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Politisches System Bestimmende innenpolitische Kraft ist der König (seit 1972 Jigme Singye Wangchuk) und die seit 1953 bestehende, inzwischen einflussreiche Nationalversammlung mit 150 Mitgliedern. 35 Mitglieder sind Regierungsbeamte, die vom König ernannt werden, 10 sind Vertreter der großen buddhistischen Klöster, und 105 sind indirekt gewählte Volksvertreter; letztere werden von den Dorfvorstehern und weiteren Würdenträgern der Distrikte im Konsens benannt (wobei die Dorfvorsteher ihrerseits von den dörflichen Haushaltsvorständen gewählt werden). Die Wahlperiode für die gewählten Mitglieder beträgt drei Jahre. Der König hat mit einer Verfassungsreform im August 1998 der Nationalversammlung mehr Rechte zugestanden. Die Nationalversammlung kann nunmehr die Minister wählen und über deren Ämterverteilung und Befugnisse bestimmen. Zudem kann sie gegen das Staatsoberhaupt und zugunsten des Kronprinzen ein Misstrauensvotum durchführen. Das Kabinett hat überdies weit reichende Exekutivvollmachten erhalten, wobei eines der Mitglieder des Ministerrats im jährlichen Rotationsverfahren die Funktion des Regierungschefs innehat. Eine Schlüsselrolle in der Philosophie Bhutans spielt das sog. "Gross National Happiness" (etwa: Bruttosozialglück) mit dem Ziel der Steigerung der Lebensqualität. Hierzu fand im Februar 2004 ein bedeutendes internationales Seminar in Thimphu statt. Im Himalaya-Königreich Bhutan sind am 31.12.2007 erstmals Wahlen abgehalten worden. Gut 40 Kandidaten bewarben sich um die zunächst zu vergebenden 15 Sitze im Oberhaus. Weitere fünf Oberhausmitglieder werden Ende Januar gewählt. Fünf Abgeordnete ernennt der König. Die Oberhausmitglieder dürfen keiner Partei angehören. Das Unterhaus wurde im März 2008 gewählt. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, Gemeindegerichte Verwaltung Bhutan ist in 20 Verwaltungsdistrikte eingeteilt, denen ein vom König ernannter Gouverneur (District Commissioner) vorsteht. Die regionale und lokale Selbstverwaltung wird systematisch gefördert, auch die untersten Selbstverwaltungsgremien werden bei der Erstellung und Umsetzung der Fünfjahrespläne beteiligt.
Parteien Es bestehen keine politischen Parteien Gewerkschaften Es bestehen keine Gewerkschaften Mitgliedschaft in internationalen Organisationen UPU (1969), UN (1971), UNCTAD (1971), Group of 77 (1971), ESCAP (1972), IFADIFAD (1978), ARC (1979), IMF (1981), World Bank (1981), IDA (1981), FAOFAO (1981), WHO (1982), SEARO (1982), UNESCO (1982), UNIDOUNIDO (1983), APPU (1983) Trade & Developm. Board of UNCTAD (1985) ITU (1988), ICAO (1989), Asian Developm. Bank (1982); WIPO (1993), Colombo Plan (1962), Non-Aligned Movement (1973), SAARC (1985), SACEP (1982), ICIMOD (1985), INTOSAI (1987), ADFIAF (1988), World Fellowship of Buddhists (1984), INTELSAT (1992), Asian Inst. of Transport Developm. (1991), SASF (1983), OCA (1983), SAFTA (2004), BIMSTEC (2004) Einreise Für eine Reise nach Bhutan sind ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder ein mit Lichtbild versehener Kinderausweis (für Kinder bis zum 16. Lebensjahr) und ein Visum erforderlich. Reiseunternehmen kümmern sich um die Ausstellung des Visums. Das Visum kann auch bei der Ständigen Vertretung des Königreichs Bhutan bei den Vereinten Nationen in Genf oder bei der bhutanischen Botschaft in New Delhi beantragt werden. Die nationale Fluglinie Druk Air stellt ohne Visum keinen Flugschein aus. Das Visum kann in Thimphu bis zu sechs Monaten für 510/- Nu. (ca. 13 Euro) verlängert werden. Die Einreise nach Bhutan ist im allgemeinen nur in Reisegruppen und mit Zustimmung des bhutanischen Ministeriums für Tourismus zulässig. Reiseunternehmen in Deutschland, die Bhutan-Reisen veranstalten, erledigen auch die Einreiseformalitäten (z.B. Einholung des Visums). Grenzübergangspunkte sind der Flughafen in Paro bei Thimphu oder bei der Anreise mit dem Auto Phuentsholing im Süden des Landes.
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