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Politisches System Ecuador ist ein Einheitsstaat mit 22 Provinzen, die ihrerseits in Kantone und Gemeinden gegliedert sind. An der Spitze der Exekutive steht der auf vier Jahre vom Volk direkt gewählte Staatspräsident. Die Legislative liegt beim Nationalkongress, einem Ein-Kammer-Parlament, das nach den Neuwahlen im Oktober 2002 für die neue Legislaturperiode 2003-2007 100 (zuvor 123) Abgeordnete zählt. Gesetzesinitiativrecht haben die Fraktionen, der Präsident, der Oberste Gerichtshof und die Wahlbevölkerung (0,25% erforderlich). Die Judikative ist gegliedert in Amtsgerichte, Obergerichte, und den Obersten Gerichtshof (Corte Suprema de Justicia). Dem "Tribunal de Garantías Constitucionales" obliegt die Kontrolle der Verfassungskonformität neuer Gesetze. Mit der neuen Verfassung von 1998 wurde eine Kommission gegen Korruption (Comisión de Control Cívico de la Corrupción, CCCC), eingerichtet. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, 11 höhere Bezirksgerichte, Provinz- u. Kantonsgerichte Verwaltung 22 Provinzen, jeweils unterteilt in Kantone
Opposition "Partido Social-Cristiano/PSC", "Partido Renovador Institucional Acción Nacional / Prian", "Unión Demócrata-Cristiana / UDC"und "Partido Sociedad Patriótica / PSP" Gewerkschaften Dachverband "Frente Unitario de Trabajadores /FUT"; mehrere, parteipolitisch orientierte Einzelverbände, denen Betriebsgewerkschaften zugeordnet sind Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen und Sonderorganisationen Organisation Amerikanischer Staaten, Andengemeinschaft G-77, Interamerikanische Entwicklungsbank Mercosur (assoziiert) WTO, Río-Gruppe (seit 1990), OPEC (erneut seit November 2007) Einreise Visum Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tagen) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Verlängerungen des Aufenthalts über 90 Tage hinaus (bis maximal 180 Tage) müssen bei der zuständigen ecuadorianischen Behörde beantragt werden. Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Quito sollten bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden. Reisedokumente Alle neu ausgestellten deutschen Pässe werden akzeptiert und müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; der alte, nicht-maschinenlesbare deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Der Einreisestempel ist obligatorisch (auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien). Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden (mindestens 200 US-Dollar). Der Pass oder eine (beglaubigte) Passkopie muss stets mitgeführt werden. Bei Passverlust sollte die Botschaft Quito aufgesucht werden (Ein Merkblatt zur Vorabinformation ist auf der Webseite der Botschaft abrufbar: www.quito.diplo.de). Hinweis für die Ausreise: Die Flughafengebühr in Quito, die vor internationalen Abflügen zu zahlen ist, beträgt derzeit 40,80 US-Dollar. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern.
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