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Politisches System

Konstituelle Monarchie. Eine Kammer mit 15 gewählten Abgeordneten und 6 ernannten Senatoren


Verwaltung

6 Gemeinden (Charlotte, Grenadines, Saint Andrew, Saint David, Saint George, Saint Patrick)


Regierungspartei

Unity Labour Party (ULP) (12 Sitze)

Opposition

New Democratic Party (NDP) (3 Sitze)

Gewerkschaft(en)

Commercial, Technical and Allied Workers Union (CTAWU) sowie 8 weitere Einzelgewerkschaften


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Vereinte Nationen (16.09.1980), WHO, ITU, IMF, IBRD , IDA, IDB, Commonwealth, Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS, 1981), CARICOMCARICOM, OECS, CDB, ACS, AKP


Einreise

Visum/ Reisedokumente

Für die Einreise nach St. Vincent und die Grenadinen und Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch sechs Monate gültig ist. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Kinderausweise werden mit Lichtbild anerkannt. Ferner sollte der Reisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.

An- bzw. Abreise über die USA

Deutsche Staatsangehörige können als Touristen oder Geschäftsreisende ohne ein Visum in die Vereinigten Staaten reisen oder das Land zur Durchreise (Transit) nutzen, wenn Sie im Besitz eines mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepasses oder eines Kinderreisepasses (mit Lichtbild) sind, der vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und nach diesem Datum nicht verlängert wurde. Sie müssen außerdem im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sein (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden).

Reisende, die einen vorläufigen Reisepass, einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass oder einen Kinderausweis besitzen, benötigen ein Visum!

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.


Zuständige Vertretungen

Honorarkonsulat in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Fluggenstraße 5, 80639 München
Internationale Vorwahl 089-17 80 35 20
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Trinidad (zuständig für St. Vincent)
post.gif (1410 Byte) 7-9 Marli Street, Port-of-Spain/Trinidad, W.I.
Internationale Vorwahl (001868) 628 16 30 bis 16 32, 628 85 32
Internationale Domäne www.port-of-spain.diplo.de
germanembassy@tstt.net.tt
Honorarkonsulat auf  St. Vincent
post.gif (1410 Byte) c/o Kingstown Medical College, Ratho Mill, St. Vincent
Internationale Vorwahl (001784) 456 84 50, 456 97 96, 458 48 24
Internationale Domäne germanconsul.vc@gmail.com
Amtsbezirk St. Vincent und die Grenadinen

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