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Politisches System

Nicaragua ist eine Präsidialdemokratie mit Ein-Kammer-Parlament (Nationalversammlung). In der Verfassung sind die Prinzipien der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung sowie der Gemeindeautonomie verankert. Die Verfassungsrealität ist jedoch durch historisch bedingte Demokratie-Defizite der beiden großen Parteien (PLC und FSLN), anhaltende politische Polarisierung, traditionelle Familien- und Freundschaftsbande und ein relativ schwaches Justizwesen gekennzeichnet.

Die Verfassungsentwicklung Nicaraguas seit den Dreißiger Jahren bis zur Sandinistischen Revolution von 1979 wurde durch die kaum verhüllte Diktatur der rechten Somoza-Dynastie geprägt. Seit 1979 entwickelte sich Nicaragua unter den Sandinisten dann zu einem Staat, in dem wiederum nur eine Partei, die FSLN, eine hegemoniale Rolle spielte. Staat und Partei wurden miteinander vermischt, Polizei und Armee nannten sich sandinistisch.

Seit Anfang 1990, mit dem Regierungsantritt der frei gewählten Regierung unter Violeta de Chamorro, wurden diese Organe, die bis dahin parteilich ausgerichtet waren, zunehmend zu normalen Organen der Staatsgewalt. Die Armee wurde von ca. 80.000 auf unter 15.000 Soldaten reduziert. Die Stärke der Polizei beträgt heute ca. 7.000 Mann.

1995 wurde die sandinistische Verfassung von 1987 revidiert. Im Jahr 2000 wurde die Verfassung erneut im Rahmen eines stark kritisierten "Politischen Paktes" zwischen der Liberalen Regierungsallianz des damaligen Präsidenten Arnoldo Alemán und der von Daniel Ortega geführten sandinistischen Opposition mit dem Ziel geändert, die Vorherrschaft der von diesen beiden „Caudillos" autoritär geführten großen Parteien (PLC und FSLN) in allen staatlichen Institutionen auf Dauer zu zementieren. Ähnliche Bestrebungen sind zur Zeit wieder zu beobachten.


Gerichtswesen

1 Oberster Gerichtshof


Verwaltung

Die 15 Provinzen (Departamentos) sind reine Verwaltungseinheiten. Nur die beiden autonomen Atlantikgebiete haben aufgrund ihrer historischen und ethnischen Besonderheit ein Eigengewicht (Autonomierat als Legislative und Gouverneur als Exekutive).

15 Regionen (Boaco, Carazo, Chinandega, Chontales, Esteli, Granada, Jinotega, Leon, Madriz, Managua, Masaya, Matagalpa, Nueva Segovia, Rio San Juan, Rivas) und 2 autonome Regionen (Atlantico Norte, Atlantico Sur). Das gesamte Staatsgebiet ist aufgegliedert in 145 Gemeinden.


Regierungspartei

Frente Sandinista de Liberación Nacional: 38 Sitze

Weitere Parteien

Partido Liberal Constitucionalista (liberale Partei, der Ex-Präsident Alemán angehört): 25 Parlaments-Sitze, Alianza Liberal Nicaragüense-Partido Conservador (liberale Allianz um Eduardo Montealegre): 17 Sitze, Alianza Movimiento Renovador Sandinista (sandinistische Reformbewegung): 3

Gewerkschaften

Frente Nacional de Trabajadores FNT (sandinistisch geprägter Gewerkschafts-Zusammenschluss), Consejo Permanente de Trabajadores CPT (vorwiegend liberal geprägter Gewerkschafts-Zusammenschluss), Coordinadora Sindical de Nicaragua CSN (überparteilicher Gewerkschafts-Zusammenschluss), Confederación Nicaragüense de Trabajadores CNT


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Nicaragua ist Mitglied aller wichtigen weltweiten Organisationen (Vereinte Nationen und ihre Unterorganisationen) sowie interamerikanischer und zentralamerikanischer Organisationen.


Einreise

Visum

Für touristische Reisen von bis zu 90 Tagen ist kein Einreisevisum erforderlich. Bei der Einreise wird jedoch der Erwerb einer Touristenkarte verlangt. Diese kostet derzeit 5,00 US-Dollar.

Die maximale visafreie Aufenthaltsdauer beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung kann bei der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde beantragt werden. Die bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. In der Regel werden zumindest folgende Unterlagen verlangt: Geburtsurkunde, Führungszeugnis des letzten Aufenthaltsstaates in legalisierter Form mit spanischer Übersetzung sowie eine Kaution in Höhe der Kosten eines Rückflugtickets (ca. 1.000,00 US-D).

Reisedokumente

Deutsche Touristen benötigen zur Einreise nach Nicaragua ihren deutschen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis und der Kinderreisepass werden anerkannt. Es wird empfohlen, den Kinderausweis auch bei Kindern unter 10 Jahren mit einem Lichtbild versehen zu lassen. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils ist gleichermaßen ausreichend.

Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, sollten -um Schwierigkeiten von vorne herein zu vermeiden- eine notariell beglaubigte und in die spanische Sprache übersetzte Genehmigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Alleinerziehende sollten einen Sorgerechtsnachweis mit sich führen.

Reisen über die USA

Seit 26. Oktober 2004 benötigen deutsche Staatsangehörige bei Reisen über die U.S.A. maschinenlesbare Reisepässe. Reisende, die lediglich im Besitz eines vorläufigen Reisepasses bzw. eines Kinderpasses sind, benötigen auch bei Transitreisen ein Visum für die U.S.A. Die US-Botschaft in Managua stellt nur nach persönlichem Vorsprache-Termin, was bis zu zwei Monate nach Antragstellung dauern kann, ein Visum aus. Jeder Reisende (auch Kinder) muss in Besitz eines eigenen maschinenlesbaren Reisepasses sein. Es ist aufgrund der häufigen Passdiebstähle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den nicaraguanischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem nicaraguanischen Einreisestempel beinhaltet.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Joachim-Karnatz-Allee 45, 2. OG., 10557 Berlin
Internationale Vorwahl 030-206 43 80
Internationale Domäne embajada.berlin@embanic.de
Honorarkonsulat in  Deutschland
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Internationale Vorwahl 069-68 60 89 31
Amtsbezirk Land Hessen
Honorarkonsulat in  Deutschland
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Internationale Vorwahl 040- 81 75 77/ 36 71 05
Internationale Domäne Senator.Gobrecht@t-online.de
Amtsbezirk Land Hamburg
Honorarkonsulat in  Deutschland
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Internationale Vorwahl 089-25 54 25 30
Amtsbezirk Land Bayern
Honorarkonsulat in  Deutschland
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Internationale Vorwahl 0331-58 13 99 99
Amtsbezirk Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Nicaragua
post.gif (1410 Byte) Bolonia, de la Rotonda El Güegüense 1 1/2 c. al lago, contiguo a la Optica Nicaragüense
Internationale Vorwahl (00 505) 2 66 39 17, 2 66 39 18, 2 66 75 00, 2 66 79 44
Internationale Domäne www.managua.diplo.de
alemania@ibw.com.ni

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