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Politisches System Die am 20.06.1992 verabschiedete Verfassung löste die Stroessner'sche Verfassung von 1967 ab. Paraguay ist eine Präsidialrepublik mit dem Staatspräsidenten als Regierungschef und Oberkommandierenden der Streitkräfte und dem Vizepräsidenten als Vertreter; darüber hinaus gehören der Regierung zehn Ressortminister und sieben Minister für Sonderaufgaben an, die vom Staatspräsidenten ernannt werden und ihm verantwortlich sind. Drei Mennoniten deutschen Ursprungs und deutscher Sprache gehören seit 2003 zum engen Regierungskreis. Die Legislative (Kongress) besteht aus Senat und Abgeordnetenkammer. Die Mitglieder der beiden Kammern werden zusammen mit dem Staatspräsidenten, dem Vizepräsidenten und den Gouverneuren der Departements gewählt. Die Abgeordnetenkammer zählt 80, der Senat 45 Mitglieder. Gewählt wird nach einem reinen Verhältniswahlrecht aufgrund von Listen der Parteien, d.h. ohne Wahlbezirke. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, 4 Appellationsgerichte, Amtsgerichte Mit der Verabschiedung eines neuen Strafgesetzbuches (1997) und einer neuen Strafprozessordnung (1998) ist mit Hilfe deutscher Experten das überalterte Strafrecht modernisiert worden. Eine Gesamtreform des Zivilrechts steht noch aus. Defizite bestehen weiter bei der Durchsetzung gesetzlicher Normen. Die überkommene Korruptions-Mentalität und die Schattenwirtschaft sind noch längst nicht überwunden. Ein generelles Anliegen bleibt deshalb ein wirkungsvolles und konsequentes Vorgehen gegen Korruption, Drogen- und Waffenschmuggel, Markenpiraterie und Geldwäsche. Um eine Reform der Justiz an Haupt und Gliedern in Gang zu setzen, verständigten sich die im Parlament vertretenen Parteien im Herbst 2003 auf parlamentarische Amtsenthebungsverfahren gegen sechs der neun Richter des Obersten Gerichtshofs. Mit dem Abschluss dieses Verfahrens im Dezember 2003 und der Neubesetzung des Obersten Gerichtshofs durch den Senat im März 2004 ist die Reform der Justiz eingeleitet. Verwaltung Paraguay ist weiterhin ein Zentralstaat, der - mit Ausnahme der Hauptstadt - in 17 Departements gegliedert ist, mit je einem gewählten Gouverneur an der Spitze. Deren Eigenständigkeit sowie die der Kommunen ist nach wie vor gering ausgeprägt. Mit den seit 1991 stattfindenden direkten Wahlen der Bürgermeister und Gemeinderäte hat die Demokratisierung zwar die untere Verwaltungsebene erreicht, allerdings sind die gesetzlichen Grundlagen der Dezentralisierung - bis auf Teilaspekte - noch in der parlamentarischen Erörterung.
Regierungspartei
Asociación Nacional Republicana (ANR - Partido Colorado) 18 Senatoren, 39 Abgeordnete: konservativ-national, seit 1948, parlamentarisch in der Minderheit Grundsätzlich: Parteien sind hier de facto nach wie vor nicht programmatisch, sondern personell ausgerichtet. Opposition Wichtigste Oppositionsparteien sind:
Gewerkschaftsverbände
Mitgliedschaft in wichtigen internationalen Organisationen Vereinte Nationen (Gründungsmitglied) und Sonderorganisationen, Organisation Amerikanischer Staaten (OAS; 13.12.51), Asociación Latinoamericana de Integración (ALADIALADI; 12.08.80), La Plata-Gruppe (25.04.69), Rio-Gruppe (11.10.90), Mercosur (26.03.91) Einreise Die Mehrzahl der nach Paraguay reisenden Touristen und Geschäftsleute trifft auf dem Flughafen der Hauptstadt Asunción ein. Deutsche Staatsangehörige müssen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einen gültigen Reisepass, die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte "Internationale Einreisekarte" sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung vorlegen, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel und keine Devisen im Gegenwert von über 10.000,- USD eingeführt werden. Der deutsche Personalausweis wird nicht anerkannt. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, ein Lichtbild ist erst ab dem 10. Lebensjahr erforderlich, vorher aber empfehlenswert. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Das Einreisedokument muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen für die Ausreise aus Paraguay die Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten und eine Geburtsurkunde. Deutsche Geburtsurkunden müssen vorab von der paraguayischen Botschaft legalisiert und von einem anerkannten Übersetzer auf spanisch übersetzt sein. Die Zustimmung muss ebenfalls von der paraguayischen Botschaft in Berlin legalisiert und von einem paraguayischen Richter/Friedensrichter in Form eines permiso de menores anerkannt worden sein. Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcon (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls ist bei Kontrollen auf Überlandstraßen und bei der Ausreise eine Strafgebühr von zur Zeit 361.000 Gs. (ca. 53 EUR) zu zahlen. Die Aufenthaltsdauer kann verlängert werden. Dies muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei der Dirección General de Migraciones, Eligio Ayala esq. Caballero, Tel. 492.908 und 446.066, beantragt werden. Eine Verlängerung um 90 Tage kann auch einmalig durch eine Aus- und sofortige Wiedereinreise erreicht werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Verbindliche Auskünfte zum paraguayischen Ausländerrecht können nur die zuständigen paraguayischen Behörden erteilen.
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