach Myanmar bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr anerkannt. Die früheren Kinderausweise mit Lichtbild werden bis zum vollendeten 16. Lebensjahr akzeptiert. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern.
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