banner_klein.jpg (6301 Byte)

Themen

Afrika
Amerika
Asien
Australien
Europa

Afghanistan
Armenien
Aserbaidschan
Bahrain
Bangla Desh
Bhutan
Brunei
China
Georgien
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Israel
Japan
Jemen
Jordanien
Katar
Kambodscha
Kasachstan
Kirgistan
Kuwait
Laos
Libanon
Malaysia
Malediven
Mongolei
Myanmar
Nepal
Nordkorea
Oman
Ost-Timor
Pakistan
Palästina
Phillippinen
Saudi-Arabien
Singapur
Sri Lanka
Südkorea
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
Thailand
Turkmenistan
Usbekistan
VAE
Vietnam


Politisches System

Präsidialrepublik mit Verfassung von 1995. Unabhängig seit 1991. Wahlrecht ab 18 Jahre. Parlament mit 235 Sitzen, Wahl alle 4 Jahre. das Staatsoberhaupt wird alle 5 Jahre direkt gewählt.


Gerichtswesen

Das georgische Verfassungsgericht wacht über die Anwendung der Verfassung. Es hat neun Mitglieder, die für zehn Jahre im Amt bleiben. Drei von ihnen bestimmt der Präsident, drei wählt das Parlament und drei werden vom Obersten Gericht Georgiens ernannt. Der Vorsitzende des Verfassungsgericht wird vom Richterkollegium gewählt. Gegenwärtig ist es Joni Tschetsuriani.

Eine wichtige politische Rolle spielt das Oberste Gericht Georgiens. Es hat Verfassungsrang. Seine Mitglieder und der Gerichtsvorsitzende werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Parlament für zehn Jahre gewählt. Im November 2003 annullierte das Oberste Gericht die Wahl von 150 nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Parlamentsabgeordneten am 2. November 2003 wegen Wahlbetrugs.


Verwaltung

Die Verwaltung Georgiens ist stark zentralisiert. Sie gliedert sich auf oberer Ebene in neun Regionen, zwei autonome Republiken und die Hauptstadt.

Die Regionen wurden zwischen 1994 und 1996 mit einem Dekret des Präsidenten eingeführt. Sie gelten als Provisorium bis zur Lösung der sezessionistischen Probleme mit Abchasien und Südossetien. Ihre Verwaltungsspitze bildet ein Staatskommissar, informell Gouverneur genannt. Er wird vom Präsidenten ernannt und abberufen. Die Regionen gliedern sich in jeweils mehrere Bezirke.

Von der zentralisierten Verwaltungsstruktur ausgenommen sind die Autonomen Republiken Abchasien und Adscharien. Südossetien gehört verwaltungstechnisch überwiegend zur Region Schida Kartlien, befindet sich jedoch wie Abchasien weitgehend außerhalb der Kontrolle der Zentralregierung.

Obere Ebene

  1. Autonome Republik Abchasien, Hauptstadt Sochumi
  2. Region Mingrelien - Semo-Swanetien, Hauptstadt Sugdidi
  3. Region Gurien, Hauptstadt Osurgeti
  4. Autonome Republik Adscharien, Hauptstadt Batumi
  5. Region Ratscha-Letschchumi - Kwemo-Swanetien, Hauptstadt Ambrolauri
  6. Region Imeretien, Hauptstadt Kutaissi
  7. Region Samzche-Dschawachetien, Hauptstadt Achalziche 
  8. Region Schida Kartlien, Hauptstadt Gori
  9. Region Mzcheta-Mtianeti, Hauptstadt Mzcheta
  10. Region Kwemo Kartlien, Hauptstadt Rustawi
  11. Region Kachetien, Hauptstadt Telawi
  12. Georgiens Hauptstadt Tiflis 

Mittlere Ebene

  • 67 Bezirke 
  • 6 unabhängige Städte: Tiflis, Kutaissi, Rustawi, Poti, Batumi, Sochumi

Kommunale Ebene

  • 55 Städte, die einem Bezirk angehören
  • 50 Kleinstädte
  • 842 Gemeinden
  • 165 Dörfer

verwaltung.png (35550 Byte)


Regierungspartei

Der Parteienblock "Nationalbewegung-Demokraten" hält die absolute Mehrheit im Parlament, er konnte am 28.03.2004 76% der Stimmen auf sich vereinen. Die beiden in diesem Block vereinten Parteien fusionierten Ende 2004 zur „Vereinigten Nationalbewegung“.. Parteivorsitzender ist der Staatspräsident.

Opposition

Zu den wichtigsten Oppositionsparteien zählen: Die Republikaner als Absplitterung der Mehrheitsfraktion mit vier Sitzen im Parlament; die Neue Rechte sowie die Konservative Partei als auf Wirtschaftsthemen konzentrierte, rechtsliberale Parteien; sowie die Arbeiterpartei.

Im Herbst 2007 schlossen sich 9 Parteien zu dem Oppositionsbündnis „Nationaler Rat“ zusammen, das mit Lewan Gatschetschiladse einen gemeinsamen Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen im Januar 2008 nominierte.

Gewerkschaft

"Bund der Georgischen Gewerkschaften" mit 30 fachlich gegliederten Mitgliedsverbänden


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen / Verträge

Schwarzmeerkooperationsrat (03.03.1992), OSZE (24.03.1992), NAKR (Nordatlantischer Kooperationsrat/15.04.1992), IWF (05.05.1992), Vereinte Nationen (31.07.1992), IBRD (07.08.1992), IDA (31.08.1993), GUS (Antrag 08.10.1993), EBRD, Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (07.03.1994), ICA (20.02.1994), GUUAM (10.10.1997), Europarat (27.04.1999), WTO (14.06.2000), (NATO-) PfP und EAPC (23.03.1994), Intensivierter Dialog/ID mit der NATO, (September 2006), Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der EU (01.07.1999), Aktionsplan im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (14.11.2006)


Einreise

Reisedokumente

Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Der Kinderausweis sowie der Eintrag im Reisepass eines Elternteils werden anerkannt.

Wenn ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit mit eigenem Pass nur mit einem Elternteil nach Georgien einreist, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.

Reist ein minderjähriges Kind georgischer Staatsangehörigkeit mit nur einem Elternteil oder einer fremden Person nach Georgien, so wird bei der Einreisekontrolle in Georgien die Vorlage einer formlosen, ins Georgische übersetzten Vollmacht des anderen Elternteils bzw. der Eltern verlangt. Auch in diesem Fall ist die Beglaubigung nicht erforderlich.

Visum / Aufenthaltsgenehmigung

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck.

Darüber hinausgehende Visa erteilt die Georgische Botschaft in Berlin (Heinrich-Mann-Str. 32, 13156 Berlin, Tel.: 030/48 49 07 51, Fax: 48 49 07 20). Visa können auch ohne persönliche

Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden. Soll der Aufenthalt 90 Tage überschreiten, bedarf es der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 90tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Die einschlägigen Vorschriften sind die Artikel 18, 19 und 22, 23 des georgischen Ausländergesetzes (in deutscher Übersetzung auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Tiflis eingestellt).

Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt sein sollte. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Hat der illegale Aufenthalt den Zeitraum von drei Monaten bereits überschritten, werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.

Sonstige Hinweise

Die Einreise über die Russische Föderation ist zur Zeit nicht möglich.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Heinrich-Mann-Strasse 32, 13156 Berlin
Internationale Vorwahl 030-48 49 07-0
Internationale Domäne info@botschaftvongeorgien.de
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Georgien
post.gif (1410 Byte) c/o Sheraton Metechi Palace Hotel, Telawi Str. 20, 0103 Tbilissi (Tiflis), Georgien
Internationale Vorwahl (00995 32) 44 73 00
Internationale Domäne www.tiflis.diplo.de
info@tiflis.diplo.de

Zurück

Wörterbuch
Synonyme
Woxikon - Online Wörterbuch

a
Navigation


Web erdkunde-wissen.de

Allgemeine Informationen
Link-Datenbank

Pol. System & Botschaften
Währung
Klima, Flora & Fauna
Geographie & Fahne
Geschichte & Gegenwart
Bevölkerung
Wirtschaft & Militär
Industrie, Rohstoffe & Landw.
Außenwirtschaft
Verkehr, Umwelt & Energie
Wohlstand & Sicherheit
Entwicklungshilfe
Reiseinformationen

Bildung, Soziales & Kultur
Essen & Trinken
Hintergrundberichte
Medien & Kommunikation

Literatur
Länderfotos
Nationalhymnen

--> Erdkunde
--> Service
--> Seiteninternes

Kommunikation
Gästebuch
Kontakt
Impressum
Suchmaschine

Google
Web http://www.erdkunde-wissen.de

(C) erdkunde-wissen.de. Konzept, Gestaltung und Redaktion: erdkunde-wissen.de. Nachdruck, Weiterverarbeitung, Weitergabe an Dritte sowie Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung. Keine Haftung für falsche Angaben, keine Gewähr über die Richtigkeit der Informationen. Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik? Mailen Sie uns einfach.