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Politisches System Gemäß ihrer Verfassung ist die Volksrepublik China ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht". Die Herrschaft der Kommunistischen Partei wird durch die in der Präambel festgeschriebenen "Vier Grundprinzipien" (Festhalten am sozialistischen Weg, demokratischer Zentralismus, Führung durch die KP, Marxismus/Leninismus und Ideen Mao Zedongs) ergänzt, die durch die 1988 beschlossenen Garantien des Privateigentums, das 1993 in die Verfassung aufgenommene Prinzip der "sozialistischen Marktwirtschaft" und die 1999 verabschiedeten Verfassungsänderungen u. a. zur Aufwertung der Marktwirtschaft und zur Verankerung der "Herrschaft durch das Recht" ergänzt werden. An der Spitze der Volksrepublik China stehen der Staatspräsident, der im wesentlichen repräsentative Aufgaben zu erfüllen hat (seit März 2003 in Personalunion der Parteivorsitzende und Vorsitzende der Zentralen Militärkommission Hu Jintao) sowie der Ministerpräsident und die Minister im Staatsrat (Zentralregierung). Gemäß der Verfassung ist der Nationale Volkskongress (NVK) formal das höchste Organ der Staatsmacht. Er tritt einmal jährlich zusammen und wählt den Staatspräsidenten, seinen Stellvertreter, und - auf Vorschlag des Staatspräsidenten - den Ministerpräsidenten. Mit der ersten Tagung des 10. NVK im März 2003 begann die derzeitige Legislaturperiode von fünf Jahren. Vorsitzender ist seit März 2003 Wu Bangguo. Eine Opposition gibt es nicht. Die in der sog. Politischen Konsultativkonferenz organisierten acht Parteien sind unter Führung der KPCh zusammengeschlossen und haben keine eigenen politischen Gestaltungsmöglichkeiten. Dem Ministerpräsidenten ( seit März 2003 Wen Jiabao) obliegt die Leitung des Staatsrats, d.h. der Regierung. Er wird von einem "inneren Kabinett", bestehend aus vier Stellvertretern und fünf Staatsräten, in seiner Arbeit unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung. Ihm sind derzeit 6 Kommissionen, 22 Ministerien und ca. 100 weitere Organisationen und Institutionen direkt unterstellt. Gerichtswesen Oberstes Volksgericht, lokale Volksgerichte verschiedener Ebenen Verwaltung 23 Provinzen (unter Einschluss Taiwans), fünf autonome Regionen, vier regierungsunmittelbare Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) sowie die fünf Autonomen Regionen der nationalen Minderheiten Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi unterteilt. Es gibt sieben Militärregionen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile davon umfassen. Die Wiedervereinigung mit Taiwan bleibt eines der Hauptziele chinesischer Politik. Hongkong und Macau haben den Status einer Sonderverwaltungsregion (Special Administrative Region - SAR). Nach dem Grundsatz "Ein Land, zwei Systeme", der der sino-britischen "Gemeinsamen Erklärung" von 1984 über den Souveränitätsübergang zugrunde liegt, kann Hongkong für 50 Jahre sein bisheriges Gesellschaftssystem aufrechterhalten und einen hohen Grad an Autonomie genießen. Nach einem ähnlichen Abkommen wurde Macau am 20. Dezember 1999 von Portugal an die Volksrepublik China zurückgegeben.
Regierungspartei Kommunistische Partei der VR China (KPCh): Zentralkomitee (198 Mitglieder) mit
Politbüro (24 Mitglieder) und dessen Ständigem Ausschuss (9 Mitglieder). Acht weitere
(in der Praxis bedeutungslose) Parteien sind zusammen mit Vertretern der
Massenorganisationen und der Minderheiten in der "Politischen Konsultativkonferenz
des Chinesischen Volkes" als sog. "Einheitsfront" unter Führung der KPCh
zusammengeschlossen Opposition Keine parlamentarische Opposition Gewerkschaft Kommunistische Einheitsgewerkschaft "Allchinesischer Gewerkschaftsverband" Mitgliedschaft in Internationalen Organisationen Vereinte Nationen und zahlreiche Sonderorganisationen, Weltbank, IWF (Internationaler Währungsfonds); WTO (Welthandelsorganisation) Einreise Visum Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Am Flughafen in Peking werden keine Einreisevisa ausgestellt. Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen (Internetseite der chinesischen Botschaft: www.china-botschaft.de). Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich. Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet bzw. mit der Anzahl der überzogenen Tage steigt. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe. Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie; so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet Für Reisen in das Autonome Gebiet Tibet ist eine Einreiseerlaubnis der Regierung des AG Tibets erforderlich. Diese kann von Individualtouristen in chinesischen Reisebüros unter Vorlage des Reisepasses erworben werden. Reisedokumente Für den Visaantrag wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Für die Einreise können sowohl die vor dem 1. November 2005 ausgestellten Europapässe als auch die neuen ePässe (biometriefähige Europapässe) verwendet werden. Ebenso ist die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) möglich. Der vor dem 1. Januar 2006 ausgestellte Kinderausweis wird bis zum Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer (also maximal bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) anerkannt; er muss allerdings zwingend mit einem Lichtbild des Inhabers versehen sein (gilt auch für Säuglinge!). Seit dem 1 Januar 2006 werden keine Kinderausweise mehr ausgestellt. Der Kinderausweis wurde durch den Kinderreisepass ersetzt. Die vor dem 1. Januar 2006 ausgestellten Kinderausweise behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit. Der neue Kinderreisepass bietet gegenüber dem alten Kinderausweis deutlich mehr Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel. Die Kinderreisepässe können auch direkt von der Botschaft ausgestellt werden. Die Einreise eines Kindes in die VR China, das über keinen eigenen Reisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert. Meldepflicht Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen. China verschärft Einreiseregeln für Ausländer
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