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Politisches System

Honduras ist laut Verfassung von 1982 ein demokratischer Rechtsstaat. Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz sind garantiert. Traditionell spielt der mit umfassenden Befugnissen ausgestattete Staatspräsident eine vorherrschende Rolle. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt vier Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl. Der Einkammer-Nationalkongress setzt sich aus insgesamt 128 Abgeordneten der beiden großen traditionellen Parteien (Partido Liberal und Partido Nacional) sowie der Splitterparteien PINU, PDCH und PUD zusammen. Dem Obersten Gerichtshof gehören neun von Regierung und Parlament gemeinsam benannte Richter an. Jüngste institutionelle Reformen haben einen nationalen Rechnungshof und ein Oberstes Wahlgericht geschaffen. Seit 27.01.2002 ist Ricardo Maduro Joest von der Nationalen Partei Staatsoberhaupt und Regierungschef.


Verwaltung

18 Departementos und 296 Gemeinden (municipios)

1. Atlantida
2. Choluteca
3. Colon
4. Comayagua
5. Copan
6. Cortes
7. El Paraiso
8. Francisco Morazan
9. Gracias a Dios
10. Intibuca
11. Islas de la Bahia
12. La Paz
13. Lempira
14. Ocotepeque
15. Olancho
16. Santa Barbara
17. Valle
18. Yoro
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Regierungspartei

  • Partido Liberal -PL-Volkspartei (sozial-liberal), 62 Sitze;

Opposition

  • Partido Nacional -PN-, Volkspartei (konservativ), 55 Sitze;
  • Partido de Unificación Democrática -PUD-, (sozialistisch), 5 Sitze;
  • Partido Demócrata Cristiano de Honduras -PDCH-, (christdemokratisch), 4 Sitze;
  • Partido de Inovación y Unidad -PINU-, (sozialdemokratisch), 2 Sitze.

Gewerkschaften

  • Confederación de Trabajadores de Honduras,
  • Confederación General de Trabajadores,
  • Confederación Unitaria de Trabajadores de Honduras

Mitgliedschaften in Internationalen Organisationen

Vereinte Nationen, WTO, FAO, WHO, OIM, Weltbank, IWF, Organisation Amerikanischer Staaten OAS, Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB/BID), Zentralamerikanisches Integrationssystem SICASICA, Zentralamerikanische Bank für wirtschaftliche Integration (BCIE)


Einreise

Deutsche Touristen und Geschäftsreisende mit gültigem Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend), der mindestens 3 Monate über den beabsichtigten Aufenthaltszeitraum gültig sein muss, erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen. Vorgeschrieben ist jedoch gem. Artikel 127 Ziffer 18 der Ausführungsvorschriften zum „Gesetz betr. Reisevorschriften und Ausländerstatus“ bei Einreise nicht-zentralamerikanischer Ausländer auf dem Landwege die Zahlung einer Tourismussteuer in Höhe von 3,00 US-Dollar bzw. des Gegenwerts in der honduranischen Währung „Lempiras“. Hiervon ausgenommen sind die Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen.

Deutsche Kinderausweise bis zum 16. Lebensjahr werden anerkannt (gelegentlich wird ein Lichtbild verlangt). Die Eintragung eines Kindes in den Pass der Eltern ist nicht immer ausreichend. Es sollte daher ein eigener Kinderausweis mitgeführt werden.

Einzelne Grenzübergänge verlangen eine Ausreisegebühr, die sehr unterschiedlich festgesetzt wird. Eine zentrale Gebührenregelung gibt es nicht. Bei der Ausreise per Flugzeug sind am Flughafen verschiedene Gebühren in Höhe von insgesamt 30,00 US-Dollar zu entrichten.

Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Honduras eingeholt werden. In Deutschland ist dies das Generalkonsulat von Honduras in Hamburg.

Die bisher ebenfalls häufig angewandte, allerdings nicht offizielle, Praxis, den Aufenthalt in Honduras durch kurzzeitige Ausreise in eines der Nachbarländer um weitere 90 Tage zu verlängern, besteht nicht mehr!

Zwar ist es auch zulässig, zunächst als Tourist einzureisen und seinen Aufenthaltsstatus dann erst nach der Einreise nach Honduras dort zu ändern (z.B. zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit). Hiervon wird jedoch abgeraten, da die tatsächlichen Schwierigkeiten zum Erhalt der zahlreichen hierfür erforderlichen deutschen Urkunden mit den jeweiligen Überbeglaubigungen und Übersetzungen durch das honduranische Generalkonsulat in Hamburg dies in der Praxis zu einem außerordentlich komplizierten, zeit- und kostenintensiven Verfahren machen können. Zudem ist hierfür die Beauftragung eines Rechtsanwalts vorgeschrieben, der ebenfalls ein Honorar verlangt.

Bei Einreise (mit und ohne Visum) wird von den Kontrollorganen in den Reisepass ein gelber Einreisezettel eingeheftet. Dieser muss bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Seit 26. Oktober 2004 benötigen deutsche Staatsangehörige bei Reisen über/durch die U.S.A. maschinenlesbare Reisepässe. Reisende, die lediglich im Besitz eines vorläufigen Reisepasses bzw. eines Kinderausweises nach altem Muster sind, benötigen auch bei Transitreisen ein Visum für die U.S.A. Jeder Reisende (auch Kinder) muss in Besitz eines eigenen maschinenlesbaren Reisepasses sein. Es ist aufgrund der häufigen Diebstähle und Überfälle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den honduranischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem honduranischen Einreisestempel beinhaltet.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Cuxhavener Straße 14, 10555 Berlin
Internationale Vorwahl 030-397 49 710/711
Internationale Domäne informacion@embahonduras.de
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) An der Alster 21, 20099 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-2 80 22 05, 24 30 09
Internationale Domäne consulhamb@aol.com
Amtsbezirk Bundesgebiet
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Neckarstraße 15-18, 45219 Essen
Internationale Vorwahl 02054-87 16 72
Amtsbezirk Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Blütenstraße 9, 80799 München
Internationale Vorwahl 089-278 26 30
Amtsbezirk Land Bayern
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Honduras
post.gif (1410 Byte) Contiguo al Edificio Los Jarros, Boulevard Morazán, Tegucigalpa
Internationale Vorwahl (00504) 232 31 61, 232 31 62
Internationale Domäne www.tegucigalpa.diplo.de
embalema@amnettgu.com
Honorarkonsulat in  Honduras
post.gif (1410 Byte) 6 y 7 Avenida NO, Circunvalación, Local Nº 10, San Pedro Sula
Internationale Vorwahl (00504) 553 12 44
Amtsbezirk Departamentos Atlántida, Colón, Copán, Cortés, Gracias a Diós, Santa Bárbara, Yoro und Islas de la Bahia

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