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Verkehr -Zoll - -

Gesundheit

Die medizinische Versorgung in Bangladesch ist mit Europa nicht zu vergleichen und generell technisch, apparativ und hygienisch unzureichend. Dies gilt selbst für die renommiertesten Krankenhäuser der Hauptstadt. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Nächstgelegene medizinische Versorgungseinrichtungen mit modernem Standard befinden sich in Bangkok oder Singapur. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Die Bedrohung der Bevölkerung v.a. in den nördlicheren Landesteilen mit arsenbelastetem Grund- bzw. Trinkwasser stellt für Reisende gewöhnlich keine Gefahr dar. Reisende sollten beim Kauf von abgefülltem Wasser jedoch auf eine intakte Plastikversiegelung der Flaschen achten.

Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen erörtert werden.

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird verlangt bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet sowie bei Ankunft aus Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.

HIV/Aids ist weltweit und auch in diesem Lande ein Problem, auch wenn verlässliche Angaben über die Verbreitung der Krankheit für Bangladesch nicht vorliegen. Es bestehen Infektionsrisiken: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Nach Angaben der WHO sind rund drei Viertel aller zu medizinischen Zwecken benutzen Spritzen in Bangladesch nicht hinreichend desinfiziert.

Prophylaxe: Durch hygienisches Essen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Trinken kann die Gefahr von Durchfallerkrankungen und anderen Darminfektionen erheblich gesenkt werden.

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte)Durch die während der Monsunzeit auftretenden schweren Überschwemmungen ist die Trinkwasserversorgung ausgesprochen gefährdet.

Es muss daher besonders auf einwandfrei aufbereitetes Trinkwasser und zubereitete Getränke geachtet werden. Zu bevorzugen sind heißer Tee und Kaffee und Flaschengetränke. Leitungswasser oder Wasser aus anderen Quellen, darf erst nach Abkochen (einfaches Aufsprudeln reicht, bei Trübung vorherige Filterung) getrunken werden. Alternativ, aber weniger sicher, kommt die Verwendung von wasserentkeimenden Tabletten auf der Basis von Halogenen (Chlor oder Jod) oder Silber in Betracht. Diese Methode ist jedoch bei Trübung des Wassers und bestimmten Darmparasiten weniger sicher. Außerdem muss, abhängig vom Präparat, eine bestimmte Einwirkzeit beachtet werden. Bei Verwendung jodhaltiger Wasserentkeimungstabletten sollte eine Schilddrüsenerkrankung und eine Jodallergie ausgeschlossen sein.

Durch konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen, mückenübertragenen Tropen- und Infektionserkrankungen weitgehend vermieden werden. Dazu zählen insbesondere das Denguefieber und die Malaria. Ausbrüche von Denguefieber kommen in Bangladesch je nach Niederschlagslage vor, gerade auch in den größeren Städten. Mechanischer und chemischer Schutz vor den übertragenden tag- und nachtaktiven Mücken ist dringend angeraten. Risikogebiete für Malaria sind gewöhnlich der Nordosten (Region Sylhet) und Osten (Chittagong Hill Tracts, Region Cox´s Basar) des Landes.

Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt jedoch je nach individueller Reiseabsicht festgelegt werden. Alle einschlägigen Medikamente sind verschreibungspflichtig.


Literatur

Reisehinweise

Reisende sollten sich vor Reiseantritt nach Möglichkeit auch stets bei örtlichen Bekannten und Kollegen und durch die Medien über die tagesaktuelle Sicherheitslage informieren.

Innenpolitische Lage
In Bangladesch herrscht weiterhin Ausnahmezustand. Die ursprünglich für Januar 2007 vorgesehenen Parlamentswahlen, in deren Zusammenhang es seit Ende Oktober 2006 immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kam, wurden verschoben. Die Streitkräfte sind derzeit mit Sondervollmachten ausgestattet, die es ihnen erlauben, jederzeit und überall ohne richterliche Anordnung Personen festzunehmen. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sind möglich. Menschenansammlungen sind zu vermeiden.

Reisen über Land
In den Chittagong Hill Tracts (CHT) kann es nach wie vor zu bewaffneten Unruhen und zu kriminellen Übergriffen kommen. Aus diesen Gründen wird von Besuchen der beiden Distrikte Khagrachari und Bandarban abgeraten. Reisen in das Gebiet der CHT müssen durch Schreiben an den Deputy Commissioner und den Superintendent of Police des jeweiligen Distrikts vorher angezeigt werden. (Angabe der genauen Reisepassdaten und des Reisezwecks/Reiseroute). Eine ausreichende Zahl von Kopien beider Schreiben sowie der Original-Reisepass sollten wegen der Identitätskontrollen bei Einreise in das Gebiet der CHT mitgeführt werden.

Von Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten. Auch am Tage ist der Verkehr auf den Landstraßen wegen des meist schlechten Zustandes von Straßen und Fahrzeugen und wegen oft riskanten Fahrverhaltens von Überland- und Minibussen gefährlich. Wegen des Mangels an Ärzten und Rettungsfahrzeugen kann bei Unfällen nicht mit schneller Hilfe gerechnet werden.

Vor allem in der sturmgefährdeten Jahreszeit sollte die Benutzung der Schiffs- und Fährverbindungen insbesondere im südlichen und mittleren Landesteil wegen des hohen Unfallrisikos aufgrund Überbelegungen, technischer Mängel der Schiffe und wegen plötzlich auftretender Unwetter vermieden werden.

Kriminalität
Bei der Benutzung von Eisenbahn, Überlandbussen und Fähren wird allgemein besondere Wachsamkeit vor Diebstählen und Überfällen empfohlen. Gleiches gilt für die Nutzung von Fahrradrikschas und Motorrikschas ("Baby-Taxis/CNGs"), insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.

Naturkatastrophen
Bangladesch ist erdbebengefährdet. Von Mitte Juni bis Mitte Oktober muss klimabedingt mit Überschwemmungen gerechnet werden, im südlichen Landesdrittel von Oktober bis November und Mitte April bis Mitte Mai grundsätzlich auch mit Wirbelstürmen.


Sitten & Bräuche

Nachtleben

Für abendliche Unterhaltung stehen nur die Bars der exklusiven Hotels zur Verfügung, da es keine Nachtklubs gibt. Im Rahmen religiöser Feste finden oft einheimische Tanz- und Musikdarbietungen statt.

Einkaufstipps

Stoffe, Seide, Saris, Masken aus Kokosschalen, Bambusartikel, Perlmutt-Schmuck, rosafarbene Perlen, Lederwaren, Holz- und Korbwaren. Vor allem in Dhaka gibt es viele gute Kunstgewerbeläden, u. a. in Hotels und am Flughafen. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 09.00-20.00 Uhr, Fr 09.00-12.30 und 14.00-20.00 Uhr (Geschäfte in Touristenzentren haben oft länger geöffnet). Einige Geschäfte haben freitags geschlossen.

Sport

Kricket und Fußball sind beliebte Sportarten. Volleyball, Badminton, Hockey, Basketball, Tennis und Rudern sind ebenfalls beliebt. Die Fußballsaison in Dhaka beginnt im April. Die Spiele werden im Stadion der Hauptstadt und auf anderen Fußballplätzen ausgetragen. Gute Wassersportmöglichkeiten (Segeln, Windsurfen, Angeln) findet man am Kapati-See, im Sunderbands National Park und an der Küste. Schwimmen kann man in den Swimmingpools einiger Hotels und Klubs und im Meer in Cox's Bazar.

Trinkgeld

10% für Hotel- und Restaurantpersonal sowie 5% für Taxifahrer.

Umgang

Im Haus des Gastgebers sitzt man im Schneidersitz auf einem Sitzkissen oder Sofa, es gilt jedoch als grobe Beleidigung, dabei die Fußsohlen zu zeigen. Kleine Geschenke werden gern angenommen. Geldgaben gelten als Beleidigung. Religiöse Sitten und Gebräuche sollte man beachten und respektieren. Frauen sollten Hosen oder lange Röcke tragen. Bei Besuchen religiöser Kultstätten sollte man generell auf zurückhaltende Bekleidung achten (Arme und Beine bedeckt halten).


Strafrecht

Die Mindeststrafe für Drogenbesitz beträgt 2 Jahre Gefängnis, ab 25 Gramm Heroin/Kokain oder 2 Kilogramm Marihuana-Besitz kann die Todesstrafe verhängt werden. Besonders hinzuweisen ist auf das noch geltende Sonderermächtigungsgesetz von 1974, wonach für Schmuggel jeder Art auch die Todesstrafe verhängt werden kann.

Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind strafbar.

Vom Fotografieren militärischer Anlagen, Flughäfen, Gebäuden öffentlicher Institutionen, Ministerien und Behörden sowie von Angehörigen der Sicherheitskräfte und der Polizei wird zur Vermeidung von Inhaftierung und strafrechtlichen Folgen dringend abgeraten.


Unterkunft

Es gibt nur wenige gute Hotels, die meisten davon in Dhaka; hier stehen acht internationale Hotels zur Verfügung, u. a. das Sheraton, das Purbani International und das Sonargaon. Hotelpreise gelten nur für Übernachtung (European Plan). Hotelrechnungen werden entweder in bar oder mit Reisescheck bezahlt.


Verkehr

FLUGZEUG: Biman Bangladesh Airlines (BG), Aero Bengal Airlines, Air Parabat und GMG Airlines verbinden Dhaka regelmäßig mit den anderen Großstädten. Inlandflüge sind recht preiswert. Inländische Flughäfen: Barisal, Cox's Bazar, Ishwdi, Jessore, Rajshahi und Saidpur. Flughafengebühren: 25 Tk.

SCHIFF: Fähren verkehren zwischen den Küstenstädten im Süden und dem Ganges-Delta (Dhaka, Narayanganj, Chandpur, Barisal und Khulna); Überfahrten sollten einige Zeit im voraus gebucht werden. Einzelheiten von den örtlichen Hafenbehörden. Die befahrbaren Wasserwege haben eine Gesamtlänge von 8433 km. Auf den Flüssen fahren sogenannte »Rocket«-Fähren und Motorboote der Bangladesh Inland Waterway Transport Corporation. Auf den »Rocket«-Fähren gibt es drei Preisklassen.

BAHN: Das Streckennetz hat eine Gesamtlänge von 2800 km und verbindet alle größeren Städte. Im Westen des Landes verkehren Breitspurzüge und im Osten Schmalspurzüge. Züge sind eher langsam, aber pünktlich. Flußfähren (s. Reiseverkehr - International) verbinden die einzelnen Schienenstrecken, bedingt durch die geographische Lage können nicht überall Schienen gelegt werden. Das Eisenbahnwesen wird modernisiert. Auf der Hauptstrecke von Dhaka nach Chittagong fahren täglich mehrere Züge, einige mit klimatisierten Wagen. Speziell im Osten des Landes werden Züge häufig überfallen, man sollte daher Nachtfahrten vermeiden.

BUS/PKW: Die Hauptverkehrswege haben eine Gesamtlänge von 10.407 km, davon rund 4000 km befestigte Straßen. Mit dem Auto kann man jede Ortschaft des Landes erreichen, die Fahrt kann jedoch u. U. lange dauern; oft müssen Fähren benutzt werden. Die katastrophalen Unwetter der letzten Jahre haben große Straßenabschnitte zerstört. Linksverkehr. Busse verbinden alle größeren Städte; die Fahrpreise sind in der Regel sehr niedrig. Taxis gibt es nur am Flughafen und vor großen Hotels. Preise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden. Mietwagen kann man am Flughafen, beim Fremdenverkehrsamt und in den großen Hotels mieten und werden im allgemeinen mit Chauffeur vermietet. Unterlagen: Internationaler Führerschein.

STADTVERKEHR: In Dhaka verkehren die überfüllten Busse der Bangladesh Road Transport Corporation. Der Zentrale Busbahnhof liegt an der Station Road (Fulbaria). An den anderen Busbahnhöfen halten in erster Linie Langstreckenbusse. Die Beschriftungen der Busse und Haltestellen sind überwiegend in der Landessprache. Es gibt ca. 10.000 private »Auto-Rickschas« (Dreirad-Taxis), die man aber nicht nachts benutzen sollte. Konventionelle Taxis stehen ebenfalls zur Verfügung.

Fahrzeiten: von Dhaka zu anderen Städten in Bangladesch (ungefähre Angaben in Std. und Min.):

- Flugzeug Bahn Bus/Pkw
Chittagong 0.35 6.00 6.00
Sylhet 0.30 7.00 7.00
Rajshahi 0.45 12.00 13.00
Khulna - 10.00 -
Rangpur - 11.30 11.30
Dinajpur - 12.00 13.00
Jessore 0.30 9.00 -

Zoll

Einfuhr von brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien, Waffen und Munition jedweder Art (Messer, Handfeuerwaffen etc.) ist nur mit vorheriger Importgenehmigung des bangladeschischen Innenministeriums erlaubt.

Die Einfuhr von Alkohol ist nicht gestattet (auch nicht für den privaten Bedarf). Als Ausnahme hiervon gilt für Nichtmuslime: zwei Flaschen alkoholischer Getränke (Whisky, Wein etc.). Zwei Stangen Zigaretten können zollfrei eingeführt werden.

Einfuhr und Besitz von Drogen ist strengstens verboten. Reisende, die besondere Medikamente zum privaten Gebrauch einführen müssen, sollten zur Vermeidung von übermäßigen Zollüberprüfungen eine formlose, durch einen Arzt in Englisch ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung bei sich führen.

Die Einfuhr und der Besitz von Pornographie jeder Art (Bilder, Zeitschriften, Videokassetten, CDs usw.) sind strengstens untersagt.

Die Einfuhr von Lebensmitteln (auch Schweinefleisch) im Rahmen des privaten Bedarfs ist zulässig.

Die Einfuhr von Gold, Silber- und sonstigen Edelsteinen/Schmuck ist anzeige- und zollpflichtig (ca. 52 Euro pro 100 Gramm Gold, ca. 1,10 Euro pro 100 Gramm Silber), maximal dürfen jeweils 10kg eingeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden strafrechtlich, einschließlich vergleichsweise hoher Haftstrafen, geahndet.Derzeit können Fremdwährungen ohne Deklarierung  bis zu einer Höhe von USD 5.000 bzw. entsprechendem Gegenwert eingeführt werden.

Seit 15.03.2004 wurden Einfuhrverbote für bestimmte Kraftfahrzeuge (Kfz) erlassen. Danach dürfen mehr als vier Jahre alte Kfz (Zulassungsdatum) nicht nach Bangladesch eingeführt werden. Kfz jüngeren Datums dürfen nur noch aus dem ursprünglichen Herstellungsland eingeführt werden, d.h. unabhängig vom Ort der ersten Zulassung oder Staatsangehörigkeit des Halters.

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Synonyme
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