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Politisches System Kanada ist ein Bundesstaat ("Confederation") mit zehn Provinzen und drei bundesabhängigen Territorien. Das Land gehört dem Britischen Commonwealth an. Die britische Monarchin, derzeit Königin Elisabeth II., ist zugleich Staatsoberhaupt von Kanada, ihr Vertreter der für jeweils fünf Jahre ernannte Generalgouverneur (Governor General). Diese Position mit überwiegend repräsentativen Aufgaben bekleideten seit den 50er Jahren abwechselnd anglophone und frankophone Kanadier. Mit Adrienne Clarkson hat seit Oktober 1999 erstmals eine (in Hongkong geborene) Immigrantin dieses Amt inne. Zu ihren Rechten, die sie in der Regel nur auf Vorschlag des Premierministers wahrnimmt, zählt die Einberufung bzw. Auflösung des Parlaments, Zeichnung von Gesetzen, Ernennung von Richtern und Senatoren. In den Provinzhauptstädten wird sie durch Vize-Gouverneure (Lieutenant Governors) vertreten. Die vom Premierminister, der über weitgehende Befugnisse verfügt, geleitete Bundesregierung in der Hauptstadt Ottawa ist zuständig für Außenpolitik, Verteidigung, Handel, Geldwesen, Verkehr und Post sowie die Aufsicht über die Administration der drei bundesabhängigen Nordterritorien Yukon, North-West-Territories und Nunavut. Das Parlament besteht aus dem Unterhaus (House of Commons) mit 308 Abgeordneten, die für fünf Jahre nach Mehrheitswahlrecht gewählt werden, und dem Oberhaus (Senat). Die 105 Senatoren werden nicht gewählt, sondern vom Generalgouverneur auf Vorschlag des Premierministers und entsprechend konstitutionell festgelegten Regionalquoten ernannt. Der Senat versteht sich zwar auch als Ausdruck des föderalen Systems, ist aber keine Vertretung der Provinzen. Eine solche sieht die Verfassung nicht vor. Die Premierminister der Provinzen treffen in der Regel einmal im Jahr zur so genannten "First Ministers' Conference" zusammen. Gerichtswesen 1 Oberstes Bundesgericht, Provinzgerichte, Bezirksgerichte Die Provinz Québec verfügt über ein in vielerlei Hinsicht vom übrigen Kanada abweichendes Rechtssystem. Verwaltung Die Provinzen verwalten sich weitgehend selbständig, ihre Parlamente erlassen eigene Gesetze. In die Provinzzuständigkeit fallen die Bereiche Erziehung, Kultur, Polizei, Gesundheit, Soziales sowie Wirtschaft und insbesondere die Nutzung der natürlichen Ressourcen. 10 Provinzen/Bundesländer, 3 Territorien
Regierungspartei Conservative Party - konservativ 126 Sitze Opposition
Gewerkschaften Dachverband Canadian Labour Congress (CLC) und dessen Einzelgewerkschaften mit 2,3 Mio. Mitgliedern Mitgliedschaft in internationalen Organisationen VN, VN-Sonderorganisationen (außer UNIDOUNIDO), NATO, NORAD (Nordamerikanisches Luftverteidigungsabkommen), OSZE, WTO, OECD, IWF, Weltbank, G7/G8, OAS, APECAPEC, Arktischer Rat, Commonwealth, Frankophonie u.a. Einreise Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist deshalb vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle Dokumente, die Sie für die Ein- und Weiterreise benötigen, mit sich führen. Reisedokumente Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass. Mit diesem kann man bis zu sechs Monate visafrei zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken einreisen. Nach kanadischen Vorschriften muss der Pass bis zum Ende der Rückreise in das Heimatland gültig sein. Da einige Fluglinien die Vorlage eines sechs Monate gültigen Reisepasses verlangen, ziehen die kanadischen Immigrationsbehörden eine Gültigkeit des Passes von mindestens sechs Monaten ab der vorgesehen Abreise aus Kanada vor. Der deutsche Kinderausweis und Kinderreisepass werden als gültige Reisedokumente anerkannt. Ein Foto ist erforderlich. Ein Eintrag des Kindes im Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls für die Ein- und Ausreise ausreichend, wenn der Reisepass vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurde. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Bei Reisen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil bzw. einem Vormund oder einer dritten Person nach Kanada reisen, muss eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Elternteile bzw. des Vormunds mitgeführt werden. Genauere Informationen sowie einen Vordruck für diese Einverständniserklärung finden Sie auf der Internetseite der kanadischen Botschaft in Deutschland: www.dfait-maeci.gc.ca/canada-europe/germany/visa-minors-de.asp. Weitere Voraussetzungen für die Einreise Bei Ihrer Einreise nach Kanada wird Ihnen zunächst ein Beamter der Einwanderungsbehörde einige Fragen stellen. So müssen Sie zum Beispiel über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten Ihres Aufenthaltes für sich selbst sowie ggf. auch für unterhaltsberechtigte Angehörige zu decken. Auch müssen Sie vor Ihrer Einreise sicherstellen, dass Ihre Rückkehr in das Heimatland gesichert ist. Dazu gehört zum Beispiel ein Rückflugticket. Haben Sie die Fragen des Beamten der Einwanderungsbehörde beantwortet, bekommen Sie einen Stempel in Ihren Reisepass, der das Datum anzeigt, zu dem Sie wieder ausreisen müssen. Personen, die durch Ihre Einreise die Gesundheit der kanadischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen gefährden könnten, sind grundsätzlich für die Einreise nach Kanada nicht zugelassen. Ebenso wird im Regelfall Personen, die Straftaten begangen und/oder eine kriminelle Vergangenheit haben die Einreise nicht gestattet. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Abreise an die Visa-Abteilung der zuständigen kanadischen Vertretung. Näheres zu den Einreisebestimmungen für Erwachsene und Kinder finden Sie im Internet unter: www.cic.gc.ca/english/visit/index.asp Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
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