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Politisches System

Costa Rica ist - was politische Stabilität und sozialen Frieden angeht - im zentralamerikanischen Kontext ein Musterland, das verfassungsmäßig und institutionell teilweise dem nordamerikanischen Muster (Präsidialsystem) folgt. Die Gewaltenteilung ist streng:

  • Der Präsident und zwei Vizepräsidenten werden vom Volk auf vier Jahre gewählt; eine unmittelbare Wiederwahl des Präsidenten ist nach der Verfassung ausgeschlossen.
  • Das Einkammer-Parlament ("Gesetzgebende Versammlung", Asamblea Legislativa) besteht aus 57 Abgeordneten, die alle vier Jahre nach Verhältniswahlrecht ohne Möglichkeit einer direkten Wiederwahl gewählt werden.
  • Die rechtsprechende Gewalt ist unabhängig und selbstverwaltend; die Zuweisung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt durch das Parlament im Rahmen verfassungsmäßiger Vorgaben.
  • Das costaricanische Recht folgt französischen und spanischen Vorbildern.
  • Über die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen wacht als vierte unabhängige Gewalt das Oberste Wahlgericht des Landes ("Tribunal Supremo de Elecciones").
  • Als unabhängiger, dem Parlament jährlich berichtender Ombudsmann ist der "Defensor de los Habitantes" ("Verteidiger der Einwohner") ein weiterer wichtiger Ansprechpartner für Bürger, die sich von Staat oder Verwaltung in ihren Rechten verletzt oder sonst ungerecht behandelt fühlen.

Gerichtswesen

1 Oberster Gerichtshof (gegliedert in 5 Kammern), 4 Appellationsgerichte, 7 Provinzgerichte


Verwaltung

7 Provinzen, 81 Kantonen, 329 Landkreisen (distritos)

Kartennr.

Provinz (Hauptstadt) Fläche in km2 Einwohner
1 Alajuela (Alajuela) 9 753 614 187
2 Cartago (Cartago) 3 125 385 065
3 Guanacaste (Liberia) 10 141 270 643
4 Heredia (Heredia) 2 657 275 522
5 Limon (Limon) 9 188 262 158
6 Puntarenas (Puntarenas) 11 277 382 788
7 San Jose (San Jose) 4 959 1 242 302

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Regierungsparteien

Partido Liberación Nacional (PLN, sozialdemokr.): 25 Sitze

Oppositionsparteien

Partido Acción Ciudadana (PAC, links-liberal): 17 Sitze; Partido Movimiento Libertario (ML, rechts-liberal): 5 Sitze; Partido Unidad Social Cristiana (PUSC, christdemokr.): 5 Sitze; Partido Restauración Nacional (religiös-konservativ): 1 Sitz; Partido Frente Amplio (linksgerichtet): 1 Sitz; Partido Accesibilidad sin Exclusión (Schwerbehinderte): 1 Sitz; Unabhängige: 2 Sitze (Parteiaustritt einer ML-Abgeordneten und des Vertreters der Partido Unión Nacional - PUN, Mitte-rechts)

Gewerkschaften

CTRN (Confederación de Trabajadores Rerum Novarum, sozialdemokratisch, PLN-nah); CMTC (Confederación del Movimiento de Trabajadores Costarricenses, christdemokratisch); ANEP (Asociación Nacional de Empleados Públicos y Privados, ungebunden). Neben der Gewerkschaftsbewegung ist im Privatsektor die sogenannte "Solidarista"-Bewegung bedeutend.


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Vereinte Nationen, FAO, WHOIWF, Weltbank, WTO, IAEO, OAS, IDB (Interamerikanische Entwicklungsbank), SICA (System für zentralamerikanische Integration), SIECA (System für zentralamerikanische Wirtschaftsintegration), BCIE (Zentralamerikanische Bank für wirtschaftliche Integration), Zentralamerikanischer Gemeinsamer Markt, Association of Caribbean States, CAF (Corporación Andina de Fomento)


Einreise

Visum

Deutsche können in Costa Rica zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tagen mit einem Reisepass visafrei einreisen. Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so muss dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Detaillierte Informationen diesbezüglich können bei der Botschaft von Costa Rica, Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin, Internet: http://www.botschaft-costarica.de, eingeholt werden. Die costaricanische Einwanderungsbehörde informiert über Einwanderungsvoraussetzungen auf ihrer Website unter http://www.migracion.go.cr .

Reisedokumente

Vorläufige Reisepässe sowie deutsche Kinderausweise und Kinderreisepässe werden für die Einreise nach Costa Rica anerkannt; ein Lichtbild ist zwingend vorgeschrieben. Die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Elternteils genügt in der Regel nicht.

Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 30 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein.

Ein- bzw. Ausreise von Minderjährigen

Minderjährige können grundsätzlich alleine einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Eine Ausreiseerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn sich Minderjährige zu touristischen Zwecken in Costa Rica aufgehalten haben und bei der Ausreise von mindestens einem Elternteil begleitet werden. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die in der Vergangenheit mit einer zeitweiligen, begrenzten oder unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis in Costa Rica gelebt haben, auch wenn dieser Aufenthaltsstatus bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung einer dritten Person (nicht Elternteil) ausreisen, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters, die persönlich vor einem Konsul von Costa Rica unterzeichnet und von diesem beglaubigt werden muß. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden (Adresse siehe oben).

Reisen über die USA

Da viele der Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden (z.B.KLM/Martinair), müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der US-Botschaft in Berlin unter http://www.usembassy.de sowie auf der Internetseite der deutschen Botschaft Washington.

Gebühren bei Ausreise

Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 USD sowie ggfs. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt. 6,00 USD pro Person erhoben wird. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen 47,00 USD und 67,00 USD.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher grundsätzlich bei der costaricanischen Botschaft in Berlin einzuholen.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Dessauer Straße 28/29, 2. Etage, 10963 Berlin
Internationale Vorwahl 030-26 39 89 90
Internationale Domäne www.botschaft-costarica.de
emb@botschaft-costarica.de
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Meyerhofstraße 8, 22609 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-80 13 95
Internationale Domäne rica@drab.de
Amtsbezirk Länder Hamburg und Schleswig-Holstein
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Nieder Kirchweg 22, 65934 Frankfurt am Main
Internationale Vorwahl 069-39 04 36 56
Amtsbezirk Länder Hessen und Rheinland-Pfalz
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Marienstraße 8, 30171 Hannover
Internationale Vorwahl 0511-28 11 27
Amtsbezirk Land Niedersachsen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Lützowstraße 34, 04157 Leipzig
Internationale Vorwahl 0341-9 09 67 32
Amtsbezirk Sachsen und Sachsen-Anhalt
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Costa Rica
post.gif (1410 Byte) Edificio „Torre La Sabana“, 8° piso, 300 mts oeste del ICE, Sabana Norte San José.
Internationale Vorwahl (00506) 290 90 91
Internationale Domäne www.san-jose.diplo.de
info@embajada-alemana-costarica.org

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