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Politisches System

Präsidialrepublik. Kongress (Einkammerparlament) mit 80 auf 4 Jahre gewähltenAbgeordneten.

Das Parteiensystem ist wenig stabil. Seit Beginn der Demokratisierung (1985) hat noch keine Partei zweimal nacheinander die Wahlen gewinnen können. In der Regel verlieren die Parteien nach der Periode, in der sie die Regierungsmehrheit stellten, an Bedeutung. Auch das jetzige Regierungsbündnis "Gran Alianza Nacional" GANA verfügt über keine gewachsenen Parteistrukturen und wird aller Wahrscheinlichkeit nach Ende dieser Legislaturperiode seine Daseinsberechtigung verlieren. Hinzu kommt, dass GANA im Kongress keine Mehrheit stellt.

Bezeichnend für das guatemaltekische politische System ist die starke Stellung von Kräften, die außerhalb des Parteiensystems stehen, jedoch nachhaltigen politischen Einfluss ausüben: Hier sind an erster Stelle die Großgrundbesitzer zu nennen, gefolgt von der Händlerschaft (Importwirtschaft) und dem produzierenden Gewerbe (Exportwirtschaft). Das Militär hat dagegen im Zuge der Streitkräftereform stark an Einfluss verloren.

Gewerkschaften haben angesichts geringer Mitgliederzahlen, hoher Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung traditionell wenig Einfluss. Die katholische Kirche dagegen nimmt zu den großen Herausforderungen des Landes - Sicherheit, Armut und soziale Spannungen, Gewalt, Umweltproblemen und Menschenrechtsverletzungen - offen Stellung und scheut auch nicht die Konfrontation mit der Regierung. Zu den protestantischen Kirchen, die vornehmlich von fundamentalistischen Zirkeln in den USA mit großen Geld- und Sachmitteln unterstützt werden, bekennt sich inzwischen fast ein Drittel aller Guatemalteken.

Die Indigenen ("Mayas") verfügen nach jahrhundertelanger Unterdrückung und Marginalisierung auch heute noch kaum über Einfluss. In amtlichen Institutionen (Regierung, Kongress u.a.) sind sie weiterhin stark unterrepräsentiert, und die im "Abkommen über Identität und Recht der indigenen Völker" niedergelegten Rechte und Maßnahmen - so ethnische, kulturelle und sprachliche Eigenständigkeit - sind noch nicht einmal ansatzweise umgesetzt. Dennoch ist mit dem Abkommen selbst sowie der zunehmenden Eigenorganisierung eine für die Zukunft wichtige Weichenstellung erfolgt.


Gerichtswesen

1 Oberster Gerichtshof, 5 Spezial- u. 10 Appellationsgerichte,43 Gerichte erster Instanz


Verwaltung

22 Provinzen

1. Alta Verapaz
2.Baja Verapaz
3. Chimaltenango
4. Chiquimula
5. El Progreso
6. Escuintla
7. Guatemala
8. Huehuetenango
9. Izabal
10. Jalapa
11. Jutiapa
12. Peten
13. Quetzaltenango
14. Quiche
15. Retalhuleu
16. Sacatepequez
17. San Marcos
18. Santa Rosa
19. Solola
20. Suchitepequez
21. Totonicapan
22. Zacapa
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Regierungspartei

  • UNE ("Nationale Einheit Hoffnung"), 51 Sitze

Wichtigste Oppositionsparteien

  • Große National Allianz ( GANA): 37 Sitze
  • Patriotische Partei (PP): 29 Sitze
  • Republikanische Front Guatemalas (FRG, rechts): 14 Sitze
  • Unionspartei (Unionista):  7 Sitze
  • (CASA): 5 Sitze
  • Unabhängige Integrations Plattform (UCN): 5 Sitze
  • (EG): 4 Sitze
  • Partei des Nationalen Fortschritts (PAN, christlich-sozial): 3 Sitze
  • (URNG): 2 Sitze
  •  Demokratische Union (DU): 1 Sitz

Gewerkschaften:

  • CGTG: Central General de Trabajadores de Guatemala
  • CUSG: Confederación de Unidad Sindical de Guatemala

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Vereinte Nationen mit angeschlossenen Organisationen, Internationaler Währungsfonds (IWF), Weltbank, Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS), IAEB, Interamerikanischer Gerichtshof


Einreise

Visum

Für deutsche Staatsangehörige ist mit Reisepass ein visafreier Aufenthalt in der Region Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu 90 Tagen möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Eine Verlängerung von 30 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Reisedokumente

Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend.

Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.

Am 15.11.2004 wurden die Grenzformalitäten zwischen Guatemala und El Salvador erleichtert: Für Ausländer außerhalb der Region reicht nun bei der Ausreise aus Guatemala oder El Salvador ein einziger Stempel im Reisepass.

Es wird dringend empfohlen, vor der Einreise bzw. unmittelbar danach Kopien der Reisedokumente an die Botschaft zu senden.

Reisen über die USA

Deutsche Staatsangehörige können als Touristen oder Geschäftsreisende ohne ein Visum in die Vereinigten Staaten reisen oder das Land zur Durchreise (Transit) nutzen, wenn Sie im Besitz eines mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepasses oder eines Kinderreisepasses (mit Lichtbild) sind, der vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und nach diesem Datum nicht verlängert wurde. Sie müssen außerdem im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sein (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden).

Reisende, die einen vorläufigen Reisepass, einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass oder einen Kinderausweis besitzen, benötigen ein Visum!

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Joachim-Karnatz-Allee 45-47, 2. OG. , 10557 Berlin
Internationale Vorwahl 030-2 06 43 63
Internationale Domäne embaguate.alemania@t-online.de
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Achenbachstraße 43, 40237 Düsseldorf
Internationale Vorwahl 0211-67 06 45 90/ 62 68 96
Internationale Domäne knaak@nehm-coll.de
Amtsbezirk Land Nordrhein-Westfalen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Esplanade 6, 20354 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-34 51 94
Amtsbezirk Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Grafinger Straße 2, 81671 München
Internationale Vorwahl 089-40 62 14
Amtsbezirk Land Bayern
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Guatemala
post.gif (1410 Byte) 20 calle 6-20, Edificio Plaza Maritima, Zona 10, Ciudad de Guatemala
Internationale Vorwahl (00502) 23 64 67 00
Internationale Domäne www.guatemala.diplo.de
embalemana@intelnet.net.gt

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