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Gesundheit Literatur Reisehinweise Reiseziele
Sitten & Bräuche Strafrecht Strom Unterkunft
Verkehr -Zoll - -

Gesundheit

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Vor einiger Zeit ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Al-Hudaydah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.

Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.

Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Jemen werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.

Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.

Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.


Literatur

Reisehinweise

Terrorismus

Am 18.1.2008 ereignete sich erneut ein Überfall mit terroristischem Hintergrund auf eine Touristengruppe. Dabei wurde in einem Seitental des Wadi Hadramaut gezielt vom Strassenrand aus auf den Fahrzeugkonvoi geschossen. Bei dem Beschuss kamen 2 Belgierinnen und 2 jemenitische Begleiter ums Leben.

Bereits am 2. Juli 2007 waren bei einem Selbstmordanschlag in der Provinz Marib acht spanische Touristen, ihre jemenitischen Fahrer und der Attentäter ums Leben gekommen.

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte)Das Auswärtige Amt rät daher von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Provinzen Hadramaut, Marib und Sada´a ab.

Es besteht weiterhin ein deutlich erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen.

Reisenden wird sicherheitsbewußtes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.

Reisen über Land / Entführungen

Der Jemen ist ein interessantes und vielseitiges Land, das sich auch im Angebot deutscher Reiseunternehmen befindet.

Die Entwicklung des Tourismus erlitt jedoch durch stammesbedingte Entführungen immer wieder Rückschläge. Seit dem Jahr 2005 gab es eine Reihe von Entführungen ausländischer Staatsangehöriger, unter anderem in den Provinzen Marib, Shabwa, Sada’a und Amran (zuletzt im August 2007 in der Provinz Shabwa). Bei den bisherigen Entführungsfällen lagen keine terroristischen Motive vor. Bislang waren ausländische Touristen von Stämmen festgehalten worden, die damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen versuchten. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.

Die jemenitische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.

Es wird aber dringend empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird nachdrücklich abgeraten.

Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verbleiben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.

Im Zusammenhang mit Demonstrationen mit sozialem Hintergrund (v.a. Proteste gegen Preissteigerungen, Demonstrationen ehemaliger Armeeoffiziere) kommt es insbsondere in den Städten des Südens (v.a. Aden, Mukalla) in jüngster Zeit häufiger zu Zusammenstössen mit Sicherheitskräften mit Toten und Verletzten. Es wird empfohlen, sich von diesen Demonstrationen fern zu halten.

Schiffsreisen/-expeditionen

Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Zahlungsmittel

Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen grösseren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in grösseren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.


Sitten & Bräuche

Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.


Strafrecht

Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.

Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.

Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden. 

Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
220/230 50 -
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Verkehr

Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.

Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.

Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits­lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.


Zoll

Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:

  • Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
  • Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
  • Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
  • Güter, die in Israel produziert wurden
  • Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
  • Alkoholische Getränke

Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.

Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:

  • Gebrauchte persönliche Gegenstände

  • Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,

  • persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.

  • Goldschmuck bis zu 350 Gramm

  • Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden. 

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