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Politisches System Sozialistische Republik mit Einparteiensystem; Nationalversammlung mit 99 Mitgliedern Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, 1 Appellationsgericht, 16 Provinztribunale, 37 Friedensgerichte, 3 Kriminalgerichte Verwaltung 16 Provinzen und Präfektur Vientiane sowie Sonderzone Saysomboun
Regierungspartei Laotische Revolutionäre Volkspartei (LRVP) Opposition Es sind keine anderen Parteien zugelassen. Gewerkschaften Laotischer Gewerkschaftsbund (Einheitsgewerkschaft als "Massenorganisation" der LRVP, ca. 75.000 Mitglieder) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen (seit 14.12.1955) und VN-Sonderorganisationen; Internationaler Währungsfonds (IWF); Weltbank; Blockfreienbewegung, Asiatische Entwicklungsbank (ADB), Mekong-Kommission (MRC), ASEANASEAN (seit 23.7.1997) Einreise Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum. Zuständig für die Visaerteilung ist die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin (Bismarckallee 2A, 14193 Berlin, Tel.: 030/89060647; Fax: 030/89060648), die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66-2-5 38 36 96 od. 5 39 66 67 (Konsularabteilung)) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66-4-3 22 07 94 oder 3 22 36 98 (Visa-Abteilung)). Sogenannte Visa upon Arrival können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang und Paksé sowie an den internationalen Grenzübergängen gegen Vorlage von gültigem Reisepass, 2 Lichtbildern sowie Nachweis über Rück-/Weiterreise und Unterkunft (durch Reiseveranstalter oder Gastgeber) zum Preis von 30 US$ beantragt werden. Die Erteilung von Visa liegt im Ermessen der laotischen Behörden. Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden. Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 US$ pro Tag overstay) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden. Reisedokumente / Einreise Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos einen Reisepass. Kinderausweise werden von laotischen Behörden nicht anerkannt. Die Anerkennung des Eintrages eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines Elternteils wird zur Zeit bis zum Alter von 12 Jahren anerkannt. Im Zweifelsfall sollte eine Kontaktaufnahme mit der laotischen Botschaft erfolgen. Kinder sollten nach Möglichkeit mit eigenem Reisepass nach Laos einreisen, um im Notfall auch ohne den ggf. verhinderten Elternteil, in dessen Pass sie eingetragen sind, das Land verlassen zu können. Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge stattfinden. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern.
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