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Im Iran, insbesondere außerhalb Teherans, ist die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig. Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung. Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden. Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt. Terrorismus Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans und am 14. Februar 2007 in Zahedan (Sistan Baluchestan). Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen. Reisen über Land Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Strassensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen.
Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren. Kriminalität In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden. Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften"). Naturkatastrophen Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden. Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise). Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Geschäftsleuten / Monteuren Bei Tätigkeit von Geschäftsleuten/Monteuren in Iran, sollte darauf geachtet werden, dass die notwendigen Arbeitserlaubnisse und Verlängerungen von Visa rechtzeitig vor Ausreise aus Iran vom iranischen Arbeitgeber erledigt werden. Hier kann es in der Praxis zu vorübergehenden Ausreisesperren wegen nicht erteilter Visaverlängerungen kommen, insbesondere bei noch ausstehender Steuerschuld der iranischen Arbeitgeber. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die deutschen Pässe dann als Pfand von den Ausländerbehörden zurückgehalten wurden. Geld / Kreditkarten Kreditkarten oder Travellerschecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich. Ramadan Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat Ramadan, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2008 fällt er in die Zeit vom 01.09. bis 01.10.2008. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt. Tankstellen Seit Einführung der Tankkarten für Benzin können die Tanksäulen nur mit Tankkarten benutzt werden. Touristen, die mit eigenem Benzin-Pkw über die türkisch-iranische Grenze einreisen, können Tankkarten für 150 oder 300 Liter im Büro der Nationalen Iranischen Ölgesellschaft (National Iranian Oil Company NIOC) in Maku (ca. 30 km hinter der Grenze) beantragen. Der Preis pro Liter beträgt IRR 5000,-, an der Tankstelle müssen zusätzlich IRR 1000,- pro Liter bezahlt werden. Bei Verlust der Karte kann unter Vorlage eines Verlustprotokolls in jedem Büro der NIOC eine neue Karte beantragt werden. Dies gilt auch, wenn mehr Benzin benötigt wird. Für Nachfragen steht Herr Ansarian, Bazargan Customs, Tel. 0914-1411317 zur Verfügung. In Iran werden keine privaten Diesel-PKW gefahren. Bei Einreise mit Diesel-PKW ist zu beachten, dass Diesel-Treibstoff nicht an allen Tankstellen erhältlich ist. Diesel wird nicht mit Tankkarte getankt. Sitten & Bräuche Die Geschäfte bieten eine große Warenauswahl guter Qualität. Einheimische Produkte kann man in den Basaren kaufen. Beliebte Mitbringsel sind Intarsienarbeiten, Teppiche, Läufer, Seide, Lederwaren, Tischdecken, Gold-, Silber-, Glas- und Keramikwaren. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Mi 08.00-13.00 und 15.00-20.00 Uhr. Wasserskimöglichkeiten bestehen am Karadj-Damm in der Nähe von Teheran. Schwimmen: Die Benutzung der Hotel-Swimmingpools steht jedem frei, ist jedoch nur für Hotelgäste kostenlos. Einige Hotels haben Tennisplätze, im Amjadieh-Sportzentrum (Teheran) kann man Stunden nehmen. Es gibt mehrere Reitklubs in Teheran. Der 18-Loch-Golfplatz gehört zum Teheraner Hilton-Hotel in der Valiye Asr Avenue. Wintersport: Die Skisaison im Elburs-Gebirge dauert von Januar bis März. Wintersportorte: Abe Ali, 62 km östlich von Teheran; der Noor-Hang, 71 km von Teheran; Shemshak, 59 km von Teheran, und Dizine in der Nähe von Gatchsar. Man kann Ausrüstungen mieten. Angeln: In vielen Flüssen (Djaje-Rud, Karadje, Lar) gibt es Forellen. In den Karadje- und Sefid-Stauseen ist Angeln ebenfalls möglich. Pferderennen finden im Park-e Mellat (Teheran) statt. Polo wird auf dem Poloplatz in der Karadj-Straße (Teheran) gespielt. Iran Air bietet Trekking- und Bergsteiger-Pauschalreisen an, die weltweit bei den Agenturen der Fluggesellschaft gebucht werden können. In den größeren Hotels werden 10-15% berechnet. In Restaurants (Chelokababis) hinterläßt man normalerweise Kleingeld. In Teehäusern und kleinen Hotels wird kein Trinkgeld erwartet. Die Gesetze des Korans bestimmen das tägliche Leben. Alkoholgenuß ist untersagt. Im Iran geben sich nur Personen gleichen Geschlechts zur Begrüßung die Hand. Besucher sollten Gastgeber mit dem Nachnamen oder Titel ansprechen. Iraner sind sehr gastfreundlich. Einladungen zum Tee sind häufig, und von Gästen wird erwartet, daß sie nicht ablehnen. Islamischen Gebräuchen entsprechend sollte Kleidung zurückhaltend sein, dies ist besonders wichtig für Frauen - Kopftuch, lange Röcke oder weite Hosen, nicht taillierter Mantel, keine Sandalen oder Kleidungsstücke mit Ausschnitt gehören ins Gepäck. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte langärmelige Oberbekleidung getragen werden. In guten Restaurants sowie zu besonderen Anlässen ist formelle Kleidung angebracht. Während des Ramadan sind Rauchen, Essen und Trinken in der Öffentlichkeit tagsüber verboten; in größeren Hotels bewirtet man Gäste auch während des Ramadan tagsüber. Kontakte zwischen Nichtverheirateten sind verboten, Ehebruch kann mit der Todesstrafe geahndet werden. Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Strassenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht. Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Mißverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden. Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt. Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.
FLUGZEUG: Iran Air (IR) fliegt Teheran, Ahwaz, Tabriz, Isfahan, Shiraz, Mashhad, Zahedan und andere größere Städte des Landes an. Aseman Air und Kish Air bieten ebenfalls Inlandflüge an. Aufgrund der Größe des Landes ist das Flugzeug das übliche Verkehrsmittel. Alle internationalen Flüge werden mit Ausnahme des Iran Air Flugs nach
Kuala Lumpur nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral
gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten. Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden. |
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