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Politisches System

Demokratisch föderale Republik laut Verfassung von 1950. Allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahre. Zwei-Kammern-Parlament: Oberhaus mit 245 Mitgliedern; 12 werden vom Präsidenten ernannt, alle 2 Jahre wird ein Drittel der restlichen 233 für 6 Jahre von den Parlamenten der Bundesstaaten gewählt. Unterhaus mit 545 Abgeordneten, von denen 543 für 5 Jahre gewählt und 2 Vertreter der Anglo-Indischen Gemeinschaft vom Präsidenten ernannt werden. Der Präsident wird von einem Wahlkollegium aus Abgesandten beider Häuser sowie der Parlamente der Bundesstaaten für 5 Jahre gewählt.


Gerichtswesen

1 Oberster Gerichtshof, Obergerichte, Distriktgerichte, Friedensgerichte, auf Dorfebene Panchayat-Gerichte


Verwaltung

Indien ist in 28 Bundesstaaten (States) und sieben Unionsterritorien (Union Territories, einschließlich des Territoriums der Hauptstadt) gegliedert, die sich in insgesamt 603 Distrikte oder Bezirke (Districts) unterteilen. In größeren Bundesstaaten werden mehrere Distrikte zu Divisionen (Divisions) zusammengefasst. Den Distrikten untergeordnet sind die Blöcke (Tehsils oder Taluks), die wiederum etwa 200 bis 600 Dörfer, welche die unterste Verwaltungsebene darstellen, umfassen.

Während die Unionsterritorien von der Zentralregierung in Neu-Delhi verwaltet werden, verfügt jeder Bundesstaat über ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung. Der Regierung eines Bundesstaats steht der Chief Minister vor, der allerdings formal einem vom indischen Präsidenten ernannten Gouverneur mit weitgehend repräsentativen Aufgaben untergeordnet ist. Letzterem werden die Regierungsgeschäfte übertragen.

Die Kommunalverwaltung obliegt in größeren Städten mit mehreren hunderttausend Einwohnern den Municipal Corporations, in kleineren Städten den Municipalities. Im ländlichen Raum wird der dreistufige Panchayati Raj angewandt. Dieses System umfasst gewählte Räte (Panchayats) auf Distrikt-, Block- und Dorfebene. Die Zuständigkeiten der Kommunalverwaltungen sind je nach Bundesstaat unterschiedlich gestaltet.

Vor der Unabhängigkeit umfasste Indien sowohl selbstständige Fürstentümer unter britischer Aufsicht als auch britische Provinzen, die von britischen Kolonialverwaltern regiert wurden. Nach der Unabhängigkeit wurden die ehemaligen Fürstentümer von einem ernannten Gouverneur, die ehemaligen Provinzen jedoch von einem gewählten Parlament und einem gewählten Gouverneur regiert. Im Jahre 1956 beseitigte der States Reorganization Act die Unterschiede zwischen ehemaligen Provinzen und Fürstentümern und schuf einheitliche Bundesstaaten mit einer gewählten Regionalregierung. Bei der Neuordnung der Bundesstaaten wurde die jeweilige Muttersprache der Bewohner als Grundlage der Grenzziehung verwendet. Am 1. Mai 1960 wurde der bisherige Staat Bombay in die neuen ethnischen Staaten Gujarat und Maharashtra aufgeteilt. 2000 entstanden drei neue Bundesstaaten: Jharkhand aus den südlichen Teilen von Bihar, Chhattisgarh aus den östlichen Teilen von Madhya Pradesh, and Uttaranchal aus dem nordwestlichen Teil von Uttar Pradesh.

Verwaltungseinheit (Hauptstadt) Fläche in qkm Kürzel
Bundesstaaten --- ---
Andhra Pradesh (Hyderabad) 275 045 AP
Arunachal Pradesh (Itanagar) 83 743 AR
Assam (Dispur) 78 438 AS
Bihar (Patna) 173 877* BR
Goa (Panaji) 3 702 GA
Gujarat (Gandhinagar) 196 024 GJ
Haryana (Chandigarh) 44 212 HR
Himachal Pradesh (Simla) 55 673 HP
Jammu & Kashmir (Srinagar) 222 236 JK
Karnataka (Bangalore) 191 791 KA
Kerala (Trivandrum) 38 863 KL
Madhya Pradesh (Bhopal) 443 446* MP
Maharashtra (Mumbai) 307 713 MH
Manipur (Imphal) 22 429 MN
Meghalaya (Shillong) 22 429 ML
Mizoram (Aizwal) 21 081 MZ
Nagaland (Kohima) 16 579 NL
Orissa (Bhubaneswar) 155 707 OR
Punjab (Chandigarh) 50 362 PB
Rajasthan (Jaipur) 342 239 RJ
Sikkim (Gangtok) 7 096 SK
Tamil Nadu (Madras) 130 058 TN
Tripura (Agartala) 10 486 TR
Uttar Pradesh (Lucknow) 294 411* UA
West Bengal (Calcutta) 88 752 WB
Bundesterritorium --- ---
Andamanen & Nikobaren (Port Blair) 8 249 AN
Chandigarh (Chandigarh) 114 CH
Dadra & Nagar Haveli (Silvassa) 491 DN
Daman & Diu (Daman) 112 DD
Delhi (Neu-Delhi) 1 483 DL
Lakshadweep (Kavaratti) 32 LD
Pondicherry (Pondicherry) 492 PY
Chhattisgarh *  
Uttaranchal *  
Jharkhand *  

*= Im Zuge einer Gebietsreform wurden im Oktober 2000 drei neue Bundesstaaten gebildet. Zahlen über die Größe der neuen und über die Reduzierung der Fläche von den alten Bundesstaaten liegen noch nicht vor.

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Regierungspartei:

  • Congress (INC) als stärkste Partei der Regierungskoalition;

  • "United Progressive Alliance" (UPA), bestehend aus 12 Parteien, unter anderem Rashtriya Janata Dal (RJD), Dravida Munnetra Kazhagam (DMK), Nationalist Congress Party (NCP);

  • die beiden kommunistischen Parteien CPI(M) und CPI unterstützen die Regierung von außerhalb der Koalition

Oppositionsparteien

Bharatiya Janata Party (BJP), Biju Janata Dal (BJD), Shiv Sena (SS) und andere

Gewerkschaften:

Die fünf wichtigsten Gewerkschaftsdachverbände sind:

  • BMS (Bharatiya Mazdoor Sangh), 2.769.556 Mitglieder, BJP

  • INTUC (Indian National Trade Union Congress), 2.587.378 Mitglieder, Congress(I)

  • CITU (Centre of Indian Trade Unions), 1.768.044 Mitglieder,CPI(M)

  • HMS (Hind Mazdoor Sabha), 1.318.804 Mitglieder, Janata Dal

  • AITUC (All India Trade Union Congress), 905.975 Mitglieder, CPI

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

UN- und UN-Sonderorganisationen (1991/92 war Indien als nicht ständiges Mitglied im VN-Sicherheitsrat), G 15, Blockfreie (Präsidentschaft 1983-86), Südasiatische Gemeinschaft für Regionale Zusammenarbeit (SAARC, seit 1985), ASEANASEAN Regionalforum (ARF), Commonwealth (1947), Welthandelsorganisation (WTO)


Einreise

Für Reisen nach Indien ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass bzw. ein mit Lichtbild versehener Kinderausweis bzw. -reisepass und ein Visum erforderlich, welches von den Vertretungen Indiens (Botschaften und Konsulate) ausgestellt wird. Die Einreise von Kindern bis zu 16 Jahren, die im Pass der Eltern eingetragen sind, ist möglich, sofern dies im Visum vermerkt ist. Für nichtdeutsche Staatsangehörige ist die Einreise mit einem Reisedokument möglich, sofern sie ein gültiges Visum besitzen. Die Einreise mit einem Personalausweis oder Pass ohne Visum ist nicht möglich. Das Visum kann nicht an der Grenze oder am Flughafen beantragt werden. Das Antragsformular ist gegen Rückporto bei den Vertretungen Indiens erhältlich.

Touristenvisa werden mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die Einreise muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen und berechtigt zu einem Aufenthalt in Indien für die Restlaufzeit des Visums.

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Visums in Indien durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.

Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Tiergartenstraße 17, 10785 Berlin
Internationale Vorwahl 030-25 79 5-0
Internationale Domäne www.indianembassy.de
dcm@indianembassy.de
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Friedrich Ebert-Anlage 26, 60325 Frankfurt am Main
Internationale Vorwahl 069-1 53 00 50
Internationale Domäne consulgeneral@cgifrankfurt.de
Amtsbezirk Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Raboisen 6, 20095 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-33 80 36/ 33 05 57/ 32 47 44
Internationale Domäne cgihh@aol.com
Amtsbezirk Der Konsularbezirk umfaßt die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Widenmeyer Straße 15, 80538 München
Internationale Vorwahl 089-2 10 23 90
Internationale Domäne cgimun02@t-online.de
Amtsbezirk Land Bayern und Baden-Württemberg
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Boehnertweg 9, 45359 Essen
Internationale Vorwahl 0201-86 80 420
Amtsbezirk Land Nordrhein-Westfalen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Schulze-Delitzsch-Straße 25, 70565 Stuttgart
Internationale Vorwahl 0711-7 83 82 11
Amtsbezirk Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Indien
post.gif (1410 Byte) No. 6/50G,Shanti Path, Chanakyapuri, New Delhi 110021
Internationale Vorwahl (00 91 11) 26 87 18 31 - 37, 26 87 18 39, 26 87 18 90 - 91, 24 10 87 41 43
Internationale Domäne www.new-delhi.diplo.de
info@new-delhi.diplo.de
Generalkonsulat in Indien
post.gif (1410 Byte) 49, Ethiraj Road, MICO Building, Chennai - 600 105
Internationale Vorwahl (0091 44) 28 21 08 10, 28 21 08 24, 28 21 08 30
Internationale Domäne www.chennai.diplo.de
germanychennai@eth.net
Amtsbezirk Staaten Andhra Pradesh, Karnataka, Kerala, Tamil Nadu und Unionsterritorium Pondicherry
Generalkonsulat in Indien
post.gif (1410 Byte) 1 Hastings Park Road, Alipore, Kalkutta
Internationale Vorwahl (0091 33) 24 79 11 41, 24 79 11 42, 24 39 89 06
Internationale Domäne www.kalkutta.diplo.de
gerconsu@vsnl.com
Amtsbezirk Staaten Bihar, Jharkhand, Orissa, Arunachal Pradesh, Assam, Manipur, Meghalaya, Mizoram, Nagaland, Tripura und West Bengal
Generalkonsulat in Indien
post.gif (1410 Byte) ""Hoechst House"", 10th Floor, Nariman Point, 193 Backbay Reclamation, Mumbai 400 021
Internationale Vorwahl (0091 22) 22 83 24 22, 22 83 15 17, 22 83 26 61
Internationale Domäne www.germanconsulatemumbai.org
info@mumbai.diplo.de
Amtsbezirk Staaten Chhattisgarh, Goa, Gujarat, Madhya Pradesh, Maharashtra sowie das Unionsterritorium Daman und Diu

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