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Politisches System Chile ist eine Präsidialdemokratie mit einer in der Verfassung vom 11. März 1981 verankerten und verwirklichten Gewaltenteilung. Die Verfassung weist dem Präsidenten eine starke Rolle zu. Er bestimmt die Richtlinien der Politik, ernennt und entlässt Mitglieder des Kabinetts, die Intendenten der Regionen und Gouverneure der Provinzen sowie Inhaber weiterer wichtiger Staats- und Verwaltungsämter (u.a. auch alle Botschafter). Der historisch gewachsene Staatsaufbau ist zentralistisch ausgerichtet. Chile verfügt über ein an Großbritannien angelehntes Zwei-Kammer-System, dessen politisches Gravitationszentrum der Senat ist. Im Abgeordnetenhaus sind 120 Abgeordnete vertreten. Sie werden für 4 Jahre nach Listen im sogenannten binominalen Verfahren gewählt: jeder der 60 Wahlkreise stellt dabei 2 Abgeordnete. Im Senat gibt es einen "Zweiklassen-Status": Neben den 38 gewählten Senatoren haben auch 9 ernannte Senatoren und die ehemaligen Staatspräsidenten auf Lebenszeit dort einen Sitz, sofern sie 6 volle Jahre im Amt waren. Das Institut der ernannten Senatoren ist Teil der sogenannten "autoritären Enklaven" der Verfassung von 1980. Neben dem binominalen Wahlsystem werden hierzu noch gerechnet: der Nationale Sicherheitsrat, in dem die Streitkräfte und die Polizei über eine Mehrheit verfügen sowie die hohen Quoten bei Gesetzes- und Verfassungsänderungen. Trotz intensiver Bemühungen sind in den vergangenen 13 Jahren alle Versuche, die "autoritären Enklaven" aufzubrechen, an den Mehrheitsverhältnissen im Kongress gescheitert. Eine Grundsatzeinigung im Senat vom November 2004 bedarf noch einer Indossierung in der Abgeordnetenkammer. Dem politischen Gestaltungsspielraum der Regierung sind durch diese verfassungsrechtlichen Vorgaben Grenzen gesetzt. Im Zuge des im Juli 2002 eingestellten Strafverfahrens (im Fall der sog. Todeskarawane) gegen Pinochet ruht dessen Senatorenamt auf Lebenszeit de facto. Die Regierungskoalition verfügt im Senat über eine Mehrheit von einer Stimme in den Fällen, in denen der bisherige PPD-Senator Avila, der seinen Austritt aus der PPD erklärt hat, für Regierungsvorhaben votiert. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, 15 Appellationsgerichtshöfe Chile ist ein demokratischer Rechtsstaat mit einem materiellrechtlich entwickelten, in der Praxis jedoch hin und wieder schwerfälligen Justizsystem. Neben dem zivil- und strafgerichtlichen kennt das chilenische Justizsystem auch den militärgerichtlichen Instanzenzug. Zivil- und Strafrecht sind an den französischen Code Napoléon angelehnt. Das Strafprozessrecht wird gegenwärtig, auch mit deutscher Hilfe, nachhaltig reformiert: Trennung der Funktion des Staatsanwalts und Richters (bislang in einer Hand), Einführung eines mündlichen (bislang nur schriftlichen) Verfahrens und Stärkung der Rechte der Prozessparteien. Durch erhebliche Investitionen in das Justizsystem (mehr Richter, bessere Rechtsinfrastruktur) beabsichtigt die Regierung, allen Bevölkerungsschichten gleichberechtigten Zugang zum Justizsystem zu verschaffen. Im März 2004 wurde per Ehegesetz das Recht auf Ehescheidung eingeführt. Der Oberste Gerichtshof besteht aus vom Senat bestimmten Richtern. Er entscheidet in zivil- und strafrechtlichen Fragen letztinstanzlich. Sein Präsident wird auf 2 Jahre aus der Mitte der Obersten Richter gewählt. Daneben gibt es ein Verfassungsgericht, aus sieben Richtern bestehend, das über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen entscheidet. Sogenannte subjektive Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger sind nicht vorgesehen. Verwaltung Das Land ist in 12 Regionen untergliedert, diese wiederum in Provinzen. Regional-, Provinz- und Kommunalverwaltungen verfügen jedoch nur über eine begrenzte Finanzhoheit. Seit einigen Jahren wird eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung angestrebt. Zu den Regionen kommt noch die Hauptstadtregion. Unterhalb der Provinzebene befinden sich die 345 Gemeinden (municipalidad). Diese sind gemäß Artikel 61 der Verfassung die Organe der lokalen Selbstverwaltung. Sie werden von einem Bürgermeister (alcalde) und einem Stadtrat geleitet.
Regierungsparteien Mitte-Links-Bündnis der "Concertación de los Partidos por la Democracia" (kurz: Concertación), bestehend aus vier Parteien:
Oppositionsparteien Mitte-Rechts-Oppositionsblock "Alianza por Chile" bestehend aus 2 Parteien:
Daneben 10/4 Unabhängige Gewerkschaften Dachverband Central Unitaria de Trabajadores (CUT), ca. 14.000 Betriebs- und Branchengewerkschaften Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen mit allen Unterorganisationen (Santiago: Sitz der CEPAL/ECLAC VN-Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik), Weltbank, IWF, OAS (Organisation der Amerikanischen Staaten), ALADI (Lateinamerik. Integrationsgemeinschaft), SELA (lateinamerik. Wirtschaftssystem), APEC (APEC (asiatisch-pazifische Wirtschaftskooperation), Andengemeinschaft, MERCOSUR-Assoziation (gemeinsamer südamerikanischer Markt), Beobachter bei 2 OECD-Ausschüssen (Organisation für wirtschaftl. Zusammenarbeit und Entwicklung), Antrag auf OECD-Mitgliedschaft Einreise Reisedokumente Deutsche benötigen für die Einreise nach Chile einen deutschen Reisepass, der mindestens 6 Monate gültig sein sollte. Die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich. Eine minderjährige Person, die ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil reist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit sich führen, da ihr ansonsten die Einreise bzw. Ausreise verweigert werden kann. Diese zweckmäßigerweise in spanischer Sprache verfasste Erklärung muss von einer chilenischen Auslandsvertretung oder einem chilenischen Notar beglaubigt sein. Visum Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Die "Tarjeta de Turismo" muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der "Policía Internacional" in Santiago (Gral. Borgoño 1052, Tel. 02-5657863) bzw. in anderen Regionen von der "Policía de Investigaciones" eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Der Aufenthalt kann gegen eine Gebühr von 100 USD einmalig um 90 Tage verlängert werden. Zuständig sind hierfür das "Departamento de Extranjería" in Santiago (Agustinas 1235, Tel. 02-5502469) bzw. in anderen Regionen die jeweilige "Gobernación Provincial". Für andere Aufenthaltszwecke oder einen längerfristigen Aufenthalt sollte rechtzeitig vor Einreise die örtlich zuständige chilenische Auslandsvertretung zum Erfordernis eines Visums befragt werden. Auf der Internetseite der chilenischen Ausländerbehörde (www.extranjeria.gov.cl) sind ebenfalls Informationen in spanischer Sprache zum Thema verfügbar. An- bzw. Abreise über die USA Deutsche, die mit ihrem Europapass über die USA nach Chile reisen, müssen berücksichtigen, dass ihnen im Falle des Verlustes ihres Reisepasses von der Deutschen Botschaft Santiago kurzfristig lediglich ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Mit diesem Pass ist ein US-Visum für die Rückreise über die USA erforderlich. Hierdurch kann der geplante Reiseverlauf möglicherweise erheblich beeinträchtigt werden. Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
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