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Die medizinische Versorgung im Lande ist, soweit es sich um die größeren Städte handelt, mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Zur Frage einer individuellen Reiseapotheke ist Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sind z.T.
erheblich höher als in Deutschland. Sie werden von deutsche Krankenversicherungen oft
nicht oder nur teilweise abgedeckt. Rücksprache mit dem zuständigen
Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung
sind deshalb dringend zu empfehlen. Impfschutz: Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sehr sinnvoll sein. Insbesondere in den Bundesstaaten Maraho und Para kam es zu wiederholten Tollwut-Infektionen mit tödlichem Ausgang durch den Biß von infizierten Flughunden ("Vampiren"). In entlegenen Gebieten fehlt zumeist jede Möglichkeit einer adäquaten Hilfe nach der Infektion, eine vorsorgende wirksame Impfung vor Ausreise kann dann sehr empfehlenswert sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet
verlangt und ist bei Reise in das Amazonasgebiet sehr sinnvoll. Dies wurde in der
Vergangenheit teilweise auch im Hafen von Rio von Kreuzfahrtreisenden aus dem
Amazonasgebiet verlangt.
HIV / Aids: Durch Sexualkontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere
Spritzen oder Kanülen) besteht das Risiko einer lebensgefährlichen AIDS-Infektion. Prophylaxe gegen Malaria ist in einigen Landesteilen sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der Gefahr auch einer innerstädtischen Übertragung des Gelbfiebers wird deshalb allen Besuchern der ausgewiesenen Gelbfieberendemiegebiete und deren Randzonen, einschließlich der Städte und aktuell auch der Hauptstadt Brasilia, dringend empfohlen, sich spätestens 10 Tage vor Einreise gegen Gelbfieber impfen zu lassen.
Demgegenüber findet sich im Norden ein ganzjähriges Übertragungsrisiko. Von dort werden in diesem Jahr höhere Fallzahlen vor allem aus den Staaten Ceara, Bahia, Paraiba, Maranhao, Pernambuco und Piaui gemeldet. Landesweit wurden bis Ende September 2007 ca. 481.300 Erkrankungen, darunter 1.067 komplizierte (sog. hämorrhagische) Verläufe mit 1-2% Todesfällen, registriert, das sind 50% mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Kriminalität Die Großstädte Brasiliens, insbesondere Belem, Recife, Salvador, Rio de Janeiro und São Paulo, weisen eine hohe Kriminalitätsrate mit stetig steigender Tendenz auf (Eigentumsdelikte, Gewaltverbrechen, Entführungen; siehe auch allgemeine Informationen). Vom Besuch von Elendsvierteln (Favelas) wird strikt abgeraten. Häufig werden sie von Drogenbanden kontrolliert. Zwischen den Banden und der Polizei kommt es regelmäßig zu bewaffneten Auseinandersetzungen, die auch Unbeteiligte in Mitleidenschaft ziehen können. Vorsicht ist auch in den als sicherer geltenden Stadtteilen angebracht. Bei Überfällen sollte generell kein Widerstand geleistet werden! Die oft unter Drogeneinfluss stehenden Täter sind in aller Regel bewaffnet und schrecken vor Gewaltanwendung auch aus nichtigem Anlass nicht zurück. Es ist ratsam, stets einen Geldbetrag im Wert von 50,- Euro zur widerstandslosen Herausgabe mitzuführen. Überfälle finden vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden, sowie in Rio auch auf den Zubringerautobahnen zum Flughafen, der Linha Vermelha, der Linha Amarela und der Avenida Brasil statt. Auf diesen Strecken wurden in den letzten Monaten immer wieder Zubringerbusse und auch Taxis zum Anhalten gezwungen und die Insassen ausgeraubt. Auch der zwischen dem nationalen und dem internationalen Flughafen in Sao Paulo verkehrende Zubringerbus ist vor gelegentlichen Überfällen nicht sicher. Als Alternative können Taxis (mit Bestellservice) in Anspruch genommen werden, die in größeren Flughäfen auch schon im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden können, aber von Überfällen auch nicht ausgenommen sind. Auch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs sowie in Überlandbussen kommt es immer wieder zu Überfällen mit Schusswaffenanwendung. In São Paulo und im Umland von Rio de Janeiro wurden Busse auch gezielt von kriminellen Banden in Brand gesetzt, um die öffentliche Ordnung zu stören. Im Dezember 2006 gab es mehrere Vorfälle dieser Art im Umkreis von Rio de Janeiro, die sich aber nicht gezielt gegen Touristen richteten. Der seit Januar 2007 amtierende neue Gouverneur des Bundesstaates Rio de Janeiro hat von der Bundesregierung in Brasilia Spezialtruppen erhalten, um die öffentliche Ordnung zu garantieren. Nicht nur im Zusammenhang mit dem Karneval in Brasilien wird insbesondere vor Straftaten im Umfeld der Prostitution (Diebstähle, Raub, Überfälle etc.) gewarnt. Darüber hinaus kam es in letzter Zeit häufig zu Diebstählen im Flughafenbereich und Taxiüberfällen durch Motorradfahrer, bei denen ausschließlich Laptops gestohlen wurden. Es wird daher empfohlen, diese unauffällig in einer Reisetasche zu verstauen. Ausweispapiere sollten nicht im Gepäck aufbewahrt werden. Es ist empfehlenswert, Originale der Ausweispapiere im Safe des Hotels zu lassen und nur Kopien davon und eine Broschüre/Visitenkarte des Hotels mit sich zu führen. Pflanzen- und Tierwelt Einige einheimische Samen, Pflanzen, Tiere, besonders im Amazonasgebiet, desgleichen Fossilien und bestimmte Mineralien stehen unter strengem gesetzlichen Schutz. Verstöße gegen die entsprechenden Bestimmungen werden auch mit Freiheitsstrafen geahndet (siehe strafrechtliche Vorschriften). Sprache Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird insbesondere im Süden Brasiliens teilweise verstanden, aber nicht immer gern gehört. Zumindest rudimentäre Portugiesischkenntnisse sind deshalb sehr hilfreich. Besuch von Indianerschutzgebieten Für Reisen in Indianerschutzgebiete werden vorher bei der FUNAI (Nationale Indianerstiftung) einzuholende Genehmigungen benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen. Geld und Kreditkarten Die gängigen internationalen Kreditkarten werden in den großen Städten viel benutzt, einige allerdings nicht überall akzeptiert. Geldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder mit EC-Maestro Karten sind nur bei besonders gekennzeichneten Automaten (HSBC, Citibank und Banco24Horas), möglich, die fast nur an großen Flughäfen und in großen Städten zu finden sind. Es ist deshalb ratsam, bereits am Flughafen per Kreditkarte oder mit EC-Karte Maestro Bargeld zu besorgen oder auch auf USD oder EURO lautende Reiseschecks mitzuführen, insbesondere bei Reisen ins Landesinnere. Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Bei Barabhebungen an Geldautomaten wird zur besonderen Vorsicht geraten. Mobiltelefone Im Umkreis von 3 km von Flughäfen, insbesondere in Rio, Foz de Iguazu und Sao Paulo (hier auch teilweise übriges Stadtgebiet), sollten Handys, insbesondere des Systems TDMA, nicht eingeschaltet werden, um eine Klonung und unberechtigte Nutzung des Telefonanschlusses durch Dritte zu vermeiden. Die Systeme GSM und CDMA scheinen derzeit noch nicht betroffen zu sein. Drogen Vor Drogenkonsum und Drogenhandel wird nachdrücklich gewarnt. Drogendelikte werden in Brasilien streng geahndet und es drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden. Sexualstraftaten Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen nach brasilianischem Recht strafbar sind. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringen geraten. In Zusammenhang mit Prostitution kommt es relativ häufig zu sog. Beischlafdelikten ("golpe de cinderela") - teilweise nach Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln an das Opfer. Es wird deshalb dringend empfohlen, vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen. Vor der Mitnahme von Prostituierten oder flüchtigen Bekannten in das eigene Hotelzimmer wird ausdrücklich gewarnt. Tier- und Pflanzenschutz Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den bras. Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, frei lebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Sorten von Zierfischen aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne!). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen von einem bras. Bundesstaat in einen anderen ist sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt strafbar. Angesichts des umfangreichen und damit zwangsläufig unübersichtlichen Katalogs von in Brasilien geschützten Tieren und Pflanzen wird Reisenden geraten, keine Tiere oder Pflanzen zu kaufen, zu sammeln oder auszuführen. Unabhängig von den bras. Regelungen ist zu beachten, dass auch die Einfuhr nach Deutschland von solchen Tieren und Pflanzen, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, unzulässig ist bzw. nur bei Vorliegen einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung erlaubt ist. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der website www.bfn.de oder aber direkt beim Bundesamt für Naturschutz/Abt. Z.3 Besuch von Indianerschutzgebieten Für Reisen in Indianerschutzgebiete werden vorher bei der FUNAI (Nationale Indianerstiftung) einzuholende Genehmigungen benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.
Flugverkehr Seit dem Konkurs der größten brasilianischen Fluggesellschaft VARIG im Sommer 2006 sowie dem Absturz eines Passagierflugzeuges der brasilianischen Fluggesellschaft GOL nach einer Kollision mit einem Privatjet im Herbst 2006 kommt es immer wieder zu erheblichen Störungen im völlig überlasteten innerbrasilianischen Flugverkehr. Das letzte große Unglück mit ca. 200 Toten geschah am 17.07.2007 als die Landung eines Passagierflugzeuges der Fluglinie TAM auf dem als unsicher geltenden Stadtflughafen Congonhas/São Paulo missglückte. Reisende müssen sich aufgrund von erheblichen Verspätungen und gestrichenen Flügen auf stundenlange Wartezeiten auf den Flughäfen einstellen auch internationale Anschlussflüge sind oft betroffen. Viele Reisende weichen daher auf öffentliche Verkehrsmittel und PKWs aus, so dass auch im Straßenverkehr aufgrund der hiesigen Straßenverhältnisse und Fahrweise der Brasilianer Vorsicht geboten ist. Führerscheine Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten bedarf es laut bestätigter Auskunft der brasilianischen Behörden nur des Mitführens des deutschen Führerscheins sowie zusätzlich eines Identitätsnachweises (Reisepass). Lediglich für die alten grauen Führerscheine bedarf es zusätzlich des Mitführens einer beglaubigten Übersetzung. Obwohl somit bei den rosa und neuen Führerscheinen im Scheckkartenformat das Mitführen einer Übersetzung oder eines internationalen deutschen Führerscheins eigentlich nicht notwendig ist, hat die Praxis gezeigt, dass es in Fällen von Polizeikontrollen aufgrund von Verständigungsproblemen häufig zu Schwierigkeiten kommt. Aus diesem Grund wird zur Vermeidung von Missverständnissen dringend empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein mindestens einen von der Führerscheinstelle am deutschen Wohnsitz ausgestellten internationalen deutschen Führerschein (der jedoch keine portugiesische Übersetzung enthält), besser eine portugiesische beglaubigte Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins stets mitzuführen. Für die Führerscheine der Klassen C, D und E ist zu beachten, dass in Brasilien ein Mindestalter des Führerscheininhabers von 21 Jahren verlangt wird. |
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