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Politisches System Demokratisch föderale Republik laut Verfassung von 1950. Allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahre. Zwei-Kammern-Parlament: Oberhaus mit 245 Mitgliedern; 12 werden vom Präsidenten ernannt, alle 2 Jahre wird ein Drittel der restlichen 233 für 6 Jahre von den Parlamenten der Bundesstaaten gewählt. Unterhaus mit 545 Abgeordneten, von denen 543 für 5 Jahre gewählt und 2 Vertreter der Anglo-Indischen Gemeinschaft vom Präsidenten ernannt werden. Der Präsident wird von einem Wahlkollegium aus Abgesandten beider Häuser sowie der Parlamente der Bundesstaaten für 5 Jahre gewählt.Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, Obergerichte, Distriktgerichte, Friedensgerichte, auf Dorfebene Panchayat-Gerichte Verwaltung Indien ist in 28 Bundesstaaten (States) und sieben Unionsterritorien (Union Territories, einschließlich des Territoriums der Hauptstadt) gegliedert, die sich in insgesamt 603 Distrikte oder Bezirke (Districts) unterteilen. In größeren Bundesstaaten werden mehrere Distrikte zu Divisionen (Divisions) zusammengefasst. Den Distrikten untergeordnet sind die Blöcke (Tehsils oder Taluks), die wiederum etwa 200 bis 600 Dörfer, welche die unterste Verwaltungsebene darstellen, umfassen. Während die Unionsterritorien von der Zentralregierung in Neu-Delhi verwaltet werden, verfügt jeder Bundesstaat über ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung. Der Regierung eines Bundesstaats steht der Chief Minister vor, der allerdings formal einem vom indischen Präsidenten ernannten Gouverneur mit weitgehend repräsentativen Aufgaben untergeordnet ist. Letzterem werden die Regierungsgeschäfte übertragen. Die Kommunalverwaltung obliegt in größeren Städten mit mehreren hunderttausend Einwohnern den Municipal Corporations, in kleineren Städten den Municipalities. Im ländlichen Raum wird der dreistufige Panchayati Raj angewandt. Dieses System umfasst gewählte Räte (Panchayats) auf Distrikt-, Block- und Dorfebene. Die Zuständigkeiten der Kommunalverwaltungen sind je nach Bundesstaat unterschiedlich gestaltet. Vor der Unabhängigkeit umfasste Indien sowohl selbstständige Fürstentümer unter britischer Aufsicht als auch britische Provinzen, die von britischen Kolonialverwaltern regiert wurden. Nach der Unabhängigkeit wurden die ehemaligen Fürstentümer von einem ernannten Gouverneur, die ehemaligen Provinzen jedoch von einem gewählten Parlament und einem gewählten Gouverneur regiert. Im Jahre 1956 beseitigte der States Reorganization Act die Unterschiede zwischen ehemaligen Provinzen und Fürstentümern und schuf einheitliche Bundesstaaten mit einer gewählten Regionalregierung. Bei der Neuordnung der Bundesstaaten wurde die jeweilige Muttersprache der Bewohner als Grundlage der Grenzziehung verwendet. Am 1. Mai 1960 wurde der bisherige Staat Bombay in die neuen ethnischen Staaten Gujarat und Maharashtra aufgeteilt. 2000 entstanden drei neue Bundesstaaten: Jharkhand aus den südlichen Teilen von Bihar, Chhattisgarh aus den östlichen Teilen von Madhya Pradesh, and Uttaranchal aus dem nordwestlichen Teil von Uttar Pradesh.
*= Im Zuge einer Gebietsreform wurden im Oktober 2000 drei neue Bundesstaaten gebildet. Zahlen über die Größe der neuen und über die Reduzierung der Fläche von den alten Bundesstaaten liegen noch nicht vor.
Regierungspartei:
Oppositionsparteien Bharatiya Janata Party (BJP), Biju Janata Dal (BJD), Shiv Sena (SS) und andere Gewerkschaften: Die fünf wichtigsten Gewerkschaftsdachverbände sind:
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen UN- und UN-Sonderorganisationen (1991/92 war Indien als nicht ständiges Mitglied im VN-Sicherheitsrat), G 15, Blockfreie (Präsidentschaft 1983-86), Südasiatische Gemeinschaft für Regionale Zusammenarbeit (SAARC, seit 1985), ASEANASEAN Regionalforum (ARF), Commonwealth (1947), Welthandelsorganisation (WTO) Einreise Für Reisen nach Indien ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass bzw. ein mit Lichtbild versehener Kinderausweis bzw. -reisepass und ein Visum erforderlich, welches von den Vertretungen Indiens (Botschaften und Konsulate) ausgestellt wird. Die Einreise von Kindern bis zu 16 Jahren, die im Pass der Eltern eingetragen sind, ist möglich, sofern dies im Visum vermerkt ist. Für nichtdeutsche Staatsangehörige ist die Einreise mit einem Reisedokument möglich, sofern sie ein gültiges Visum besitzen. Die Einreise mit einem Personalausweis oder Pass ohne Visum ist nicht möglich. Das Visum kann nicht an der Grenze oder am Flughafen beantragt werden. Das Antragsformular ist gegen Rückporto bei den Vertretungen Indiens erhältlich. Touristenvisa werden mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die Einreise muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen und berechtigt zu einem Aufenthalt in Indien für die Restlaufzeit des Visums. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Visums in Indien durch das zuständige örtliche Foreigners Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig. Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.
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