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Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend. Sie kann jedoch organisatorisch (z.B. Rettungsketten) oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch auf dem Land europäisch ausgebildete und englisch bzw. französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Das Wüstenklima ist belastend und fordert u.a. regelmäßiges und häufiges Trinken (sauberer!) Getränke über den Tag verteilt und besondere Vorsicht für Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankte. Hierfür sollte vor der Ausreise der persönliche Rat des Hausarztes und des Tropen- und Reisemediziners eingeholt werden. Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A , bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B . Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden. HIV / Aids kann, wie andernorts, eine Gefahr für alle diejenigen darstellen, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis empfiehlt es sich, die geltenden Regelungen des Landes zum Nachweis eines HIV-Testergebnisses jeweils aktuell bei der kuwaitischen Botschaft zu erfragen. Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und durch einen konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden. Die Gewässer um Kuwait sind belastet. Terrorismus Angesichts der aktuellen Lage in der Region wird auf ein erhöhtes Sicherheitsrisiko in Kuwait hingewiesen. Es wird empfohlen, beim Besuch von Einrichtungen, die vorwiegend von Ausländern frequentiert werden (Einkaufszentren, Supermärkte, Hotels, Restaurants), erhöhte Wachsamkeit zu zeigen. Kuwait ist Logistikdrehscheibe für die im Irak stationierten Koalitionstruppen. Es wird empfohlen, sich von den Nachschubkonvois der US-Armee fernzuhalten, die sich hauptsächlich auf der Verbindungsstrasse zwischen der irakisch-kuwaitischen Grenze (Grenzübergang Abdalli) und den US-Militäreinrichtungen entlang der 7. Ring Road und dem südlichen Abschnitt des Expressway No. 40 bewegen. Die Konvois werden von bewaffneten Kräften der US-Armee und der kuwaitischen Polizei geschützt. Ferner sollten Militäreinrichtungen gemieden werden. Diese könnten als Ziele für Anschläge in Betracht kommen. Reisen über Land
Auch im südlichen Irak und den grenznahen irakischen Gebieten um Basra, die von Kuwait aus zugänglich sind, besteht die Gefahr von Anschlägen, Übergriffen und Überfällen auf Ausländer. Es ist nicht auszuschließen, dass Kuwait den Grenzübergang Abdalli zum Irak ohne vorherige Ankündigung schließt. Eine Rückkehr nach Kuwait wäre dann nur noch mit einer Sondergenehmigung der kuwaitischen Behörden und der Koalitionsstreitkräfte möglich. Das Grenzgebiet zum Irak ist militärisches Sperrgebiet und kann ohne Sondererlaubnis nicht betreten werden. Die deutsche Botschaft in Kuwait kann Deutschen, die im Südirak in eine Notlage geraten, erst ab dem irakisch-kuwaitischen Grenzübergang Hilfestellung leisten. Minengefahr Auf freien Flächen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften, in den Wüstengebieten sowie in abgelegenen Küstenbereichen besteht eine Gefährdung durch Minen und andere Sprengkörper, die aus der Zeit der irakischen Invasion stammen. Unfälle können nicht ausgeschlossen werden. Sitten & Bräuche Kuwait ist ein islamisch geprägtes Land, Besucher sollten dies bei ihrem öffentlichen Auftreten und der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Verstöße werden mit langjähriger Gefängnisstrafe und sogar der Todesstrafe geahndet. Es gibt eine gute Auswahl an Spitzenhotels, viele verfügen über Fitness- und Einkaufscenter. Appartments mit Hotelservice stehen ebenfalls zur Verfügung. Die Unterkünfte sind verhältnismäßig teuer. Es empfiehlt sich, im voraus zu buchen. Auf alle Rechnungen kommt ein Bedienungszuschlag von 15%. SCHIFF: Dhaus und kleine Boote können für Fahrten zu
den vorgelagerten Inseln gemietet werden. Die Einfuhr von Alkohol, Drogen, Waffen, pornografischem Material, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei der Einreise finden Gepäckkontrollen statt. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen. In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden. So werden u.a. Prostitution, Homosexualität, Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten, öffentliche Obszönität, öffentliches Glücksspiel und der Konsum von Alkohol strafrechtlich geahndet. Für Vergewaltigung und für sexuellen Mißbrauch von Kindern unter 15 Jahren kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit gesetzlich verboten. Auch darüber hinaus wird während dieser Zeit eine besondere Zurückhaltung empfohlen. Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets am Grenzgebiet zum Irak ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Photographieren von militärischen Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie, werden von den Behörden strafrechtlich geahndet. |
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