![]() Themen |
Politisches System Parlamentarisch-präsidiale Republik. Die Regierung besteht zur Hälfte aus Christen und Moslems. Die Nationalversammlung besteht aus 128 auf 4 Jahre gewählten Mitgliedern. Verwaltung Der Libanon ist in sechs Provinzen unterteilt, die sich aus insgesamt 25 Distrikten zusammensetzen.
Wichtigste Parteien und politische Gruppierungen Amal (schiitisch, Nabih Berri), Hisbollah (schiitisch, Hassan Nasrallah), Forces Libanaises (christlich, Samir Geagea), Zukunftsbewegung (vorwiegend sunnitisch, Saad Hariri), Freie Patriotische Bewegung (vorwiegend christlich, Michel Aoun), Kataib (christlich, Amin Jemayel), Sozialistische Volkspartei (drusisch, Walid Dschumblat), National-liberale Partei (christlich), Syrische National-sozialistische Partei, Baath-Partei. Gewerkschaften Allgemeiner Arbeitergewerkschaftsbund im Libanon (CGTL) umfasst Einzelgewerkschaften, die nach unterschiedlichen Kriterien (regional, Beruf, Branche) organisiert sind Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Arabische Liga (Gründungsmitglied), Vereinte Nationen (Gründungsmitglied) mit Sonderorganisationen Einreise Visum Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. Zur Zeit gelten für Visa für deutsche Staatsangehörige folgende Tarife: für ein bei der libanesischen Botschaft in Berlin beantragtes Visum mit einer Dauer von bis zu einem Monat und einfacher Einreise 50.000,- LL. Bei Einreise über den Flughafen Beirut oder die syrisch-libanesische Grenze sind Transitvisa sowie Visa für touristische Reisen bis zu vier Wochen, einfache Einreise, kostenfrei. Visa für Familienbesuch oder Geschäftsreise kosten 25.000,- LL für einen Aufenthalt von 15 Tagen, einfache Einreise, bzw. 50.000,- LL für dreißig Tage, einfache Einreise. Eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis zu sechs Monaten, mehrfache Einreise, kostet 100.000,- LL. Diese Aufenthaltsgenehmigung ist allerdings nicht an den Grenzen erhältlich. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab. Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Reisedokumente Minderjährige können mit eigenem Reisedokument einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen, allerdings ist in jedem Fall die Zustimmung des Vaters zur Reise des Kindes erforderlich. Kinderausweise und Kinderpässe werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. die Kinderausweise nach altem Muster bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert. Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt. Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
|
a
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(C) erdkunde-wissen.de. Konzept, Gestaltung und Redaktion: erdkunde-wissen.de. Nachdruck, Weiterverarbeitung, Weitergabe an Dritte sowie Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung. Keine Haftung für falsche Angaben, keine Gewähr über die Richtigkeit der Informationen. Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik? Mailen Sie uns einfach.