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Politisches System Republik mit Mehr-Parteien-System. Parlament "Großer Volks-Chural" mit 76 Mitgliedern. Die Mongolei zählt zu den Transformationsländern des ehemaligen Ostblocks. Die Verfassung von 1992 sieht die Gewaltenteilung zwischen Legislative (Großer Volkschural, Einkammerparlament), Regierung und Rechtssprechung vor. Der Staatspräsident ist Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er setzt die vom Parlament verabschiedeten Gesetze in Kraft. Er kann Gesetze mit seinem Veto verhindern, das nur mit der Zwei-Drittel-Mehrheit des Parlaments überstimmt werden kann. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, 1 Stadtgericht, 18 Provinzgerichte, Bezirksgerichte Verwaltung Die Mongolei ist in 18 Aimags (Provinzen) gegliedert, nur die Hauptstadt Ulaanbaatar ist ein unabhängiger Bundesdistrikt. Letzteres galt bis 1994 auch für die Stadt Erdenet. Aus dieser wurde aber 1994 zusammen mit einigen Sum des Bulgan-Aimags der Orchon-Aimag geschaffen. Ebenso die Stadt Darchan, für welche der Darchan-Uul-Aimag als Enklave aus dem Selenge-Aimag ausgegliedert wurde. Jeder Aimag ist in eine Anzahl Somon (Einzahl: Sum) unterteilt (vergleichbar mit den deutschen Landkreisen), diese wiederum in Baga (Einzahl: Bag, vergleichbar mit unseren Gemeinden). Es existieren 329 Somon, die sich in 1.620 Baga gliedern. Ein Bag existiert häufig nicht als feste Ansiedlung, da seine Mitglieder alle als Nomaden umherziehen. 18 Provinzen (Arhangay, Bayanhongor, Bayan-Olgiy, Bulgan, Dornod, Dornogovi, Dundgovi, Dzavhan, Govi-Altay, Hentiy, Hovd, Hovsgol, Omnogovi, Ovorhangay, Selenge, Suhbaatar, Tov, Uvs) und 3 Städte (Darhan, Erdenet, Ulaanbaatar)Regierungspartei
Oppositionsparteien
Gewerkschaften
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen VN (Vereinte Nationen, 1961), WHO (Weltgesundheitsorganisation, 1962), UNESCO (VN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, 1962), ITU (Internationale Fernmeldeunion, 1964), UNICEF (VN-Kinderhilfswerk, 1965), FAO (VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation, 1973), IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation, 1973), UNDP (Entwicklungsprogramm der VN, 1976), Weltbank (1991), IWF (Internationaler Währungsfonds, 1991), ADB (Asiatische Entwicklungsbank, 1991), Bewegung der Blockfreien (1992), WTO (Welthandelsorganisation, 1997) Einreise Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Mongolei ein Visum, das bei der Mongolischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann Visa werden auch am Flughafen in Ulan Bator ausgestellt, jedoch zu höheren Gebühren (50 US-Dollar). Es liegen keine Informationen darüber vor, ob die Ausstellung am Flughafen jederzeit und unkompliziert erfolgt. Es wird daher zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt geraten. Grenzübergänge für Ausländer Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich:
Einreise mit dem Kfz Bei Einreise mit dem Kfz. empfiehlt sich eine Voranmeldung beim mongolischen Hauptzollamt in Ulan Bator, möglichst über einen deutschen Reiseunternehmer vor Ort. Neu ist sei 2007, dass Fahrzeuge innerhalb von 72 Stunden nach Einreise beim Verkehrspolizeihauptamt in Ulan Bator angemeldet sein müssen. Dies ist vor allem bei Einreise über Tsagaan Nuur (Bayan Ulgii Aimag) wegen der Entfernung schwierig. Auch hierbei kann ein Vertreter vor Ort helfen; per Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen werden von den hiesigen Behörden akzeptiert. Erfahrungsgemäß werden auch 2 Fotos des Fahrzeuges (Front- und Seitenansicht) verlangt. Die geplante Einreise mit dem Fahrzeug kann auch bei der mongolischen Botschaft in Berlin im Zuge des Visumantrages beantragt werden. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, informiert die mongolische Botschaft die relevante mongolische Grenzstation über Ihre bevorstehende Einreise. Sonstige Hinweise Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten sieben Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator, anmelden und vor der Ausreise wieder abmelden. In der Mongolei empfiehlt es sich, den Reisepass mit den entsprechenden Aufenthaltsstempeln (Visum, Registrierung bei der Polizei etc.) ständig mit sich zu führen, da unvorhergesehene Kontrollen durch die Polizei vorkommen und das Fehlen entsprechender Papiere zu vorübergehender Festnahme führen kann. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
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