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Politisches System

Sozialistische Republik mit Einparteiensystem; Nationalversammlung mit 99 Mitgliedern


Gerichtswesen

1 Oberster Gerichtshof, 1 Appellationsgericht, 16 Provinztribunale, 37 Friedensgerichte, 3 Kriminalgerichte


Verwaltung

16 Provinzen und Präfektur Vientiane sowie Sonderzone Saysomboun

Nr. Provinzen Fläche in qkm
1 Attopu 10 320
2 Bokeo 6 196
3 Bolikhamsai 14 863
4 Champasak 15 415
5 Houaphanh 1 500
6 Khammouane 16 315
7 Luang Namtha 9 325
8 Luang Prabang 16 875
9 Oudomxay 15 370
10 Phongsali 16 270
11 Saravan 10 691
12 Savannakhet 21 774
13 Vientiane (Präfektur) 15 927
14 Vientiane (Provinz)  
15 Sayabouri 16 389
16 Saysomboun 7 105
17 Sekong 7 665
18 Xiangkhouang 15 880

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Regierungspartei

Laotische Revolutionäre Volkspartei (LRVP)

Opposition

Es sind keine anderen Parteien zugelassen.

Gewerkschaften

Laotischer Gewerkschaftsbund (Einheitsgewerkschaft als "Massenorganisation" der LRVP, ca. 75.000 Mitglieder)


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Vereinte Nationen (seit 14.12.1955) und VN-Sonderorganisationen; Internationaler Währungsfonds (IWF); Weltbank; Blockfreienbewegung, Asiatische Entwicklungsbank (ADB), Mekong-Kommission (MRC), ASEANASEAN (seit 23.7.1997)


Einreise

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum. Zuständig für die Visaerteilung ist die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin (Bismarckallee 2A, 14193 Berlin, Tel.: 030/89060647; Fax: 030/89060648), die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66-2-5 38 36 96 od. 5 39 66 67 (Konsularabteilung)) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66-4-3 22 07 94 oder 3 22 36 98 (Visa-Abteilung)).

Sogenannte „Visa upon Arrival“ können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang und Paksé sowie an den internationalen Grenzübergängen gegen Vorlage von gültigem Reisepass, 2 Lichtbildern sowie Nachweis über Rück-/Weiterreise und Unterkunft (durch Reiseveranstalter oder Gastgeber) zum Preis von 30 US$ beantragt werden. Die Erteilung von Visa liegt im Ermessen der laotischen Behörden.

Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden. Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 US$ pro Tag „overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.

Reisedokumente / Einreise

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos einen Reisepass. Kinderausweise werden von laotischen Behörden nicht anerkannt. Die Anerkennung des Eintrages eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines Elternteils wird zur Zeit bis zum Alter von 12 Jahren anerkannt. Im Zweifelsfall sollte eine Kontaktaufnahme mit der laotischen Botschaft erfolgen. Kinder sollten nach Möglichkeit mit eigenem Reisepass nach Laos einreisen, um im Notfall auch ohne den ggf. verhinderten Elternteil, in dessen Pass sie eingetragen sind, das Land verlassen zu können.

Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge stattfinden. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Bismarckallee 2 a, 14193 Berlin
Internationale Vorwahl 030-89 06 06 47
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Laos
post.gif (1410 Byte) Rue Sokpalouang 26 (Sisattanek), Vientiane
Internationale Vorwahl (00856 21) 31 21 10, 31 21 11
Internationale Domäne info@vien.diplo.de

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