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Politisches System

Jamaika ist eine parlamentarische Monarchie, Staatsoberhaupt ist die britische Königin, vertreten durch den Generalgouverneur. Exekutive und Legislative halten sich bisher eng an das britische Vorbild. Das Parlament besteht aus Repräsentantenhaus und Senat. Das Repräsentantenhaus hat 60 nach Mehrheitswahlrecht für maximal fünf Jahre gewählte Mitglieder. Von den 21 Senatoren werden 13 auf Vorschlag des Premierministers und acht auf Vorschlag des Oppositionsführers vom Generalgouverneur ernannt. Dieses Verfahren macht Verfassungsänderungen, die eine 2/3-Mehrheit in beiden Kammern erfordern, von Zustimmung auch aus den Reihen der Opposition abhängig. Der Premierminister wird vom Generalgouverneur aus der Mehrheitsfraktion im Repräsentantenhaus ernannt. Grundsätzlich sind sich die beiden großen politischen Parteien in der Absicht einig, Jamaika in eine Republik umzuwandeln, wobei die Kompetenzen des künftigen Staatsoberhauptes (Präsidenten) umstritten bleiben.


Gerichtswesen

1 Oberster Gerichtshof, 1 Berufungsgericht, Magistratsgerichte

Letztinstanzliches Gericht des dem britischen Vorbild nachgebildeten Justizwesens bleibt, solange der "Caribbean Court of Justice" als oberste judikative Instanz der Caribbean Community (CARICOM) noch nicht verwirklicht ist, der Justizausschuss des Privy Council in London. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist in Jamaika grundsätzlich gewährleistet, die Rechtsprechung leidet jedoch unter der Langsamkeit des Rechtswegs sowie auch politischen Einflüssen.


Verwaltung

Jamaika ist in drei Grafschaften ("counties" - ohne Verwaltungsrelevanz) eingeteilt, die sich ihrerseits in 14 "parishes" (Kirchspiele, Landkreisen vergleichbar) gliedern.

Parish Fläche
km²
Einw.
2001
Hauptstadt
Cornwall County
1 Hanover Parish 450,4 67.037 Lucea
2 Saint Elizabeth Parish 1.212,4 146.404 Black River
3 Saint James Parish 594,9 175.127 Montego Bay
4 Trelawny Parish 874,6 73.066 Falmouth
5 Westmoreland Parish 807,0 138.947 Savanna-la-Mar
Middlesex County
6 Clarendon Parish 1.196,3 237.024 May Pen
7 Manchester Parish 830,1 185.801 Mandeville
8 Saint Ann Parish 1.212,6 166.762 Saint Ann's Bay
9 Saint Catherine Parish 1.192,4 482.308 Spanish Town
10 Saint Mary Parish 610,5 111.466 Port Maria
Surrey County
11 Kingston Parish(1) (2) 21,8 96.052 Kingston
12 Portland Parish 814,0 80.205 Port Antonio
13 Saint Andrew Parish(1) 430,7 555.828 Half Way Tree
14 Saint Thomas Parish 742,8 91.604 Morant Bay

(1) Kingston Parish und Saint Andrew Parish bilden seit 1927 die Verwaltungseinheit Kingston and St Andrew Corporation.
(2) Kingston Parish umfasst nur Teile der Stadt Kingston.

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Regierungspartei

Jamaica Labour Party (JLP); eher marktwirtschaftlich orientiert

Opposition

People's National Party (PNP); hat sich von emanzipatorisch-sozialistisch/kommunistischen Ursprüngen zu sozialdemokratischer Orientierung entwickelt

Gewerkschaften

Bustamante Industrial Trade Union (BITU) (mit JLP verbunden) National Workers Union (NWU) (mit PNP verbunden) University & Allied Workers' Union (UAWU)


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Vereinte Nationen; Commonwealth; IWF/WB; GATT/WTO, Carribbean Community (CARICOM); Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS); Afrikanische, karibische und pazifische Staaten (AKP); Blockfreien-Bewegung; VN-Wirtschaftskommission für Lateinamerika und Karibik (ECLAC) (1984), Association of Caribbean States (ACS, 1995), Cariforum, CSME (Caribbean Single Market Economy)


Einreise

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reicht zur Einreise nach Jamaika der deutsche Reisepass, der noch 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus Gültigkeit haben muss. Ein Visum ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein, Minderjährige sollten über ein eigenes Einreisedokument verfügen.

Bei Einreise zu Geschäftszwecken muss ein Visum vorab bei der jamaikanischen Botschaft in Berlin (Schmargendorfer Str. 32, 12159 Berlin, Tel. 030-859945-11/21, Fax: 030-859945-40, Email: info@jamador.de, Internet: www.jamador.de) eingeholt werden.

Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Die Beamten der Einwanderungsbehörde an den Flughäfen überprüfen bei Bedarf bei der Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und das Vorliegen eines Rückflugtickets.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Schmargendorfer Straße 32, 12159 Berlin
Internationale Vorwahl 030-8 59 94 50
Internationale Domäne info@jamaican-embassy-berlin.de
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Ballindamm 1, 20095 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-3 09 92 88
Internationale Domäne info@jamador.de
Amtsbezirk Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Lindenstraße 35, 14532 Stahnsdorf
Internationale Vorwahl 03329-69 01 45
Amtsbezirk Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Münchner Straße 16, 85774 Unterföhring
Internationale Vorwahl 089-9 29 59 09
Amtsbezirk Länder Bayern und Baden-Württemberg
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Jamaika
post.gif (1410 Byte) 10 Waterloo Road, Kingston 10
Internationale Vorwahl (001876) 926 67 28, 926 67 29, 926 56 65, 968 88 71
Internationale Domäne germanemb@cwjamaica.com

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