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Politisches System Die Verfassung von 1993 ist an westlichen Vorbildern orientiert und sieht Gewaltenteilung mit einer starken Stellung des Staatspräsidenten sowie eine weite Palette an Grundrechten vor. Durch Referenden zur Verfassungsänderung im Februar 1996 und Oktober 1998 wurde die ohnehin starke Stellung des Präsidenten zu Lasten des Parlaments weiter ausgebaut, der Trend zur Präsidialdemokratie bestätigt. Der Präsident kann das Parlament auflösen, er bestimmt den Regierungschef, die Minister, Richter und Gouverneure der Oblaste (vergleichbar mit Bundesländern). Die Exekutive besteht aus dem Regierungskabinett, den Ministerien und staatlichen Komitees, den administrativen Departments und der lokalen Administration. Nach dem Wahlgesetz hat jeder kirgisische Bürger ungeachtet seiner Herkunft, Rasse, Geschlecht, Ethnie, religiösen oder politischen Überzeugungen ab 18 Jahren das Recht zu wählen und kann ab 25 Jahren selbst gewählt werden. Als erstes Land in der zentralasiatischen Region hat Kirgisistan im Dezember 2001 Wahlen auf Ebene der Lokalverwaltungen abgehalten. Das Parlament - "Dschogorku Kenesch" - besteht aus zwei Kammern mit insgesamt 105 Sitzen, der ständig tagenden Gesetzgebenden Kammer (60 Sitze) und der Volkskammer (45 Sitze). Die Verfassungsänderung vom Februar 2003 hat wieder ein Einkammersystem mit 75 Abgeordneten eingeführt. Diese Änderung wird aber erst mit den nächsten Parlamentswahlen im Februar 2005 wirksam. Gerichtswesen Die höchsten Gerichte des Landes sind das Verfassungsgericht und das Oberste Gericht. Wichtigste Aufgaben des Verfassungsgerichts sind Entscheidungen bei Streitigkeiten über die Auslegung der Verfassung, die Bestätigung einer Verfassungsänderung, Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Präsidentschaftswahlen und Entscheidung über Anklagen gegen den Präsidenten. Der oberste Gerichtshof ist die höchste Instanz im bürgerlichen Recht, im Straf-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht. Es überprüft die Aktivität aller lokalen Gerichte, einschließlich der Militärgerichte. Die sogenannten "Arbitage-Gerichte" sind für Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Haushalten im ökonomischen Bereich zuständig. Die Verfassungsänderung vom Februar 2003 sieht die Zusammenlegung des Obersten Gerichts und des obersten "Arbitrage-Gerichts" vor. Die lokalen Gerichte werden von sogenannten "Aksakal-Gerichten" unterstützt, die auf Initiative von Bürgern oder Selbstverwaltungen in Dörfern und Städten einberufen werden. Im Jahr 2002 wurde die Schaffung einer Schiedsgerichtsbarkeit beschlossen. Verwaltung 7 Provinzen , 1 Hauptstadtbezirk. Die Oblaste untergliedern sich wiederum in 39 Raione (Landkreise). Bischkek ist in 4 Raione untergliedert. Die Raione wiederum untergliedern sich in insgesamt 429 Lokalverwaltungen = Gemeinden (Ail okmotu).
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen und Unterorganisationen wie UNDP, UNESCO, UNICEF, UNIDO, UNHCR, IOM, WHO, FAO, ILO, SPECA, UNECE, GUS, GIS (Gemeinschaft Integrierter Staaten), Zentralasiatische Wirtschaftsgemeinschaft, ECO (Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit - Mitglieder: Iran, Türkei, zentralasiatische Republiken, Aserbaidschan, Afghanistan, Pakistan); Weltbank, IWF, EBRD, IDB (Islamische Entwicklungsbank), ICAO, OSZE, Intelsat (Internationale Telekommunikations-Satelliten-Organisation), Welthandelsorganisation: WTO-Handel, WTO-Tourismus; SCO Einreise Das für die Einreise nach Kirgisistan erforderliche Visum kann mit Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend) bei einer der kirgisischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden. Für Diplomatenpassinhaber besteht seit dem 01.12.2000 keine Visapflicht mehr. Für Touristenvisa mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Monat kann das Visum auch bei Einreise nach Kirgisistan am Flughafen Manas ausgestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland (Berlin, Bonn, Frankfurt am Main) einzuholen, da der Konsularschalter am Flughafen Manas nicht immer besetzt istund es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann. Die Vorlage einer Einladung ist weder bei der Visumsbeantragung (Touristenvisum bis zu 3 Monaten) in Deutschland noch am Flughafen erforderlich. Das Einreisedokument muss mindestens 3 Monate länger als das beantragte kirgisische Visum gültig sein. Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan ist stets ein gültiges usbekisches Einreisevisum erforderlich. Gleichfalls benötigen Reisende ein gültiges kasachisches Visum (auch Transitvisum), wenn sie über Kasachstan nach Kirgisistan ein- oder von Kirgisistan über Kasachstan ausreisen wollen. Der deutsche Kinderreispass wird bis zum 16. Lebensjahr als Reisedokument anerkannt. Gemäß kirgisischer Rechtsvorschriften ist ein Foto erforderlich. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung. Die polizeiliche Meldepflicht ist fürReisende deutscher Staatsangehörigkeit abgeschafft worden. Visumsverlängerung für Touristenvisa bis zu 3 Monaten ist grundsätzlich bei allen kirgisischen Konsularstellen (Bischkek, Osch, Karakol, Naryn) möglich. In der Praxis sollte dies jedoch vorzugsweise in Bischkek erfolgen.
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