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Politisches System Monarchie mit parlamentarischen Ansätzen; Aktives Wahlrecht ab 19 Jahre. Abgeordnetenhaus mit 80 Sitzen (Wahl alle 4 Jahre) und Senat mit 40 Mitgliedern, die für 4 Jahre vom König ernannt werden. Verwaltung 12 Bezirke (Ajlun, Al 'Aqabah, Al Balqa', Al Karak, Al Mafraq, 'Amman, At Tafilah, Az Zarqa', Irbid, Jarash, Ma'an, Madaba), an der Spitze jeweils ein von der Regierung benannter und vom König bestätigter Gouverneur; Gemeindeverwaltungen; die Mitglieder der Gemeinderäte werden gewählt (letztmals im August 2007). In Amman wird nur ein Teil des Gemeinderats gewählt
Gewerkschaften Berufsverbände sind politisch aktiv und übernehmen z.T. die Funktionen von politischen Parteien Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Arabische Liga, Islamische Konferenz-Organisation, Vereinte Nationen mit Sonderorganisationen, Internationales Rotes Kreuz Einreise Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus. Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt. Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen. Reisedokumente Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Der Kinderausweis sowie der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils wird für die Einreise anerkannt. Es wird empfohlen den Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen zu lassen und den Kinderausweis nur bei Einreise in Begleitung mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils zu verwenden. Alleinreisende Minderjährige sollten zur Sicherheit eine Reiseerlaubnis der Eltern mit sich führen. Diese Bescheinigung entfällt, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil mitreist und der Minderjährige im Pass dieses Elternteils eingetragen ist. Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung an den Grenzen zu den arabischen Nachbarländern Jordaniens, auch mit gültigen Visa. Bei der Einreise werden unter Umständen biometrische Daten erfasst (Aufnahme von Photos, Abnahme von Fingerabdrücken, Scannen des Reisepasses).
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