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Politisches System Präsidiale Republik; Präsidialrepublik seit 1991, Verfassung seit Juli 1995 in Kraft. Allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahre. Ein-Kammer-Parlament mit 131 Sitzen. Wahl alle 4 Jahre. Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre. Verwaltung 11 Provinzen, 37 Distrikte, 21 Städte
Regierungsparteien Republikanische Partei; Armenische Revolutionäre Daschnakzutiun; Blühendes Armenien Opposition Partei Rechtsstaat, Partei Erbe; sowie parteilose Abgeordnete Gewerkschaften Gewerkschaftsunion mit 26 Einzelgewerkschaften Mitgliedschaft in internationalen Organisationen OSZE (17.04.1992), UN (02.03.1992), Weltbank (16.09.1992), IWF (28.05.1992), WHO, UNIDO, UNESCO, EBRD, GUS, IAEO, WTO (05.02.2003), Natokooperationsrat, Schwarzmeer-Kooperationsrat, Europarat (25.01.2001), Vertrag über Kollektive Sicherheit Einreise Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Armenien ein Visum. Die Visumpflicht gilt auch für Inhaber von Reisedokumenten der Bundesrepublik Deutschland, die nicht deutsche Staatsangehörige sind. Ein Visum für drei Tage/1 Einreise (Transit, 10.000 Dram), oder für 120 Tage/1 Einreise (15.000 Dram) kann bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Eriwan (Swartnoz) und Gjumri sowie an den offiziellen Straßen-Grenzübergängen zu Georgien und Iran, jedoch nicht bei der Einreise per Zug, beantragt werden. Die Gebühr ist in Dram (am Flughafen Eriwan befindet sich eine Wechselstube unmittelbar neben den Visaschaltern) bar und passend zu zahlen; Minderjährigen werden die Visa gebührenfrei ausgestellt. Probleme bei der Visumbeantragung am Flughafen sind bisher nicht bekannt geworden, sofern die Antragsteller gültige Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt haben. Amtliche Pässe (Diplomaten- und Dienstpässe) können nicht bei der Einreise visiert werden; Inhaber solcher Pässe müssen das Visum zwingend vor Abreise einholen. Reisende, die ein Visum mit mehrfachen Einreisen benötigen, die per Zug einreisen möchten, sowie Inhaber amtlicher Pässe müssen das Visum bei der für den Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung der Republik Armenien beantragen. Bei Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Botschaft der Republik Armenien in Berlin zuständig (Nußbaumallee 4, 14050 Berlin, Tel. 03040 50 91-0, Fax: 03040 50 91 25, E-Mail: armemb@t-online.de ). Antragsformulare und Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie dort. Das Visum ist möglichst frühzeitig zu beantragen, da mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen ist. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Visumbeantragung über das Internet (e-Visa; http://www.armeniaforeignministry.com/eVisa/) jedoch nur für Touristen, die über den Flughafen Eriwan (Swartnoz) einreisen. Visa dieses Typs sind für einen Aufenthalt von 21 Tagen und 1 Einreise gültig. Die Gebühr beträgt US$ 60 (zu zahlen per Kreditkarte); Visa für Minderjährige werden gebührenfrei ausgestellt. Reisende, die über die Gültigkeit ihres Visums hinaus in Armenien bleiben möchten, müssen vor dessen Ablauf bei der Behörde für Pass- und Meldewesen (OVIR, Maschtozstr. 13 a, Tel. +374-10-52 14 56) eine Verlängerung beantragen (Gebühr: 500 Dram pro Tag). Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind erforderlich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf des Visums das Land verlassen. Ausländer, die sich mit abgelaufenem Visum in Armenien aufhalten, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen. Die früher bestehende Möglichkeit der nachträglichen Strafzahlung (US$ 3 pro Tag des Verbleibs in Armenien über die Gültigkeit des Visums hinaus) bei der Ausreise am Flughafen gibt es nicht mehr. Reisedokumente Der Reisepass sollte fünf Monate über das geplante Rückkehrdatum hinaus gültig sein. Deutsche Kinderausweise müssen unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden, sollten Kinder über eigene Reisedokumente (Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis) verfügen. Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, so können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen, bei alleinreisenden Minderjährigen die schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. Hinweise für die Ausreise Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisemehinweise für diese Länder). Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über ein anderes Land, z. B. Georgien, erforderlich. Bei der Ausreise über den Flughafen Swartnoz ist vor dem Einchecken die Flughafengebühr von 10.000 Dram in bar zu entrichten.
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