banner_klein.jpg (6301 Byte)

Themen

Afrika
Amerika
Asien
Australien
Europa

Afghanistan
Armenien
Aserbaidschan
Bahrain
Bangla Desh
Bhutan
Brunei
China
Georgien
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Israel
Japan
Jemen
Jordanien
Katar
Kambodscha
Kasachstan
Kirgistan
Kuwait
Laos
Libanon
Malaysia
Malediven
Mongolei
Myanmar
Nepal
Nordkorea
Oman
Ost-Timor
Pakistan
Palästina
Phillippinen
Saudi-Arabien
Singapur
Sri Lanka
Südkorea
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
Thailand
Turkmenistan
Usbekistan
VAE
Vietnam


Politisches System

Kuwait ist ein Fürstentum (Emirat). Die Emirs-Würde ist in der Familie Al-Sabah erblich, wofür laut Verfassung nur Nachkommen Scheich Mubaraks d. Gr. in Frage kommen. Der Emir ernennt – unter Mitwirkung des Parlaments (Nationalversammlung) – den Thronfolger. Üblicherweise wird dabei zwischen Nachkommen der Mubarak-Söhne Jaber und Salem gewechselt.

Das Regierungssystem Kuwaits beruht nach seiner Verfassung auf der Gewaltenteilung. Es verbindet Elemente einer traditionellen Monarchie mit der parlamentarischen Regierungsform. Die legislative Gewalt liegt bei der Nationalversammlung, jedoch wirkt der Emir durch sein Initiativ- und suspensives Vetorecht dabei unmittelbar mit. Die exekutive Gewalt liegt beim Emir und den von ihm ernannten Ministern, einschließlich des Premierministers. Das Amt des Premierministers und wichtige Ministerien werden in der Regel mit Angehörigen der herrschenden Familie besetzt.

Die Nationalversammlung ist ein auf vier Jahre gewähltes Einkammerparlament. Sie besteht aus 50 Mitgliedern und maximal 16 Regierungsmitgliedern, die - soweit nicht ins Parlament gewählt - ex officio Mitglieder des Parlaments sind. Wahlberechtigt sind nur männliche Kuwaiter. Angehörige der Streit- und Sicherheitskräfte sowie - bisher noch - Frauen sind nicht wahlberechtigt. Die Nationalversammlung wirkt bei der Ernennung der Regierung nicht mit, kann jedoch Minister zur Befragung vorladen und ggfs. durch Mißtrauensvotum ihren Rücktritt durchsetzen. Gegen den Premierminister ist ein Mißtrauensvotum nicht zulässig. Das Parlament kann jedoch beschließen, daß es mit diesem nicht mehr zusammenarbeiten kann; der Emir wird darauf entweder den Premier entlassen und ein neues Kabinett ernennen oder das Parlament auflösen.

Für den kuwaitischen Parlamentarismus ist charakteristisch, dass es in der Nationalversammlung weder klar definierte Regierungsparteien noch eine festgefügte Opposition gibt. Stattdessen gehen die genannten Gruppierungen wie auch die einzelnen Abgeordneten je nach Materie wechselnde Absprachen und Ad-hoc-Koalitionen ein. In den letzten Jahren war das parlamentarische Leben zunehmend von Auseinandersetzungen zwischen den liberalen Gruppierungen, die insbesondere das städtische, reformorientierte Bürgertum vertreten, und den islamistischen Gruppierungen, die in der weithin noch konservativ und traditionell geprägten kuwaitischen Gesellschaft über starken Rückhalt verfügen, geprägt.


Verwaltung

5 Provinzen, 10 Verwaltungsbezirke

Gouvernorat Hauptstadt Fläche
km²
Bevölkerung
(2005)
al-Ahmadi1) Al Ahmadi 5 120 393 861
al-Asima (Al Kuwayt)2) Al Kuwait 200 261 013
al-Farwaniyya Al Farwaniyah 190 622 123
al-Dschahra Al Dschahra 12 130 272 373
Hawalli Hawalli 84 487 514
Mubarak Al-Kabir Mubarak Al-Kabir 94 176 519
1) Die Neutrale Zone zwischen Kuwait und Saudi-Arabien wurde am 18. Dezember 1969 aufgeteilt und der nördliche Teil mit 2590 km² wurde nach Al Ahmadi eingegliedert.
2) einschließlich der Inseln Failaka, Miskan und Auhah
3) einschließlich der Inseln Warbah und Bubiyan

verwaltung.png (11729 Byte)


Parteien

Es gibt keine Parteien, jedoch partei-ähnliche Gruppierungen, die etwa die Hälfte der gewählten Abgeordneten stellen: Islamisten (Salaf und Muslimbrüder), Schiiten, Liberale, Volksblock. Die übrigen Abgeordneten schließen sich von Fall zu Fall unterschiedlichen Gruppierungen an.

Gewerkschaften

Keine Gewerkschaften im westlichen Sinn; Dachorganisation "Kuwait Trade Union Federation"


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

VN (1963) und Sonderorganisationen, Arabische Liga (1961), OPECOPEC (1960), OAPECOAPEC (Organisation der arabischen ölexportierenden Länder), GCC (Golfstaaten-Kooperationsrat, seit 1981), OIC (Organisation Islamische Konferenz), WTO


Einreise

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise einen gültigen Reisepass und ein gültiges Visum.

Reisenden, deren Pässe israelische Visa oder Einreisestempel enthalten, wird die Ausstellung eines kuwaitischen Visums bzw. die Einreise nach Kuwait verweigert.

Für Deutsche gilt folgendes Verfahren:

  • Bei Einreise auf dem Luftweg nach Kuwait werden Einreisevisa mit einer Gültigkeit von drei Monaten am Flughafen ausgestellt. Die Gebühr für ein Visum beträgt 6,- KwD (knapp 18,- Euro). Die Ausstellung der Visa am Flughafen kann zu Wartezeiten führen.
  • Bei Einreise auf dem Landweg nach Kuwait muss vorab ein Visum bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung eingeholt werden.
  • Visa zur Wohnsitznahme und zur Arbeitsaufnahme sind ebenfalls bei einer kuwaitischen Auslandsvertretung zu beantragen.

Bei Ausreise nach Ablauf des Visums ist eine Strafe von derzeit 10,00 KD (ca. 28,00 Euro) pro Tag zu zahlen. Weitergehende Sanktionen wie ein Strafverfahren oder die Verhängung einer Einreisesperre sind möglich.

Reisedokumente

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise einen gültigen Reisepass und ein gültiges Visum.

Der deutsche Kinderausweis wird – sofern er mit einem Lichtbild versehen ist – anerkannt. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird.

Eine Registrierungspflicht nach der Einreise besteht nicht.

Grenzübergang zum Irak, Einreise aus dem Irak nach Kuwait

Die Grenze zum Irak ist für Zivilpersonen geschlossen. Ein Ausreise aus Kuwait und Einreise in den Irak ist nur mit Sondergenehmigung der kuwaitischen Innenbehörden möglich. Darüber hinaus werden die Militärbehörden der Koalitionsstreitkräfte beteiligt.

Eine Einreise aus dem Irak nach Kuwait ist nur mit kuwaitischem Visum und Grenzübertrittsgenehmigung möglich. Grenzübertrittsgenehmigung und Visum müssen in einem zeitaufwendigen Verfahren vorab in Kuwait beantragt und beschafft werden.

Aufgrund der Lage im Irak wird eindringlich vor Reisen dorthin gewarnt.  Die deutsche Botschaft in Kuwait kann Deutschen, die im Südirak in eine Notlage geraten, erst ab dem irakisch-kuwaitischen Grenzübergang Hilfestellung leisten.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Griegstraße 5-7, 14193 Berlin
Internationale Vorwahl 030-8 97 30 00
Internationale Domäne info@kuwait-botschaft.de
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Kuwait
post.gif (1410 Byte) Abdullah Al-Salem, Area 1, Ave. 14, Branch of Nusf Al-Yousef Street, Villa 13, Kuwait
Internationale Vorwahl (00965) 2 52 08 57, 2 52 08 27, 2 52 07 56, 2 56 05 75
Internationale Domäne www.kuwait.diplo.de
info@kuwait.diplo.de

Zurück

Wörterbuch
Synonyme
Woxikon - Online Wörterbuch

a
Navigation


Web erdkunde-wissen.de

Allgemeine Informationen
Link-Datenbank

Pol. System & Botschaften
Währung
Klima, Flora & Fauna
Geographie & Fahne
Geschichte & Gegenwart
Bevölkerung
Wirtschaft & Militär
Industrie, Rohstoffe & Landw.
Außenwirtschaft
Verkehr, Umwelt & Energie
Wohlstand & Sicherheit
Entwicklungshilfe
Reiseinformationen

Bildung, Soziales & Kultur
Essen & Trinken
Hintergrundberichte
Medien & Kommunikation

Literatur
Länderfotos
Nationalhymnen

--> Erdkunde
--> Service
--> Seiteninternes

Kommunikation
Gästebuch
Kontakt
Impressum
Suchmaschine

Google
Web http://www.erdkunde-wissen.de