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Die Medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Im Zusammenhang mit der inzwischen auch in Laos ausgebrochenen Vogelgrippe wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. HIV / Aids ist im Lande ein wachsendes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und durch einen konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen weitgehend vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Kriminalität Die Kleinkriminalität in Laos nimmt generell zu. In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng kommt es immer häufiger zu Überfällen und Handtaschendiebstählen. Reisen über Land Entlang der Nationalstraße 13 kam es in den vergangenen Jahren vereinzelt zu Überfällen. Seit Anfang des Jahres 2004 ist die Lage ruhig; Reisende, die auf dieser Landroute nach Luang Prabang reisen wollen, sollten sich dennoch des Risikos bewusst sein und gegebenenfalls die Fahrt durch ein örtliches Reiseunternehmen mit entsprechender Erfahrung organisieren lassen. Dies gilt auch für die Benutzung der Nationalstraße 7 zwischen Phoukhoun und vietnamesischer Grenze. Terrorismus Es ist in den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2004 in Vientiane, sporadisch zu Anschlägen mit kleineren selbstgefertigten Sprengkörpern auf Märkte und Bushaltestellen gekommen, die Regimegegnern zugerechnet wurden. Deutsche Touristen wurden hierbei nicht verletzt Reisen zur Ebene der Tonkrüge sollten sich auf die ausgewiesenen Touristenziele beschränken und schon wegen der Minengefahr (UXO) nur in Begleitung ortskundiger Reiseführer stattfinden. Vor Erwerb, Besitz und Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften wird gewarnt. Auch die Mitnahme (Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts) kann verhängnisvolle Folgen haben. Das laotische Strafrecht sieht für den Besitz auch geringer Drogenmengen bereits mehrjährige Freiheitsstrafen vor. Die Strafverfahren entsprechen nicht unseren rechtsstaatlichen Vorstellungen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Die laotischen Behörden haben die Strafverfolgung im Bereich der Rauschgiftkriminalität weiter verschärft. Das laotische Parlament hat kürzlich der Wiedereinführung von lebenslänglichen Gefängnisstrafen bei schweren Drogenvergehen sowie der Todesstrafe bei Besitz oder Handel von mehr als 500 Gramm Heroin, 3 kg Amphetaminen bzw. von 10 kg Vorläuferchemikalien für die Drogenherstellung zugestimmt. Erste Todesurteile wurden bereits verhängt. Auch wird Rauschgiftkonsum von interessierten Kreisen zumindest in Einzelfällen zur Erpressung der Betroffenen genutzt. Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen mit mehr als symbolischen Geld- (offizielles Strafmaß liegt bei 500 US$ bis 5000 US$) oder Haftstrafen geahndet. Nächtliche Razzien in Hotels wie Privatunterkünften sind keine Seltenheit. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen durch einen Deutschen wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde. Zu Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsrechtliche Vorschriften s. Abschnitt Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für deutsche Staatsangehörige. Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall eine angemessene Zurückhaltung geübt werden. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass konsularischer Beistand außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich ist. Gelegentliche Unregelmäßigkeiten im Handeln laotischer Stellen können nicht ausgeschlossen werden.
Es gibt gute Hotels und Gästehäuser in Vientiane und Luang. Der Standard außerhalb der Städte ist nicht sehr hoch. Herbergen in kleinen Ortschaften sind nur dürftig eingerichtet. CAMPING: Es gibt keine Campingplätze.Viele Straßen befinden sich in einem schlechten Zustand. Zudem birgt der Straßenverkehr auf Grund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch. Benutzer motorisierter Zweiräder müssen seit Anfang dieses Jahres einen Schutzhelm tragen. Wird ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird von ihm meist unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld gefordert. Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich mit dem Einsatz von Maschinen des Typs ATR 72 für die Inlandsstrecke Vientiane Luangprabang und Vientiane Phonsavan deutlich verbessert. Mit der Neubeschaffung zweier Maschinen des Typs MA 60 wurde die Sicherheit im Luftverkehr weiter erhöht. Problematisch bleiben die Verbindungen in die entlegenen Nordprovinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit sollten diese Strecken gemieden werden. Die Schnellboote ("Speed Boats") sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Da auf fast allen Strecken auch normale Boote (sog. "Slow Boats") verkehren, sollte auf die Benutzung der Schnellboote verzichtet werden. FLUGZEUG: Es gibt Flüge von Vientiane nach Luang Prabang, Paksé, Savannakhet, Xayaboury, Nam Tha, Xieng Khuang, Oudomxay, Houixay und Sam Neua. Mit der Einführung von 2 Maschinen vom Typ ATR 72 ist der Sicherheitsstandard
auf den von diesen Maschinen abgedeckten Routen (insb. Vientiane Luang Prabang und
Vientiane Phonsavan) deutlich verbessert worden. Problematisch bleiben die
Verbindungen in die entlegenen Nordprovinzen wegen des häufig schlechten Wetters, der
fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen sowie des auf den betreffenden
Routen eingesetzten Fluggeräts (chinesische Maschinen vom Typ Y12 ). Insbesondere in der
Regenzeit sollten diese Strecken gemieden werden. Die Schnellboote ("Speed Boats") sind häufig in Unfälle verwickelt,
gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Da auf fast allen Strecken auch normale Boote (sog.
"Slow Boats") verkehren, sollte auf die Benutzung der Schnellboote verzichtet
werden. Die Ausfuhr von Buddhafiguren ist untersagt, mitgeführte und bei der Zollkontrolle entdeckte Figuren werden konfisziert. Für den Export von Antiquitäten ist eine Genehmigung des Ministeriums für Kultur und Information einzuholen. |
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