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Politisches System

Parlamentarische Republik. Seit 1948 unabhängiger Staat ohne komplette Verfassung. Einzelne Grundgesetze (über die Präsidentschaft, das Parlament, die Regierung, die Gerichtsbarkeit, die Armee, das Recht auf Einwanderung usw.) und die Unabhängigkeitserklärung von 1948 bilden die quasi verfassungsrechtliche Basis. Im Laufe der Zeit sollen die einzelnen geregelten Bereiche zu einer Verfassung verschmelzen. Aktives Wahlrecht ab 18 Jahre. Ein-Kammer-Parlament mit 120 Abgeordneten, auf 4 Jahre gewählt. Der Staatspräsident wird von der Knesset auf 5 Jahre gewählt.


Gerichtswesen

1 Oberster Gerichtshof, Bezirksgerichte, Amtsgerichte, 4 Arbeitsgerichte, 1 Nationaler Arbeitsgerichtshof, Religiöse Gerichte


Verwaltung

Distrikte/Unterdistrikte Hauptstadt Fläche in qkm
Yeruschalayaim (Jerusalem) --- 652
Norddistrikt Nazerat ---
Zefat (Safad) Zefat 668
Genezareth (Kinneret) Tiberias 533
Yizre 'el (Jesreel) Afula 1 188
Akko (Acre) Akko 935
Golan --- 1 154
Hefa (Haifa) Hefa ---
Hefa (Haifa) Hefa 291
Hadera Hadera 572
Zentraldistrikt/Ramla Ramla ---
Saron (Sharon)/Netanya Netanya 349
Petah Tiqwa Petah Tiqwa 284
Ramla Ramla 339
Rehovot Rehovot 304
Tel Aviv-Yafo (Jaffa) --- 171
Süddistrikt Be'er Sheva ---
Aschqelon (Askelon) Ashqelon 1 285
Be'er Sheva Be'er Sheva 12 946

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Parteien

  • Kadima (Zentrum)
  • Arbeitspartei/Avoda (sozialdemokratisch)
  • Schas (Ultraorthodoxe orientalischer Herkunft)
  • Gil (Rentnerpartei)
  • Likud (konservativ)
  • Schinui (betont säkular)
  • Nationale Einheit (rechtsnational)
  • Merez (sozialdemokratisch und liberal)
  • Nationalreligiöse Partei/NRP
  • Vereinigtes Tora-Judentum (Zusammenschluss von 4 ultraorthodoxen Parteien, u. a. Agudat Israel)
  • Balad (arabische Parteienliste)
  • Hadasch/Demokratische Front für Frieden und Gleichheit (kommunistisch)
  • Am Echad/Ein Volk (sozialistisch)
  • Israel B-Alija (Einwandererpartei der russischen Minderheit)
  • Vereinigte Arabische Liste (VAL), Allianz der Arabisch-Demokratischen Partei (ADP) und der Islamischen Bewegung (IB)

Regierungskoalition

die Regierungskoalition hat 78 der 120 Sitze im Parlament (Knesset). Regierungsparteien: Kadima 29; Labour 19, Shas 12; Israel Beytenu 11; Gil 7

Opposition

die Opposition hat 42 der 120 Sitze im Parlament (Knesset), nach folgender Verteilung: Likud 12, NU-NRP 9, UTJ 6, Meretz 5, arab. Parteien 10

Gewerkschaften

Gewerkschaftsbund Histadrut (knapp 600.000 Mitglieder)


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

VN, CCC (Customs Coorporation Council), FAO (VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisaiton), WTO (Welthandelsorganisaiton), IAEA (Internationale Atomenergie-Organisation), IBRD (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung), ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation), IDA (Internationale Entwicklungsorganisation), IFC (Internationale Finanz-Corporation), ILO (Internationale Arbeitsorganisation), IMF (Internationaler Währungsfonds), IMO (Internationale Seeschifffahrt-Organisation), ITU (Internationale Fernmeldeunion), UNESCO, UPU (Weltpostverein), WHO (Weltgesundheitsorganisation), ECE (UN-Wirtschaftskommission für Europa), UNDCP (Internationales Drogenkontrollprogramm der UN), UNICEF, WMO (Weltorganisation für Meteorologie), Interpol, ECOSOC-ESCWA (Wirtschafts- und Sozialrat der VN/ Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien), HABITAT (VN-Programm für menschliches Siedlungswesen), IOM (Internationale Organisaiton für Migration), ISO (International Standards Organization), UNCTAD (Handels- und Entwicklungskonferenz der VN), UNHCR (Hoher Kommissar der VN für Flüchtlinge), UNIDO (VN-Organisation für industrielle Entwicklung), WIPO (Weltorganisaiton für geistiges Eigentum), UNV (VN-Freiwilligenprogramm), UNITAR (VN-Ausbildungs- und Forschungsinstitut), UPOV (Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen), ESCAP (Wirtschafts- und Sopzialkommission für Asien und den Pazifik), ECA (Wirtschaftskommission für Afrika), ECLA (Europäisches Klassifikationssystem)


Einreise

Reisedokumente / Visum

Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.

Für Besuchsreisen nach Israel ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Staatenlose Personen müssen im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist (anstelle eines Reisepasses).

Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Lichtbilder sind für Kinder unter 10 Jahren nicht erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder unter 10 Jahren zur Einreise nach Israel ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.

Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.

Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.

Ein- und Ausreise Palästinensische Gebiete

Grundsätzlich müssen Personen, die in die Palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, schon bei der Einreise nach Israel mit erheblichen Schwierigkeiten   rechnen. Dies gilt insbesondere für Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft und auch für die Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Die Verweigerung der Einreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.

Die Einreise in den Gaza-Streifen (Achtung Reisewarnung) bedarf einer Genehmigung durch die israelischen Behörden und kann beim Büro für Außenbeziehungen beim israelischen Koordinator für Regierungsaktivitäten (COGAT) beantragt werden (Tel.:+972-8-6741556, Fax: +972-8-6892613). Mit einer Bearbeitungsdauer von fünf Arbeitstagen muss gerechnet werden. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an das Deutsche Vertretungsbüro in Ramallah oder die Deutsche Botschaft Tel Aviv.

Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch nach kurzen Aufenthalten die Ausreise ohne einen palästinensischen Pass verweigert wird.

Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (ex permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien und aus dem Gaza-Streifen nach Ägypten ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.

Die Ausreise aus dem Gazastreifen in Richtung Tel Aviv (Übergang Erez) ist für Ausländer (außer Inhabern von Dienst- und Diplomatenpässen), auch wenn sie nicht palästinensischer Herkunft sind, nur bei Vorliegen einer gesonderten Genehmigung möglich. Anderenfalls muss über Ägypten ausgereist werden.

Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (exit permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen.

Alle Grenzübergänge zu den palästinensischen Gebieten können aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Ausreise ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich.

Palästinensische Volkszugehörige (auch mit deutschem Reisepass), die über Rafah nach Gaza oder über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 1.700 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.

Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Längere Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Auguste-Viktoria-Straße 74-76, 14193 Berlin
Internationale Vorwahl 030-890 45-500
Internationale Domäne www.israel.de
botschaft@israel.de
berlin@israel.de
admsec@berlin.mfa.gov.il
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Israel
post.gif (1410 Byte) 3, Daniel Frisch Street, 19. Stock, 64731 Tel Aviv
Internationale Vorwahl (00972 3) 693 13 13, 693 13 12
Internationale Domäne www.tel-aviv.diplo.de
ger_emb@netvision.net.il
Honorarkonsulat in Israel
post.gif (1410 Byte) 98 Hanassi Ave., Haifa 34455
Internationale Vorwahl (00972 4) 838 14 08
Internationale Domäne consulate@pappelaw.com
Amtsbezirk Stadt und Hafen Haifa
Honorarkonsulat in Israel
post.gif (1410 Byte) Neviot 5, 88000 Eilat
Internationale Vorwahl (00972 8) 637 45 36
Internationale Domäne barbaras@eilatcity.co.il
Amtsbezirk Gemeinde Eilat und Kreis (Regional Council) Eilat

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