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Politisches System Bolivien ist nach der Verfassung von 1995 eine präsidiale Demokratie mit Zweikammernparlament. Durch das Gesetz zur Volksbeteiligung ("Participación Popular") wurden den Gebietskörperschaften Kompetenzen für Gesundheit, Schule, Kultur, Straßenbau und Bewässerung sowie Aufgaben auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit übertragen. Hierfür steht ihnen ein Anteil an den Steuereinnahmen zu. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, Distriktgerichtshöfe in den Departamentos, Provinzgerichte Verwaltung 9 Departements. Die Departamentos werden von einem Präfekten (Prefecto) verwaltet, der früher vom Präsident ernannt wurde, seit 2005 aber als Zugeständnis an Autonomiebestrebungen vom Volk gewählt werden. Die ersten Präfekturwahlen fanden gemeinsam mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 18. Dezember 2005 statt. Die Departamentos gliedern sich ihrerseits in insgesamt 112 Provinzen (Provincias), die jeweils von einem ernannten Unterpräfekten (Subprefecto) verwaltet werden. Die Provinzen sind wiederum in 324 municipios untergliedert. Auf kommunaler Ebene gibt es gewählte Bürgermeister (Alcalde), in größeren Städten und Gemeinden auch einen gewählten Stadtrat (Consejo municipal).
Parteien (in Klammern Wahlergebnis von Dezember 2005) Movimiento al Socialismo (MAS; 54%), Poder Democrático y Social (PODEMOS; konservativ; 29%), Union Nacional (UN; wirtschaftsfreundlich-liberal; 8%), Movimiento Nacionalista Revolucionario (MNR; Mitte links; 6%) Gewerkschaften Dachorganisation: Central Obrera Boliviana (COB); Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen und Sonderorganisationen (außer IMO - International Maritime Organization), Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), ALADI (Asociación Latinoamericana de Integración), SELA (Lateinamerikanisches Wirtschaftssystem), Andengemeinschaft, La Plata-Gruppe, Amazonaspakt, Rio-Gruppe; mit Mercosur assoziiert (Freihandelszone); Blockfreien-Bewegung Einreise
Zur Einreise als Tourist nach Bolivien ist ein mindestens drei Monate gültiger Reisepass notwendig. Bei Ankunft an den Flughäfen in La Paz und Santa Cruz wird eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 90 Tagen im Pass eingetragen. Wenn man auf dem Landweg einreist kommt es vor, dass lediglich eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 30-Tagen in den Pass eingetragen wird. In solchen Fällen sollte dieses sofort reklamiert werden. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes bis zu 16 Jahren in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Ausreise Bei Abflug von bolivianischen Flughäfen werden für Inlandsflüge eine Flughafengebühr von z.Zt. 15 Bolivianos, für Auslandsflüge in Höhe von 25 US-Dollar erhoben. Von dieser Gebühr befreit sind Transitreisende, die sich nicht länger als 12 Stunden in Bolivien aufhalten, sowie grundsätzlich Kinder unter zwei Jahren. Touristen, die sich nur für die Dauer von bis zu 90 Tagen in Bolivien aufgehalten haben, sind von der Zahlung einer so genannten Ausreisesteuer in Höhe von z.Zt. 169 Bs befreit. Für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann die Vorlage eines gültigen internationalen Gelbfieberimpfpasses erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden. Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern.
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