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Politisches System Konstituelle Monarchie. Eine Kammer mit 15 gewählten Abgeordneten und 6 ernannten Senatoren Verwaltung St. Lucia gliedert sich verwaltungsmäßig in zehn Quarters (Distrikte) und das der Regierung unterstellte Gebiet Central Forest Reserve im Zentrum der Insel. Die Einwohnerzahlen in der folgenden Tabelle beziehen sich auf die Volkszählung vom 22. Mai 2001.
Regierungspartei United Workers Party (UWP) - 11 Sitze Opposition St.Lucia Labour Party (SLP) - 6 Sitze Gewerkschaft 9 Einzelgewerkschaften mit zunehmender Stärke und Bedeutung Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen (12.09.1979), WHO, IMF, IBRD, IDA, IFC, Commonwealth, Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS, 1979), CARICOMCARICOMCARICOMCARICOM, OECS, ACS, Bewegung der Blockfreien, AKP Einreise Visum/ Reisedokumente Für die Einreise nach St. Lucia und Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch sechs Monate gültig ist. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Kinderausweise werden anerkannt. Ferner sollte der Reisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. An- bzw. Abreise über die USA Deutsche Staatsangehörige können als Touristen oder Geschäftsreisende ohne ein Visum in die Vereinigten Staaten reisen oder das Land zur Durchreise (Transit) nutzen, wenn Sie im Besitz eines mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepasses oder eines Kinderreisepasses (mit Lichtbild) sind, der vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und nach diesem Datum nicht verlängert wurde. Sie müssen außerdem im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sein (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden). Reisende, die einen vorläufigen Reisepass, einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass oder einen Kinderausweis besitzen, benötigen ein Visum! Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
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