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Politisches System Parlamentarische Republik mit Mehrparteiensystem;Verfassung von 1972. Allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahren. Das Parlament hat 300 gewählte Mitglieder und wählt selbst 30 weibliche Abgeordnete hinzu. Wahlperiode 5 Jahre. Das Staatsoberhaupt mit überwiegend repräsentativen Aufgaben wird alle 5 Jahre gewählt (Wiederwahl zulässig). Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, 19 Distriktgerichte, 1 spezielles Kriegsrechtstribunal, Kriegsrechtsgerichte Verwaltung Der Verwaltungsaufbau von Bangladesch ist zentralstaatlich und in sechs Regierungsbezirke (Divisions), 64 Landkreise (Districts), ca. 490 Polizeibezirke (Thanas), ca. 4.500 Gemeindeverbände (Unions) und ca. 68.000 Dorfgemeinden gegliedert. Die Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Verwaltungsebene ist bislang sehr begrenzt. Im Gebiet der Chittagong Hill Tracts gilt eine besondere Verwaltung, die der lokalen, von der bengalischen Mehrheitsbevölkerung unterschiedlichen Bevölkerung verstärkte Mitwirkungsmöglichkeiten einräumt. 5 Provinzen (Barisal, Chittagong, Dhaka, Khulna, Rajshahi) und 64 Bezirke
Regierungsparteien
Oppositionsparteien
Gewerkschaften Zusammenschluss zahlreicher Einzel- und Betriebsgewerkschaften im Dachverband Sramik Karmachari Oikyo Parishad (SKOP) Mitgliedschaft in den wichtigsten internationalen Organisationen Vereinte Nationen (mit Sonder- und Unterorganisationen), Weltbank, Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), Asiatische Entwicklungsbank (ADB), Internationaler Währungsfonds (IWF), Commonwealth, Blockfreienbewegung, Konferenz Islamischer Staaten, Südasiatische Vereinigung für Regionale Zusammenarbeit (SAARC), Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bangladesch, Indien, Myanmar, Sri Lanka und Thailand (BIMST-ECBIMST-EC) Einreise Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Bangladesch (Luft- und Landweg) einen mindestens drei Monate gültigen Reisepass und ein Visum (Kategorien: Touristen, Geschäftsreisende, Langzeitaufenthalt, Arbeitsaufenthalt). Kinderausweise werden gewöhnlich anerkannt, zum Teil werden mitreisende Kinder auch im Visumsvermerk im Pass der Eltern mit aufgeführt. Es wird in jedem Fall geraten, sich rechtzeitig mit der zuständigen bangladeschischen Botschaft zwecks Einzelheiten der Visumserteilung in Verbindung zu setzen. Für deutsche Staatsangehörige besteht zur Zeit die Möglichkeit ein Visum (landing permit) für einen Kurzaufenthalt bei Ankunft im internationalen Flughafen von Dhaka zu bekommen (15 Tage Aufenthaltsdauer, im Ausnahmefall mit der Option der Verlängerung auf 30 Tage). Bei Privatreisenden muss die Einladung eines bangladeschischen Staatsangehörigen vorliegen, bei Geschäftsreisenden eine Einladung durch den Geschäftspartner. Einzelheiten hierzu sollten durch die jeweiligen in Bangladesh ansässigen Geschäftspartner bzw. über die bangladeschische Botschaft erfragt werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Einreise nach Bangladesch auf dem Luftweg für eine spätere Ausreise auf dem Landweg (und umgekehrt) eine sog. Route Changes Permission beim Department of Passports and Immigration in Dhaka (Agargaon) erforderlich ist.
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