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Gesundheit Literatur Reisehinweise Reiseziele
Sitten & Bräuche Strafrecht Strom Unterkunft
Verkehr -Zoll - -

Gesundheit

Die medizinische Versorgung ist gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die Botschaft erfragt werden. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit Kreditkarte erwartet.

Impfungen sind gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A sinnvoll. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz kann das Risiko von Durchfällen und eventuell gefährlichen Infektionskrankheiten verringert werden. Mückenschutz heißt u.a. Repellentien, bedeckende Kleidung, ggf. Mückennetz. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Tierhaltung u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.


Literatur

Reisehinweise

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte)Von nicht erforderlichen Reisen in den Libanon wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgeraten.

Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, in das Flüchtlingslager Ain al-Helweh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.

Terrorismus

Im Libanon besteht ein erhöhtes Risiko von Anschlägen gegen Personen, Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Es wird empfohlen, solche Ziele und größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.

Bei verschiedenen gezielten Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut sind seit dem Frühsommer 2007 zahlreiche Menschen getötet oder verletzt worden. Zuletzt ereigneten sich im Raum Beirut zwei Autobombenattentate im Januar 2008 und ein Anschlag im Dezember 2007. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe dieser Anschläge sind bisher nicht geklärt.

Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten in der Region Tripoli wurden zwischen Ende Mai 2007 und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.

Reisen über Land

Die Sicherheitslage im Libanon ist weiterhin sehr angespannt. Die politische Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition hält an, die Wahl eines neuen Staatspräsidenten ist noch nicht gelungen. Dadurch kann sich die Sicherheitslage vorübergehend immer wieder verschlechtern.

Während der kriegerischen Auseinandersetzungen des Sommers 2006 wurden Infrastruktureinrichtungen bombardiert und zerstört. Besonders betroffen waren die schiitischen Vororte im Süden Beiruts sowie die Gebiete südlich des Litani-Flusses. Der Wiederaufbau der Infrastruktur ist zwar weitgehend abgeschlossen, gleichwohl wird von Besuchen der genannten Gebiete wegen der noch vorhandenen Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) weiterhin abgeraten.

Besonders in grenznahen Gebieten im Süd-Libanon ist die Lage weiterhin nicht vollkommen stabil (vgl. Teilreisewarnung). Neben der Anschlagsgefahr besteht Gefahr durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen, die weiterhin regelmäßig Verletzte und in Einzelfällen auch Todesopfer fordern.

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte)Generell abgeraten wird vor Reisen in den Nordlibanon insbesondere die Stadt Tripoli / Tarabulus sowie die Verwaltungsbezirke Akkar und Diniyye.

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte)Gewarnt wird vor

  • Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon (ausgenommen Wiederaufbauprojekte in Abstimmung mit der deutschen Botschaft und UNRWA),
  • Reisen in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek (Verwaltungsbezirk Hermel); auch die weiter südlich gelegenen Orte Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel sollten gemieden werden.
  • dem Besuch des Flüchtlingslagers Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida) sowie vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel. Reisen in die Gebiete südlich von Tyros / Sur können zudem nur mit Genehmigung der libanesischen Sicherheitskräfte durchgeführt werden.

Dennoch unternommene Reisen (Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche) sollten sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vorab vom Organisator bzw. vom Reisenden mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden. Erhöhte Aufmerksamkeit wird dringend angeraten. Dies gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung abgedeckten Flüchtlingslager und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen ständig informiert zu halten und möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird (Die Adresse und die Rufnummern der Botschaft Beirut sind im linken Menüfeld unter „Deutsche Vertretungen“ verfügbar).

Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.

Der Betrieb des internationalen Flughafens der Hauptstadt Beirut verläuft normal, eine zeitweilige Beeinträchtigung des Flugverkehrs durch örtliche Ereignisse kann aber nicht ausgeschlossen werden.

Die Grenzübergänge nach Syrien sind geöffnet (die Übergänge an der Nordgrenze zu Syrien, die nach dem 20. Mai 2007 vorübergehend geschlossen wurden, sind seit 18. September 2007 wieder offen).

Touristische Infrastruktur

Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, und Sidon können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.


Sitten & Bräuche

Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.

Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.


Strafrecht

Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
230 50 -
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strom_c.jpg (4004 Byte) strom_g.jpg (5476 Byte)
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Unterkunft

Auf alle Übernachtungspreise wird Bedienungsgeld aufgeschlagen.
 
HOTELS: Es gibt Hotels aller Preisklassen in Beirut und anderen größeren Städten. Buchungen sollten durch ein auf den Libanon spezialisiertes Reisebüro vorgenommen und vor Abreise bestätigt werden. Durch die weiterhin unbeständige Situation sind die Zimmerpreise starken Schwankungen ausgesetzt. Kategorien: 1-4 Sterne mit Staffelung in A- und B-Qualität in jeder Klasse. Weitere Informationen von Hotel Owners Syndicate and Association (Tel: (01) 201 00 20).
 
PENSIONEN: Man findet Pensionen mit angemessenen Preisen in vielen Küstendörfern; in größeren Städten befinden sich auch Jugendherbergen.
 
FERIENHÄUSER UND -WOHNUNGEN: Können möbliert oder unmöbliert gemietet werden.
 
CAMPING: Das Youth Centre (eine Abteilung des nationalen Fremdenverkehrsamtes) erteilt Informationen über Campingplätze, preiswerte Unterkünfte, Jugendherbergen und Camps, in denen man mitarbeiten kann.


Verkehr

Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.


Zoll

Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.

Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

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