![]() Themen |
Politisches System Parlamentarische Monarchie. Zweikammerparlament, bestehend aus Repräsentantenhaus (15 Mitglieder) und Senat (13 Mitglieder) Gerichtswesen 1 Supreme Court, Magistratsgerichte Verwaltung 6 Verwaltungsbezirke
Regierungspartei New National Party (NNP), 8 Mandate Opposition
Gewerkschaft(en) Dachverband "Grenada Trade Union Council" mit Einzelgewerkschaften Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen (17.9.1974), FAO, ILOILO, UNESCOUNESCOUNESCOUNESCO, WHO, WTO, IBRD, IDA, IWF, Commonwealth, Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS, 1975), CARICOMCARICOMCARICOMCARICOM, OECS, CDB, ACS, AKP, Blockfreien-Bewegung Einreise Visum/ Reisedokumente Für die Einreise nach Grenada und Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch sechs Monate gültig ist. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Kinderausweise werden mit Lichtbild anerkannt. Ferner muss der Reisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. An- bzw. Abreise über die USA Deutsche Staatsangehörige können als Touristen oder Geschäftsreisende ohne ein Visum in die Vereinigten Staaten reisen oder das Land zur Durchreise (Transit) nutzen, wenn Sie im Besitz eines mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepasses oder eines Kinderreisepasses (mit Lichtbild) sind, der vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und nach diesem Datum nicht verlängert wurde. Sie müssen außerdem im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sein (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden). Reisende, die einen vorläufigen Reisepass, einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass oder einen Kinderausweis besitzen, benötigen ein Visum! Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
|
a
|
||||||||||||||||||