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Politisches System Die Verfassung von 1995 etablierte ein Präsidialsystem, das dem für 5 Jahre gewählten Präsidenten weitreichende Vollmachten einräumt: Er ernennt und entlässt den Ministerpräsidenten und die Minister, die allein ihm verantwortlich sind. Er ist dem Parlament gegenüber nicht verantwortlich, kann jedoch wegen schwerer Amtsvergehen auf Initiative des Verfassungsgerichts vom Parlament entlassen werden. Er kann Rechtsverordnungen erlassen und das Parlament auflösen. Seine Vollmachten erstrecken sich auch auf die Judikative. Der Präsident besitzt das Vorschlagsrecht für die Ernennung von Richtern des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichtshofs und des Wirtschaftsgerichts durch das Parlament (Amtszeit zehn Jahre, Wiederwahl möglich) sowie die Ernennung der übrigen Richter (Amtszeit fünf Jahre, Wiederernennung möglich).Die Nationalversammlung ist ein Einkammernparlament, bestehend aus 125 Abgeordneten. Das Verfassungsgericht, das am 04. Juli 1998 gegründet wurde, besteht aus neun Richtern. Die Möglichkeit der Individualklage besteht mittlerweile. Neben dem Parlament haben auch der Präsident und das Oberste Gericht Gesetzesinitiativrecht. Der Staatshaushalt wird dem Parlament vom Staatspräsidenten zur Zustimmung vorgelegt. Aserbaidschan wurde im Januar 2001 als Vollmitglied in den Europarat aufgenommen. Verwaltung Aserbaidschan gliedert sich in:
und ist ein Zentralstaat. Die Verwaltungschefs der 59 Rayone werden vom Präsidenten ernannt, Kommunalwahlen wurden erstmals Ende 1999 durchgeführt. Die Exklave Nachitschewan hat den Status einer Autonomen Republik mit eigener Verfassung und Parlament. In Klammern jeweils der Verwaltungssitz, sofern nicht identisch mit dem Rayonsnamen, in kursiv die Städte.
Die Autonome Republik Nachitschewan gliedert sich in sieben Rayone und eine Stadt: 1. Babak 2. Culfa 3. Kangarli (Qivraq) 4. Naxçivan 5. Ordubad 6. Sadarak 7. Sahbuz 8. Sarur Regierungspartei "Neues Aserbaidschan" (Yeni-Azärbaycan Partiyasi/YAP) Parteivorsitzender: Ilham Alijew Opposition Volksfront-Partei (Reformflügel) - Vorsitzender Äli Kärimli; Müsawat Vorsitzender Isa Gambar Gewerkschaften "Konföderation der Gewerkschaften" (Nachfolgeorganisation der früheren Einheitsgewerkschaft) als Dachverband für 35 Einzelgewerkschaften, offizielle Mitgliederzahl: 2,2 Millionen; "Freie Erdölarbeitergewerkschaft" (einzige unabhängige Gewerkschaft, nach eigenen Angaben 67.000 Mitglieder) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen, OSZE, IWF, Islamische Konferenz, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), Schwarzmeer-Kooperations-Rat, ECOECO (zentral- und westasiatische Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit), GUSGUS, Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat (EAPR), Partnerschaft für den Frieden (PfP); Partnerschaftsabkommen mit der EU; Europarat Einreise Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaischanischen Botschaft in Berlin oder einer anderen aserbaidschanischen Vertretung in Deutschland beantragt werden muss. Informationen zur Visabeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin abgerufen werden. Beim bisher praktizierten Ausnahmeverfahren, Visa bei Einreise am Flughafen Baku zu beantragen, ergaben sich in der Vergangenheit immer wieder vereinzelt Schwierigkeiten. Es wird daher davon abgeraten, dieses Verfahren zu nutzen. Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Reisenden, deren Pässe Visa der Republik Berg-Karabach enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Reisedokumente Der deutsche Kinderausweis wird für die Einreise in die Republik Aserbaidschan zwar prinzipiell anerkannt. Das Auswärtige Amt empfiehlt dennoch, für die Einreise in die Republik Aserbaidschan auch für mitreisende Kinder, sofern diese nicht in den Reisepässen der Eltern eingetragen sind, einen eigenen Reisepass zu beantragen. Der Ausweis muss ein Lichtbild des Ausweisinhabers enthalten. Eine Altersgrenze für die Anerkennung des Kinderausweises besteht nicht. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für die Einreise in die Republik Aserbaidschan ausreichend. Ein Passbild des Kindes ist dabei nicht erforderlich. Das Einreisedokument (Reisepass/Kinderausweis) muss nur solange gültig sein, dass damit die Wiederausreise aus der Republik Aserbaidschan nach Beendigung des visumspflichtigen Aufenthalts noch möglich ist. Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Sofern ein längerfristiger, über 30 Tage hinausgehender Aufenthalt beabsichtigt wird, besteht eine Registrierungspflicht bei der Meldeabteilung der örtlich zuständigen Polizeibehörde. Probleme bei der Wiederausreise aus Aserbaidschan treten regelmäßig dann auf, wenn die Kinder von aserbaidschanischen Staatsangehörigen, die mit ihren Eltern im Rahmen des jüdischen oder deutschen Immigrationsprogramms nach Deutschland ausgereist sind und dabei nur im alten UdSSR-Reisepass eines Elternteils eingetragen waren, mit dem Reisepass des Elternteils, aber ohne dessen Begleitung allein nach Aserbaidschan zu Besuchszwecken wieder einreisen. Da diese Pässe für Staatsangehörige Aserbaidschans nicht mehr als Reisedokument akzeptiert werden und die mittlerweile älteren Kinder nicht die eigentlichen Passinhaber sind, wird die Wiederausreise oft von der Beantragung eines neuen aserbaidschanischen Reisepasses abhängig gemacht. Dabei kann es vorkommen, dass der alte UdSSR-Reisepass, mit der darin befindlichen deutschen Aufenthaltserlaubnis für den Elternteil und sein(e) Kind(er) von den aserbaidschanischen Passbehörden eingezogen und nicht in entwertetem Zustand wieder ausgehändigt wird. Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt. Ein Grenzübertritt über Jalama nach Russland (Dagestan) ist für Ausländer, die nicht Angehörige eines der GUS-Staaten sind, nicht möglich. Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigem aserbaidschanischen und iranischen Visa seit diesem Jahr möglich. Der Grenzübertritt aus und nach Georgien ist mit entsprechenden Visa ebenfalls möglich. Wichtiger Hinweis für Studienaufenthalte in Aserbaidschan Bei der Einreise zu Studienzwecken in die Republik Aserbaidschan wird ausländischen Studenten ein sog. Bildungsvisum erteilt. Aufgrund entsprechender aserbaidschanischer Bestimmungen ist es jedoch nicht gestattet, mit diesem speziellen Visum wieder aus der Republik Aserbaidschan auszureisen. Vor der Ausreise ist es vielmehr vorgeschrieben, eine Genehmigung zur Ausreise aus der Republik Aserbaidschan über die zuständige Abteilung des aserbaidschanischen Bildungsministeriums zu beantragen. Das Antragsverfahren für die Ausreisegenehmigung nimmt in der Regel mehrere Wochen in Anspruch. Wird dieses Verfahren nicht beachtet, werden ausländische Staatsangehörige an den aserbaidschanischen Grenzübergängen (auch am Heydar-Aliyev-Airport Baku) an der Ausreise gehindert. Die Botschaft weist deshalb ausdrücklich darauf hin, die Ausreise rechtzeitig im Voraus zu planen und das Verfahren zur Beantragung der Ausreisegenehmigung unbedingt zu beachten. Deutschen Studenten, die einen Studienaufenthalt in Aserbaidschan planen, wird empfohlen, sich bei Fragen an die Deutsche Botschaft in Baku zu wenden.
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