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Politisches System Die Republik Jemen ist laut Verfassung von 1994 ein arabischer islamischer Staat, an dessen Spitze der Staatspräsident steht. Er ist gleichzeitig Oberkommandierender der Streitkräfte und auch Vorsitzender des Obersten Justizrates. Die Verfassung gewährt maximal zwei siebenjährige Amtszeiten. Das Parlament mit 301 Sitzen wird nach Vorgabe der neuen Verfassung nach der Änderung vom Februar 2001 alle sechs Jahre gewählt. Seit der Vereinigung des Landes im Jahre 1990 haben in Jemen drei weitgehend demokratische Parlamentswahlen (1993, 1997, 2003) stattgefunden. Die nächsten Wahlen für das Parlament werden 2009 stattfinden. Es gibt 22 Parteien, von denen nur eine zur letzten Wahl keine Kandidaten bzw. Kandidatinnen aufgestellt hat. Seit der durch Volksabstimmung im Februar 2001 gebilligten Verfassungsänderung besteht neben dem Parlament mit dem "Konsultativrat" ("Madschlis al-Schura") im Ansatz eine zweite Kammer. Das vom Präsidenten ernannte und hochrangig besetzte Konsultationsgremium der Schura wurde bereits 1997 gegründet und in wichtigen Fragen befasst. Die Gründung der Schura trägt der Tatsache Rechnung, dass in Jemen neben dem verfassungsgemäßen Machtgefüge ein weiteres sehr viel komplexeres System von Einflussstrukturen besteht: Die Stammestradition im Norden des Landes besteht ungebrochen fort, die Stammesführer erheben Anspruch auf Teilhabe an der Macht. Gleiches wird von Vertretern des Südens verlangt, die im zentralen Machtapparat angemessen vertreten sein wollen. Die Shura erweist sich vor diesem Hintergrund als besonders nützlich für den politischen Entscheidungsprozess. Verwaltung Das Land ist gegliedert in 20 Gouvernorate (muhafazah) und einen Hauptstadtbezirk. Die Gouvernorate werden in 333 Distrikte untergliedert, diese weiter in 2 210 Subdistrikte. Auf der untersten Verwaltungsebene gibt es 38 284 Dörfer (Stand 2001).
* = seit 2004, nicht auf der Karte
Regierungspartei Allgemeiner Volkskongress (GPC / ehemalige Einheitspartei des Nordens) mit 229 Sitzen im Parlament Opposition Im Parlament vertreten:
Die Oppositionsparteien haben sich mit dem Ziel der Erhöhung ihrer Schlagkraft im Block Joint Meeting Parties zusammengeschlossen. Gewerkschaften Unabhängiger Gewerkschaftsverband mit 9 Zweigen und circa 300.000 Mitgliedern Mitgliedschaft in internationalen Organistaionen Vereinte Nationen mit Unterorganisationen; Weltbank, Internationaler Währungsfonds (IWF), Arabische Liga, Islamische Konferenz, Internationaler Verband der Luftverkehrsgesellschaften (IATA), Blockfreien-Bewegung, Antrag auf Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) wurde im Jahr 2000 gestellt, Bemühungen um Aufnahme in Golf-Kooperationsrat (GKR) Einreise Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist. Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden. Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss. Reisedokumente Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein. Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
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