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Politisches System Indonesien ist eine Präsidialrepublik. Der Präsident ist Regierungschef. Er ernennt und entlässt die Minister. Seit 2004 werden Präsident und Vizepräsident für fünf Jahre direkt vom Volk gewählt. Das Parlament (DPR) hat 550 Abgeordnete, die am 5. April 2004 in 69 Wahlkreisen per Verhältniswahl gewählt wurden. Bis Oktober 2004 stellten die Streitkräfte und die Polizei 38 Abgeordnete des DPR. Seit den Wahlen von April 2004 gehen die Abgeordneten des Parlaments ausschließlich aus Wahlen hervor. In der 2004 geschaffenen Regionalkammer (DPD) sind die 33 Provinzen Indonesiens vertreten. Jede Provinz stellt unabhängig von ihrer Größe zwei Abgeordnete. Die Regionalkammer übt in Fragen der Provinzautonomie eine Kontroll- und Beraterfunktion aus. Die Verfassunggebende Versammlung (MPR) besteht aus den 550 Mitgliedern des Parlaments (DPR) und den 128 Mitgliedern der Regionalkammer (DPD). Seit 2004 bestimmt die Volksversammlung nicht mehr die Richtlinien der Politik. Das Mandat des MPR beschränkt sich auf Verfassungsfragen und die Amtseinführung sowie Amtenthebung des Präsidenten und Vizepräsidenten der Republik. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, 14 Hohe Gerichtshöfe, Distriktgerichte Verwaltung Zentralregierung in Jakarta, zur Zeit 33 Provinzen mit begrenzter eigener Verwaltung; seit 1999 (indirekt) gewählte Gouverneure; seit Januar 2002 Sonderautonomie für Aceh und Papua Regierungsparteien Golkar 128 Sitze, Partai Demokrat (PD) 55 Sitze, PPP58, PANPAN53, PKS 45 und weitere kleine Parteien Opposition PDI-P109 Sitze und weitere kleineParteien. Gewerkschaften Gewerkschaftsbund FSPSI (Federasi Serikat Pekerja
Seluruh Indonesia). Mitgliedschaft in Internationalen Organisationen VN und VN-Sonderorganisationen (FAO, UNICEFUNICEF, WHO, Weltbank, IWF, UNESCOUNESCO, ESCAP, UNDP, IAEO, IAO), informelle "G 20", ASEANASEAN/AFTA, Asiatische Entwicklungsbank (ADB), OPECOPEC, Colombo-Plan, UNCTADUNCTAD, Islamische Konferenz (assoziiert), Blockfreien Bewegung, WTO, APECAPEC. Einreise Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen seit 01. Februar 2004 ein Visum zur Einreise nach Indonesien. Das Visum wird bei der Einreise erteilt und kostet 25,- USD für einen Aufenthalt bis zu dreißig Tagen (siebentägiger Aufenthalt kostet 10,- USD), zahlbar in USD. Euro können getauscht werden, Ausgabe des Rückgeldes erfolgt in indonesischen Rupiah. Zahlung mit Visa- und Mastercard ist möglich. Das Auswärtige Amt rät, aus praktischen Gründen den Betrag bei der Einreise passend in USD zur Verfügung zu haben. Eine Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus ist nicht möglich. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden. Reisende, die einen Besuch der Provinz Aceh beabsichtigen, benötigen auf jeden Fall vor der Einreise ein Visum. Das Visum bei der Einreise wird erteilt für Touristen- und Geschäftsreisen (keine Arbeitsaufnahme). Dieser Visatyp kann nicht (nicht!) verlängert werden. Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden. Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur an folgenden Grenzübergangsstellen möglich: Flughäfen: Medan, Pekanbaru, Padang, Jakarta, Surabaya, Denpasar (Bali) und Manado, Yogyakarta, Surakarta/Solo, Mataram, Balikpapan, Makassar, Kupang Seehäfen: Batam (Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk Senimba), Tanjung Uban (Bandar Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam), Medan (Belawan), Sibolga, Dumai (Yos Sudarso), Padang (Teluk Bayur), Jakarta (Tanjung Priok), Bali (Padang Bai) und Jayapura, Bitung, Tanjug Balaikarimun, Semarang (Tanjung Mas), Kupang (Tenau), Pare-Pare, Makassar (Soekarno-Hatta). Bei Einreise über eine andere Grenzübergangsstelle ist das Visum vor der Einreise zu beantragen. Für alle anderen Zwecke (z.B. Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt, Seminarteilnahme als Redner), müssen bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung Informationen darüber eingeholt werden, ob ein Sozial- und Geschäftsvisum erforderlich ist. Insbesondere eine journalistische Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur Berichterstattung dienende Fotografieren) erfordert ein entsprechendes Visum vor der Einreise. Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20 US-Dollar in bar zu zahlen. Reisedokumente Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Indonesien noch mindestens sechs Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt, allerdings kann der Kinderausweis zu Rückfragen seitens der indonesischen Behörden führen. Ein eigener Reisepass oder vorläufiger Reisepass garantieren eine reibungslose Einreise. Kinderreisepässe werden anerkannt und müssen bei der Einreise nach Indonesien ebenfalls noch mindestens 6 Monate gültig sein. Sonstige Hinweise Die Flughafensteuer für internationale Flüge, die bei der Ausreise zu entrichten ist, bewegt sich zwischen 50.000,- Rp (Tanjung Pinang) und 150.000,- Rp (Bali/Surabaya). Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb 24 Stunden nach Einreise. Bei einem Großteil der Urlauber geschieht dies durch das Hotel. Reisende, die Freunde/Bekannte in Indonesien besuchen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt. Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
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