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Politisches System Konstituelle Monarchie. Seit 1963 föderalistische Wahlmonarchie. Verfassung von 1957. Wahlrecht ab 21 Jahre. Zwei-Kammer-Parlament: Volksversammlung mit 192 auf 5 Jahre gewählten Abgeordneten und Länderversammlung mit 70 Mitgliedern, von denen 40 vom König, 30 von den Parlamenten der Bundesstaaten ernannt werden. Königswahl alle 5 Jahre durch die 9 Sultane. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, 2 Hohe Gerichtshöfe, Magistratsgerichte Verwaltung 13 Bundesstaaten (darunter 9 Sultanate) und 3 Bundesterritorien (Kuala Lumpur, der neue Regierungssitz Putrajaya und die Insel Labuan). Die nicht als Sultanate konstituierten Bundesstaaten (Sabah, Sarawak, Penang (incl. Insel Penang) und Malakka) werden von einem von der Zentralregierung ernannten Gouverneur verwaltet.
Gewerkschaften Über 200 nach englischem Vorbild organisierte Berufsgruppengewerkschaften, die ausschließlich malaysischen Arbeitnehmern offenstehen. Die wichtigsten und größten sind im Dachverband MTUC (Malaysischer Gewerkschaftskongress) zusammengeschlossen. Rund 400.000 Mitglieder (circa 5% der Beschäftigten). Mitgliedschaften in internationalen Organisationen Vereinte Nationen: ESCAP (Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den
Pazifik), FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der VN), IAEO (Internationale
Atomenergie-Behörde), IBRD (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung), ICAO
(Internationale Zivilluftfahrt-Organisation), IDA (Internationale
Entwicklungsorganisation), IFC (Internationale Finanz-Korporation), ILO
(Internationale Arbeitsorganisation), IWF (Internationale Währungsfonds), IMO
(Internationale Seeschifffahrtsorganisation), ITU (Internationale Fernmeldeunion), UNCTAD
(Handels- und Entwicklungskonferenz der VN),UNDP (Entwicklungsprogramm der VN), UNESCO
(VN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur), UNICEF (VN-Kinderhilfswerk), UNIDO
(VN-Organisation für industrielle Entwicklung), UPU (Weltpostverein), WHO
(Weltgesundheitsorganisation), WTO (Welthandelsorganisation) Einreise Visum Für deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten. Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tag gültig ist. Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.Seit dem Ende der Straffreiheitsfrist am 28. Februar 2005 gehen die malaysischen Einwanderungsbehörden rigoros gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten, bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige "Immigration" kontaktiert werden Reisedokumente Der Reisepass muss bei jeder Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein, also auch bei Wiedereinreise im Rahmen von Rundtouren. Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe werden anerkannt. Kinder sollten möglichst mit eigenem Reisepass oder Kinderreisepass mit Lichtbild reisen. Die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist nur dann zur Einreise ausreichend, wenn ein Lichtbild des Kindes im Pass angebracht ist. Bei Vorreisen nach Israel sind keine Probleme bei der Einreise zu befürchten.
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