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Politisches System Kuwait ist ein Fürstentum (Emirat). Die Emirs-Würde ist in der Familie Al-Sabah erblich, wofür laut Verfassung nur Nachkommen Scheich Mubaraks d. Gr. in Frage kommen. Der Emir ernennt unter Mitwirkung des Parlaments (Nationalversammlung) den Thronfolger. Üblicherweise wird dabei zwischen Nachkommen der Mubarak-Söhne Jaber und Salem gewechselt. Das Regierungssystem Kuwaits beruht nach seiner Verfassung auf der Gewaltenteilung. Es verbindet Elemente einer traditionellen Monarchie mit der parlamentarischen Regierungsform. Die legislative Gewalt liegt bei der Nationalversammlung, jedoch wirkt der Emir durch sein Initiativ- und suspensives Vetorecht dabei unmittelbar mit. Die exekutive Gewalt liegt beim Emir und den von ihm ernannten Ministern, einschließlich des Premierministers. Das Amt des Premierministers und wichtige Ministerien werden in der Regel mit Angehörigen der herrschenden Familie besetzt. Die Nationalversammlung ist ein auf vier Jahre gewähltes Einkammerparlament. Sie besteht aus 50 Mitgliedern und maximal 16 Regierungsmitgliedern, die - soweit nicht ins Parlament gewählt - ex officio Mitglieder des Parlaments sind. Wahlberechtigt sind nur männliche Kuwaiter. Angehörige der Streit- und Sicherheitskräfte sowie - bisher noch - Frauen sind nicht wahlberechtigt. Die Nationalversammlung wirkt bei der Ernennung der Regierung nicht mit, kann jedoch Minister zur Befragung vorladen und ggfs. durch Mißtrauensvotum ihren Rücktritt durchsetzen. Gegen den Premierminister ist ein Mißtrauensvotum nicht zulässig. Das Parlament kann jedoch beschließen, daß es mit diesem nicht mehr zusammenarbeiten kann; der Emir wird darauf entweder den Premier entlassen und ein neues Kabinett ernennen oder das Parlament auflösen. Für den kuwaitischen Parlamentarismus ist charakteristisch, dass es in der Nationalversammlung weder klar definierte Regierungsparteien noch eine festgefügte Opposition gibt. Stattdessen gehen die genannten Gruppierungen wie auch die einzelnen Abgeordneten je nach Materie wechselnde Absprachen und Ad-hoc-Koalitionen ein. In den letzten Jahren war das parlamentarische Leben zunehmend von Auseinandersetzungen zwischen den liberalen Gruppierungen, die insbesondere das städtische, reformorientierte Bürgertum vertreten, und den islamistischen Gruppierungen, die in der weithin noch konservativ und traditionell geprägten kuwaitischen Gesellschaft über starken Rückhalt verfügen, geprägt. Verwaltung 5 Provinzen, 10 Verwaltungsbezirke
Parteien Es gibt keine Parteien, jedoch partei-ähnliche Gruppierungen, die etwa die Hälfte der gewählten Abgeordneten stellen: Islamisten (Salaf und Muslimbrüder), Schiiten, Liberale, Volksblock. Die übrigen Abgeordneten schließen sich von Fall zu Fall unterschiedlichen Gruppierungen an. Gewerkschaften Keine Gewerkschaften im westlichen Sinn; Dachorganisation "Kuwait Trade Union Federation" Mitgliedschaft in internationalen Organisationen VN (1963) und Sonderorganisationen, Arabische Liga (1961), OPECOPEC (1960), OAPECOAPEC (Organisation der arabischen ölexportierenden Länder), GCC (Golfstaaten-Kooperationsrat, seit 1981), OIC (Organisation Islamische Konferenz), WTO Einreise Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise einen gültigen Reisepass und ein gültiges Visum. Reisenden, deren Pässe israelische Visa oder Einreisestempel enthalten, wird die Ausstellung eines kuwaitischen Visums bzw. die Einreise nach Kuwait verweigert. Für Deutsche gilt folgendes Verfahren:
Bei Ausreise nach Ablauf des Visums ist eine Strafe von derzeit 10,00 KD (ca. 28,00 Euro) pro Tag zu zahlen. Weitergehende Sanktionen wie ein Strafverfahren oder die Verhängung einer Einreisesperre sind möglich. Reisedokumente Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise einen gültigen Reisepass und ein gültiges Visum. Der deutsche Kinderausweis wird sofern er mit einem Lichtbild versehen ist anerkannt. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird. Eine Registrierungspflicht nach der Einreise besteht nicht. Grenzübergang zum Irak, Einreise aus dem Irak nach Kuwait Die Grenze zum Irak ist für Zivilpersonen geschlossen. Ein Ausreise aus Kuwait und Einreise in den Irak ist nur mit Sondergenehmigung der kuwaitischen Innenbehörden möglich. Darüber hinaus werden die Militärbehörden der Koalitionsstreitkräfte beteiligt. Eine Einreise aus dem Irak nach Kuwait ist nur mit kuwaitischem Visum und Grenzübertrittsgenehmigung möglich. Grenzübertrittsgenehmigung und Visum müssen in einem zeitaufwendigen Verfahren vorab in Kuwait beantragt und beschafft werden. Aufgrund der Lage im Irak wird eindringlich vor Reisen dorthin gewarnt. Die deutsche Botschaft in Kuwait kann Deutschen, die im Südirak in eine Notlage geraten, erst ab dem irakisch-kuwaitischen Grenzübergang Hilfestellung leisten.
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