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Politisches System

Gemäß seiner Verfassung vom 03.11.1946 hat Japan ein parlamentarisches Regierungssystem mit Gewaltenteilung. Obgleich Japan formell kein Kaiserreich mehr ist, stellt der Kaiser (seit 7. Januar 1989 Kaiser Akihito) für die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin den wichtigsten nationalen Bezugspunkt dar. Er hat jedoch lediglich Repräsentationsbefugnisse.

Das Parlament besteht aus zwei Kammern: Das Unterhaus (UH) hat 480 Sitze. Es wird in allgemeinen Wahlen auf vier Jahre gewählt. Das Oberhaus (OH) hat 247 Mitglieder. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Die letzten Wahlen zum Oberhaus fanden am 29.07.2001, die zum Unterhaus am 09.11.2003 statt. Die Verwaltung ist weitgehend zentralisiert. Das Land ist in 47 Präfekturen eingeteilt. Die Gouverneure der Präfekturen werden direkt gewählt, sie stehen jedoch in starker Abhängigkeit von der Zentralregierung.

Die Parteien sind - mit Ausnahme der Kommunisten (KPJ) und der Neuen Komeito Partei - programmatisch wenig kohärent und verfügen über keine starken Organisationsstrukturen. Parteineugründungen und Parteiwechsel von Abgeordneten sind nicht unüblich.


Gerichtswesen

1 Oberster Gerichtshof, Obergerichte, Bezirksgerichte


Verwaltung

Japan ist ein zentral verwaltetes Land, das in 9 Regionen, 44 Präfekturen (Ken), 2 Stadtpräfekturen (Fu; Osaka und Kyoto) plus Hauptstadtbezirk (To) aufgeteilt ist. In den Präfekturen gibt es gewählte Parlamente und Gouverneure, die stärker den Weisungen der Zentralregierung unterliegen als die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer.

Jeder der 47 Präfekturen steht ein Gouverneur vor, die Legislative bildet ein Ein-Kammer-Parlament. Wahlen finden alle vier Jahre statt. Ein nationales Gesetz schreibt vor, dass jede Präfekturverwaltung Abteilungen für Allgemeine Angelegenheiten, Finanzen, Wohlfahrt, Gesundheit und Arbeit unterhalten soll. Je nach lokalem Bedarf können optional auch Abteilungen für Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft, Handel und Industrie eingerichtet werden.

Jede Präfektur erhält einen festgelegten Prozentsatz der eingenommenen Steuern. Diese Mittel machen jedoch nur etwa 30 Prozent des Haushalts aus, die restlichen Mittel werden von der Zentralregierung als Subventionen gezahlt. So werden lokale Infrastrukturprojekte durch Mittel aus Tokyo mitfinanziert. Dadurch werden bisweilen auch unrentable oder überflüssige Projekte beschlossen, nur um Fördermittel abzugreifen, ein auch in Deutschland bekanntes Problem.

Außerdem besitzen das japanische Innenministerium und andere Ministerien umfangreiche Befugnisse, um sich in lokale Entscheidungen einzumischen. Daher wird auch von einer „30% Unabhängigkeit“ der lokalen Verwaltungen gesprochen. Unliebsame Entscheidungen kann die Zentralverwaltung direkt verhindern oder durch den Entzug der Subventionen bestrafen. Diese Regelungen führen zu einer weitgehenden Standardisierung der Prozesse und Entscheidungen zwischen den Präfekturen und zu einer starken Machtkonzentration in Tokyo.

Die Präfekturen sind jedoch auch nicht völlig passiv. Japaner identifizieren sich stark mit ihrem Dorf, ihrer Stadt und ihrer Region und das Bestreben ist sehr stark, die regionalen Eigenheiten zu pflegen und zu erhalten. Präfekturen waren auch oft Vorreiter einer moderneren Gesetzgebung, die dann von der Zentralregierung übernommen werden.

Ein positives Beispiel ist die Präfektur Nagano, die unter Gouverneur Tanaka Yasuo Maßnahmen ergriffen hat um die überflüssigen Infrastrukturprojekte zurückzufahren, die lokale Wirtschaft zu fördern und den Haushalt zu sanieren.

Ein negatives Beispiel für die unabhängige Entscheidung eines Präfekturparlamentes hat die Präfektur Shimane im Jahr 2005 geliefert, als sie den 22. Februar zum Takeshima-Tag ausgerufen hat (die Takeshima-Inselgruppe wurde 1953 von Südkorea besetzt, Japan erhebt aber weiter Ansprüche auf die Inseln). Die Ausrufung des Feiertags hat zu Protesten in Korea geführt. Premierminister Junichiro Koizumi und die Zentralregierung konnten (wollten?) mit dem Hinweis auf die Unabhängigkeit der Lokalparlamente jedoch nichts dagegen unternehmen.

Bildung, eine der Hauptaufgaben der deutschen Bundesländer, wird in Japan von der Zentralregierung und Bildungsräten auf Kreisebene geregelt, ohne Einfluß der Präfektur. Einige Universitäten werden jedoch von Präfekturen betrieben.

Kartnenr. Regionen/Präfekturen Hauptstadt Fläche in qkm
- Hokkaido - -
1 Hokkaido Sapparo 83 408
- Tohoku - -
2 Aomori Aomori 9 232
3 Iwate Morioka 14 816
4 Miyagi Sendai 6 860
5 Akita Akita 10 726
6 Yamagata Yamagata 7 394
7 Fukushima Fukushima 13 781
- Kanto - -
8 Ibaraki Mito 6 093
9 Tochigi Utsunomiya 6 408
10 Gumma Maebashi 6 056
11 Saitama Urawa 3 779
12 Chiba Chiba 5 081
13 Tokio Tokio 2 059
14 Kanagawa Yokohama 2 391
- Chubu - -
15 Niigata Niigata 10 938
16 Toyama Toyama 2 800
17 Ishikawa Kanazawa 4 185
18 Fukui Fukui 4 188
19 Yamanashi Kofu 4 201
20 Nagano Nagano 13 316
21 Gifu Gifu 10 165
22 Shizouka Shikouza 7 328
23 Aichi Nagoya 5 020
- Kinki - -
24 Mie Tsu 5 672
25 Shiga Otsu 3 855
26 Kyoto Kyoto 4 612
27 Osaka Osaka 1 882
28 Hyogo Kobe 8 381
29 Nara Nara 3 690
30 Wakayama Wakayama 4 722
- Chugoku - -
31 Tootori Tottori 3 498
32 Shimane Matsue 6 626
33 Okayama Okayama 7 008
34 Hiroshima Hiroshima 8 473
35 Yamaguchi Yamaguchi 6 109
- Shikoku - -
36 Tokushima Tokushima 4 143
37 Kakawa Takamatsu 1 861
38 Ehime Matsuyama 5 673
39 Kochi Kochi 7 104
- Kyushu - -
40 Fukuoka Fukuoka 4 833
41 Saga Saga 2 439
42 Nagasaki Nagasaki 4 089
43 Kumamoto Kumamoto 6 905
44 Oita Oita 5 802
45 Miyazaki Miyazaki 6 683
46 Kagoshima Kogaoshima 9 128
- Riukui-Inseln - -
47 Okinawa Naha 2 264

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Regierung

Seit November 2003 Zwei-Parteien-Koalition bestehend aus der Liberaldemokratischen Partei (LDP/305 Unterhausmandate) und der Neuen Komeito (31 Unterhausmandate). Die Koalition verfügt über eine solide Mehrheit im Unterhaus (336 von 480 Sitzen), hat im Oberhaus jedoch nur noch 103 von 242 Sitzen.

Opposition

Demokratische Partei (DP); 113 Sitze im Unterhaus; 109 im Oberhaus; Kommunistische Partei Japans (KPJ); 9 Sitze im Unterhaus; Sozialdemokratische Partei (SDP); 7 Sitze im Unterhaus; einige Fraktionsunabhängige

Gewerkschaften

Es überwiegen Betriebsgewerkschaften (mehr als 70.000 mit 12,7 Mio. Mitgliedern). Je größer ein Unternehmen, um so höher der Organisationsgrad. Die Betriebsgewerkschaften sind in Branchenverbänden und landesweiten Dachverbänden organisiert. Rengo ist mit 6,6 Mio. Mitgliedern der größte Dachverband


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

In fast allen internationalen Organisationen; in den Vereinten Nationen seit 1956; seit 2007 Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs (IstGH).


Einreise

Biometrische Daten

Japan erfasst seit dem 20. November 2007 von Ausländern biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke)´bei der Einreise . Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste.

Reisedokumente

Deutsche Staatsagehörige benötigen zur Einreise nach Japan stets einen gültigen deutschen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis bzw. Kinderreisepass wird anerkannt, bis zum 9. Lebensjahr ohne Lichtbild, vom 10. bis 16. Lebensjahr mit Lichtbild. Der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist ausreichend, wenn dieser Elternteil mit einreist.

Die Einreise mit dem deutschen Personalausweis ist nicht möglich.

Visum

A. Kurzzeitaufenthalt ohne Arbeitsaufnahme

Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage erteilt.

Soll der visumsfreie Aufenthalt über die ersten 90 Tage auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden, so muss der Reisende

1.      sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf von 90 Tagen anmelden. Er erhält ein personalausweisähnliches "Certificate of Alien Registration" mit Lichtbild, das stets mitzuführen ist.

2.      die Aufenthaltserlaubnis im Pass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration Office) verlängern lassen.

Die Aneinanderfügung mehrerer visafreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.

B. Längere Aufenthalte oder Aufenthalte mit Arbeitsaufnahme

Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Für weitere Informationen hierzu wende man sich an die Japanische Botschaft in Berlin oder an JAWHM / Japan Association for Working Holiday Makers (Homepage: www.jawhm.or.jp ).


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Hiroshimastraße 6 , 10785 Berlin
Internationale Vorwahl 030-21 09 40
Internationale Domäne www.botschaft-japan.de
info@botschaft-japan.de
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Immermannstraße 45, 40210 Düsseldorf
Internationale Vorwahl 0211-16 48 20
Amtsbezirk Land Nordrhein-Westfalen
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Taunustor 2, 60311 Frankfurt am Main
Internationale Vorwahl 069-2 38 57 30
Amtsbezirk Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Rathausmarkt 5, 20095 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-3 33 01 70
Amtsbezirk Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Karl-Scharnagl-Ring 7 (4. OG), 80539 München
Internationale Vorwahl 089-41 76 04-0
Internationale Domäne info@japangk-munich.ccn.de
Amtsbezirk Länder Bayern und Baden-Württemberg
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart
Internationale Vorwahl 0711-1 27 77 99
Amtsbezirk Land Baden-Württemberg
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Japan
post.gif (1410 Byte) 4-5-10, Minami-Azabu, Minato-ku, Tokyo 106-0047
Internationale Vorwahl (0081 3) 57 91 77 00
Internationale Domäne www.tokyo.diplo.de
info@tokyo.diplo.de
Generalkonsulat in Japan
post.gif (1410 Byte) Umeda Sky Building, Tower East, 35th Fl. , 1-1-88-3501, Oyodonaka, Kita-ku, Osaka 531-6035
Internationale Vorwahl (0081 6) 64 40 50 70
Internationale Domäne www.osaka-kobe.diplo.de
info@osaka-kobe.diplo.de
Amtsbezirk Präfekturen Aichi, Ehime, Fukuoka, Fukui, Gifu, Hiroshima, Hyogo, Ishikawa, Kagawa, Kagoshima, Kochi, Kumamoto, Kyoto, Mie, Miyazaki, Nagasaki, Nara, Oita, Okayama, Okinawa, Osaka, Saga, Shiga, Shimane, Tokushima, Tottori, Toyama, Yamaguchi, Wakayama
Honorarkonsulat in Japan
post.gif (1410 Byte) Terute 1-I-16, Fukui 910-0024
Internationale Vorwahl (0081 776) 21 60 00
Internationale Domäne kono@hqs.ono-group.co.jp
Amtsbezirk Subregion Hokuriku mit den Präfekturen Fukui, Toyama und Ishikawa
Honorarkonsulat in Japan
post.gif (1410 Byte) c/o Saibu Gas Kabushiki Kaisha, 1-17-1 Chiyo, Hakata-ku, Fukuoka 812-8707
Internationale Vorwahl (0081 92) 6 33 22 11
Amtsbezirk Präfekturen Fukuoka, Saga, Nagasaki, Kumamoto, Oita, Miyazaki, Kagoshima
Honorarkonsulat in Japan
post.gif (1410 Byte) Hiroshima Dentetsu KK, Naka-ku, Higashisenda-cho 2-9-29, Hiroshima 730-8610
Internationale Vorwahl (0081 82) 242 35 11
Amtsbezirk Präfektur Hiroshima
Honorarkonsulat in Japan
post.gif (1410 Byte) 651-0087 Kobe, Chuo-ku, Goko-dori 8, Kobe Kokusai Kaikam 17 F
Internationale Vorwahl (0081 78) 230 81 51
Amtsbezirk Präfektur Hyogo
Honorarkonsulat in Japan
post.gif (1410 Byte) c/o Chubu Denryoku K.K. , Toshin-cho 1, Higashi-ku, Nagoya-shi 461-8680
Internationale Vorwahl (0081 52) 951 82 11
Amtsbezirk Präfektur Aichi
Honorarkonsulat in Japan
post.gif (1410 Byte) Naha
Amtsbezirk Präfektur Okinawa
ausrufezeichen2.jpg (945 Byte) derzeit nicht besetzt
Honorarkonsulat in Japan
post.gif (1410 Byte) Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, c/o Hokkaido Electric Power Co., (Hokkaido Denryoku Kabushiki Gaisha), 2-banchi, Odori-Higashi 1-chome Chuo ku, Sapporo
Internationale Vorwahl (0081 11) 251 11 11
Internationale Domäne germany-hk@epmail.hepco.co.jp
Amtsbezirk Präfektur Hokkaido
Honorarkonsulat in Japan
post.gif (1410 Byte) YURTEC,4-1-1 Tsutsujigaoka Miyagino-ku ,Sendai
Internationale Vorwahl (0081 22) 296 21 11
Amtsbezirk Region Tohoku mit den Präfekturen Aomori, Iwate, Miyagi, Akita, Yamagata und Fukushima

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