![]() Themen |
Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen denen in Deutschland. Die Qualität und Zuverlässigkeit der Gesundheitsversorgung (zumindest in den Provinzen Québec und Ontario) entspricht bei weitem nicht dem deutschen Standard. Überlastung von Krankenhäusern und Ärzten und damit lange Wartezeiten bis zur Behandlung führen dazu, dass weder eine der deutschen adäquate Notfallversorgung noch eine durchgehende ärztliche Behandlung sichergestellt ist. Auch Privatpatienten sind hiervon betroffen. Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch meist chemische Zusätze, die den Geschmack beeinflussen. Einheimische und importierte Mineralwässer werden in großer Auswahl angeboten. Klimabedingt häufig sind Rheuma und Erkrankungen der Atemwege (Erkältungskrankheiten) sowie Kreislaufbeschwerden. Impfungen Keine Impfungen zur Einreise erforderlich. Kinder werden in Kanada mit einem kombinierten Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie, Polio, Hib (Haemophilus Influenza B) und Tetanus geimpft. Die Impfung bei den staatlichen Impfzentren ist kostenfrei. Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können mitgebracht werden. In Kanada wird die medizinische Grundversorgung (Krankenhausbehandlung, Arztkonsultation) durch Krankenversicherungen der Provinzen gewährleistet, die in erheblichem Masse von der Bundesregierung bezuschusst werden. Seit 1. Januar 1990 erhebt der Krankenversicherungsträger in der Provinz Ontario (Ontario Health Insurance Plan - OHIP) keine Beiträge mehr von den Arbeitnehmern. Die Beiträge wurden ersetzt durch eine Lohnsummensteuer (Employer Health Tax). Außerdem wurde zur Kostenfinanzierung die Provinz-Einkommenssteuer um 1% angehoben. Alkohol und Rauchen Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich innerhalb der dafür lizenzierten Lokale eingenommen werden. Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in Kanada untersagt. In Kanada ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und in einigen Städten auch in Restaurants, Bars etc. verboten. Führerschein Alle kanadischen Provinzen haben mit Deutschland eine Vereinbarung zur Anerkennung des deutschen nationalen Führerscheins getroffen. Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada grundsätzlich bis zu einer Dauer von drei Monaten, in der Provinz British Columbia sogar bis zu sechs Monaten, gefahren werden. Kanadische Mietwagenfirmen können zusätzlich zum nationalen auch den internationalen Führerschein verlangen. Es wird daher empfohlen, sich vorher in Deutschland einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der kanadischen Botschaft in Berlin. Strafzettel Deutsche Staatsangehörige, die in Kanada (zumeist wegen Falschparkens oder zu schnellen Fahrens) einen Strafzettel erhalten, sollten diesen unbedingt bezahlen. Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens werden in Kanada auf den Namen des Fahrers gespeichert und es gibt keine "Verjährung", was u.U. bei einer erneuten Einreise nach Kanada zu Schwierigkeiten führen kann. Kriminalität Es wird empfohlen, Reisepässe, Tickets und Wertsachen nicht im geparkten Auto zu belassen, da Diebstähle vorkommen- auch auf bewachten Parkplätzen! Außerdem wird angeraten, vor Abreise eine Kopie des Reisepasses zu fertigen, die getrennt vom Pass mitgeführt wird. Sollte der Reisepass verloren gehen, ist es dann einfacher, bei der kanadischen Polizei eine Verlustanzeige unter Vorlage der Kopie aufzugeben. Die Verlustanzeige wird von der deutschen Auslandsvertretung benötigt, damit Ersatzpapiere zur Heim- bzw. Weiterreise ausgestellt werden können. Sitten & Bräuche Die Provinzhauptstädte der dichter besiedelten Gegenden bieten Nachtklubs und Tanz in den Hotels an. Ottawa, Toronto, Winnipeg und Vancouver sind Zentren für Oper, klassische Musik und Ballett mit Gastspielen internationaler Orchester und Künstler. Holzschnitzereien, Keramik, Baumwollarbeiten und andere einheimische Kunstgewerbeartikel. In den meisten Provinzen (mit Ausnahme von Yukon, Alberta und den Northwest Territories) wird in Geschäften, Restaurants und Hotels eine Verkaufssteuer von 4% bis 11% erhoben, die bei der Ausreise zurückerstattet werden kann. 1991 wurde eine zusätzliche allgemeine Steuer in Höhe von 7% eingeführt, die zurückerstattet werden kann. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 09.00-17.30/18.00 Uhr; manche Geschäfte öffnen Fr bis 21.00 Uhr. Die meisten Geschäfte haben samstags geöffnet und einige kleinere Läden auch sonntags. Manche Geschäfte öffnen auch 24 Stunden. Golf- und Tennisplätze sind landesweit ausgezeichnet. Kanadischer Fußball (ähnlich wie amerikanischer Football) wird überall gespielt. Europäischer Fußball (Soccer) wird immer beliebter. In Toronto und Montréal sind professionelle Baseballspiele besonders beliebt. Fischen kann man in zahlreichen Wildnisregionen mit vorher vor Ort eingeholter Lizenz. Wintersport: Eishockey wird auf hohem internationalem Niveau gespielt, in den Städten kann man oft Spitzenspielen zuschauen. Ski: Es gibt zahlreiche Wintersportzentren, näheres vom Fremdenverkehrsamt. Wassersport: Segeln ist im ganzen Land möglich. 15%. Gepäckträger erwarten i. allg. 1 Can$ pro Gepäckstück. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Vor allem in französischen Gebieten küssen sich Freunde auf die Wangen. Bei Privatbesuchen gelten die üblichen Höflichkeitsformen. Kleidung darf zwanglos und klimabedingt sein, nur bestimmte Klubs und Restaurants erwarten Abendgarderobe. In den meisten öffentlichen Gebäuden besteht Rauchverbot. Falls das Rauchen in Restaurants, Theatern und Kinos gestattet ist, gibt es große Nichtraucherzonen.
Die großen Hotelketten sind in den Großstädten vertreten, Vorausbuchung wird dringend empfohlen. Im ganzen Land findet man Gasthäuser, Unterkünfte auf Bauernhöfen, Pensionen und Lodges (Ferienhäuser oder -komplexe mit Selbstverpflegung). Jagd- und Angeltrips im Norden organisiert man am besten über Outfitters, Führer (oft mit einer Lizenz des örtlichen Fremdenverkehrsamtes), die Ausrüstung, Transport und Unterkünfte organisieren. Informationen vom Fremdenverkehrsamt (Kontakt) oder dem Kanadischen Hotelverband: Hotel Association of Canada, Suite 1016, 130 Albert Street, Ottawa, Ontario K1P 5G4. Tel: (613) 237 71 49. Telefax: (613) 237 89 28. (E-Mail: hac@hotels.ca ; Internet: http://www.hotels.ca ). Kategorien: Es gibt kein nationales
Klassifizierungssystem. Einige Provinzen betreiben ein freiwilliges System. Kontakte zum Canadian Tourism Commission Canadian Tourism Commission FLUGZEUG: Die größten regionalen Fluggesellschaften Kanadas sind: Atlantikküste: Air Nova, Air Atlantic. Westkanada: Time Air; Air BC (ZX). Mittelkanada: Air Alliance, Air Ontario (GX), West-Jet. Ca. 75 Fluggesellschaften sorgen für regionale Flugverbindungen. Es gibt
Ermäßigungen für 13-21jährige und Kinder unter 12 Jahren. Der Flugpaß von Horizon
Air gilt 1, 2 oder 3 Wochen auf einer unbestimmten Anzahl von Flügen in Alberta und
British Columbia sowie sechs US-Staaten. Auch Grayline Coaches bieten Fahrten zu den größeren kanadischen Urlaubsorten an. Außerdem gibt es regionale Busfirmen, die wichtigsten sind: Ostkanada: Acadian Lines, Terra Nova Transport, SMT Eastern und CN Roadcruiser. Mittelkanada: Canada Coach Lines, Gray Coach Lines, Voyageur und Voyageur Colonial, Grey Goose Bus Lines Limited, Saskatchewan Transportation und Orleans Express. Westkanada: Brewster Transport, Greyhound Lines of Canada und Vancouver Island Coach Lines. Kinder unter 5 Jahren fahren kostenlos, Jugendliche zwischen 5 und 11 Jahren
zahlen die Hälfte. Greyhound Lines of Canada bieten unbegrenztes Reisen für 7, 15
und 30 Tage an. Der Canada Travel Pass umfaßt alle Linienrouten des Greyhound
sowie die Strecken Toronto - New York und Montréal - New York. Darüber hinaus werden
folgende Strecken angeboten: Voyageur Colonial: Toronto - Montréal, Ottawa - North
Bay, Ottawa - Montréal. Gray Coach: Toronto - Niagara Falls, Toronto - Buffalo. Brewsters:
Banff - Jasper (nur im Linienverkehr). Arctic Frontier Carriers: Hay River -
Yellowknife. Adirondack Trailways: New York - Toronto. Der All Canada Pass
ist 15 oder 30 Tage gültig und umfaßt neben den obengenannten Routen zusätzlich
folgende Strecken: Orleans Express: Montréal, Québec, Rivière du Loup. Acadian
Lines: Amherst - Truro, Amherst - Halifax. SMT Lines: verschiedene Strecken
durch New Brunswick. Beide Pässe müssen außerhalb Kanadas erworben werden. Personen
über 65 J. erhalten in einigen Provinzen Ermäßigungen. Stadtbusse haben
Einheitsfahrpreise, die nicht von der Entfernung abhängig sind. Man muß das genaue
Kleingeld bereithalten, da der Fahrer kein Geld wechselt. Fahrscheine werden aufgrund des
Einheitspreises nicht ausgestellt. Mietwagen: Führerscheininhaber über 21 Jahren können
an Flughäfen sowie in den Großstädten Autos mieten. Avis, Budget, Dollar und
Hertz haben landesweit Filialen.
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Waffen Die Einfuhr von Messern wie Jagd- oder Taschenmessern ist erlaubt, ausgenommen sind jedoch Messer mit einem Federmechanismus. Die Einfuhr muss bei der Einreise deklariert werden. Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in Kanada haben, müssen bei der Ankunft alle mitgeführten Feuerwaffen deklarieren. Nicht deklarierte Waffen werden beschlagnahmt und einbehalten; außerdem muss mit strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden. Besucher, die keine kanadische Lizenz haben, müssen ihre Waffen nicht nur angeben, sondern auch ein "non-resident firearms declaration form" in dreifacher Ausfertigung ausfüllen und beim ersten Grenzübertritt nach Kanada zusammen mit den Waffen vorzeigen. Nach Bearbeitung durch den kanadischen Zollbeamten und Bezahlung einer Gebühr von derzeit 25 Can $ gilt die Deklaration als temporäre Waffenlizenz für bis zu 60 Tage; kostenlose Verlängerung ist möglich. Die meisten Provinzen und Territorien haben eigene Bestimmungen über das Mitführen und den Transport von Feuerwaffen. Besucher sollten sich vor der Einreise nach Kanada bei der entsprechenden Provinz oder dem Territorium erkundigen. Weitere Auskünfte erteilt:Canadian Firearms CentreOttawa, Ontario, Canada K1A 1M6Fax: 001 613 957-7325E-Mail: cfc-cafc@cfc-cafc.gc.ca Internet: http://www.cfc-ccaf.gc.ca Gegenstände des persönlichen Bedarfs Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs können Reisende begrenzte Mengen von Waren steuer- und zollfrei einführen. Diese müssen bei der Einreise deklariert werden. Geschenkartikel (außer Tabak, alkoholischen Getränken und Werbematerial) im Wert bis zu 60 Can. Dollar pro Geschenk können zollfrei eingeführt oder per Post geschickt werden. Gegenstände für den Eigenbedarf kann der Besucher Kanadas zollfrei einführen (Angelgerät, Außenbordmotoren, Camping- und Sportartikel, Radios, Videokameras, Musikinstrumente, Schreibmaschinen, usw.). Obwohl von den Behörden nicht ausdrücklich verlangt, empfiehlt es sich, eine Liste der mitgeführten Gegenstände anzufertigen und ggf. die Originalrechnungen anzuheften. Auf jeden Fall müssen diese Gegenstände bei der Einreise beim kanadischen Zoll deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgewiesen werden. Dem kanadischen Zoll steht es frei, eine Kaution zu fordern. Das Geld wird dem ausländischen Gast an seine Heimatadresse zurückerstattet, sobald er mit den Gegenständen nachweislich Kanada wieder verlassen hat. Lebensmittel Alle landwirtschaftlichen Produkte und Nahrungsmittel müssen grundsätzlich deklariert werden. Bereits vor Beginn der Reise sollten Sie sich auf folgenden Internetseiten der kanadischen Grenzbehörde und der Food Inspection Agency darüber informieren, ob das gewünschte Produkt eingeführt werden darf: www.cbsa-asfc.gc.ca/publications/pub/rc4161-eng.html und Alkoholische Getränke Einreisende dürfen 1,1 Liter Spirituosen oder 1,5 Liter Wein, bzw. etwa 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei einführen. Sie müssen beim Zoll angemeldet werden. Zusätzlich dürfen 9 Liter weitere alkoholische Getränke eingeführt werden (Ausnahme: Northwest Territories). Dafür sind dann Einfuhrzoll und Getränkesteuern sowie eine Gebühr an die Provinzregierung am Einreiseort zu entrichten. Einfuhr von Alkohol ist nur volljährigen Personen gestattet. Die Volljährigkeit liegt in Kanada in der Regel bei 19 Jahren, Ausnahme: 18 Jahre in Alberta, Manitoba, Prince Edward Island und Québec. TabakZollfrei sind bis zu 50 Zigarren / Zigarillos oder 200 Zigaretten oder 200g Pfeifentabak und 200g Tabakstücke. Tabakwaren dürfen nur von Personen eingeführt werden, die älter als 16 Jahre sind. Einfuhr von Zahlungsmitteln Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 Can $ müssen bei Einreise deklariert werden. Weitere Information für Reisende nach Kanada finden Sie unter http://www.cbsa-asfc.gc.ca oder telefonisch unter 001 204 983-3500 oder 001 506 636-5064 |
a
|
(C) erdkunde-wissen.de. Konzept, Gestaltung und Redaktion: erdkunde-wissen.de. Nachdruck, Weiterverarbeitung, Weitergabe an Dritte sowie Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung. Keine Haftung für falsche Angaben, keine Gewähr über die Richtigkeit der Informationen. Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik? Mailen Sie uns einfach.