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Ammans entspricht sie je nach Gebiet nicht bzw. nur mit Einschränkungen westeuropäischem Standard. Ambulanzfahrzeuge sind in den ländlichen und abgelegenen Gebieten nur sporadisch stationiert. Die Notfallnummer landesweit 199 (Civil Defense) oder 4617101-6, arabische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Alle Polizei- und Sicherheitsstellen können über Funk Hilfe herbeiholen. Impfvorschriften gibt es keine (außer bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten). Empfohlen wird ein Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, Hepatitis A und Hepatitis B. Bei längerem Aufenthalt in ländlichen Gebieten kann auch eine Impfung gegen Typhus und Tollwut sinnvoll sein. Größtes Infektionsrisiko stellen sicherlich die Darminfektionen dar. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z. B. Vorsicht bei Genuss von Nahrungsmitteln und Leitungswasser) sollten sorgfältig beachtet werden. Im Sommer erreichen in Jordanien die Tagestemperaturen je nach Reiseziel bis zu 40 °C (z. B. Aqaba, Totes Meer, Jordantal), weshalb dem Ausgleich von Flüssigkeitsverlust große Bedeutung zukommt. Reisende mit gesundheitlichen Problemen oder Vorerkrankungen sollten vor einer Reise nach Jordanien ärztlichen Rat suchen. In akuten Notfällen können auch der Bereitschaftsdienst und die Vertrauensärzte der Deutschen Botschaft herangezogen werden. Reisen über Land Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW). Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch. Ausreisesperre in besonderen Fällen Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird. Sitten & Bräuche In einigen größeren Städten gibt es Kinos, in Amman außerdem Nachtklubs und Theater. Jede Stadt hat einen Souk (Markt), das Angebot an guten Kunstgewerbeläden und Schmuckgeschäften ist groß. In Amman gibt es einen hervorragenden Gold- und Schmuckmarkt. Beliebte Mitbringsel sind Hebron-Glas, Perlmuttkästchen, Wasserpfeifen, Tonwaren, Backgammonspiele, bestickte Tischdecken, Rosenkränze mit Juwelen, Weihnachtskrippen aus Olivenholz, Gebetskissen aus Leder, Messing- und Kupferartikel sowie handbestickte Kaftane. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 09.00-13.00 und 15.00-20.30 Uhr. Akaba bietet durch seine Lage am Roten Meer Möglichkeiten zum Schwimmen, Bootfahren, Tauchen und Wasserskifahren. Es gibt ein Tauchzentrum, das aber nur erfahrenen Tauchern mit Lizenz offensteht. Harpunen und Speere dürfen nicht benutzt werden, und das Abbrechen von Korallen und Muschelsammeln ist verboten. Die Hussein-Jugendstadt und mehrere Hotels in Amman haben Swimmingpools und Tennisplätze. Auch der YMCA verfügt über Tennisplätze. In Akaba kann Fußball und Squash gespielt werden. Ein weiteres beliebtes Urlaubsgebiet ist das Tote Meer. Auf Rechnungen werden normalerweise 10-12% Bedienungsgeld aufgeschlagen. Ein extra Trinkgeld liegt im Ermessen des Gastes. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Für Jordanier sind arabische Kultur und Gastfreundschaft von großer Bedeutung. Besucher werden herzlich aufgenommen, Jordanier sind gern Gastgeber und Berater und geben bereitwillig Auskunft über Kultur und Traditionen. Der Islam spielt im gesellschaftlichen Leben eine wichtige Rolle (Welt des Islam, s. Anhang). Arabischer Kaffee wird bei gesellschaftlichen Ereignissen oft und reichlich angeboten. Falls man die Tasse beim Zurückgeben nicht leicht dreht, wird sie automatisch nachgefüllt. Kleine Gastgeschenke werden gern angenommen. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden. Badekleidung gehört an den Strand oder Swimmingpool. Jordanische Frauen gehen vollständig bekleidet zum Schwimmen. Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird. Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.
Landesweit, vor allem aber in Amman und Akaba, gibt es sehr gute Hotels, meist gehören sie zu den großen internationalen Hotelketten. Preise sind sommers wie winters gleich. Frühzeitiges Buchen wird empfohlen. Es werden 20% Steuern und Bedienungsgeld aufgeschlagen. Kategorien: 1-5 Sterne. 4- und 5-Sterne-Hotels haben Diskotheken und Nachtklubs mit Live-Musik. FLUGZEUG: Royal Jordanian Airlines (RJ) bietet
Linienflüge nach Akaba an, außerdem kann man Jets und Hubschrauber mieten. Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten. Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden. Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak. Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten. PKW Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt. |
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