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In den Departamentos Santa Cruz und Cochabamba, insbesondere der Chiquitanía und dem Chapare, treten regelmäßig Denguefieber-Epidemien auf, die immer wieder Todesopfer fordern. Die Höhenluft ist sauerstoffarm und von geringem atmosphärischem Druck.
Folgen davon sind extreme Intensität der Sonneneinstrahlung - besonders der
ultravioletten Strahlung - und außergewöhnliche hohe Wärmeabstrahlung während der
Nacht.
In jüngster Zeit sind in Bolivien (insb. Regionen Chuquisaca und Beni sowie in den ärmeren Stadtvierteln von La Paz) vermehrt Fälle von Cholera aufgetreten. Besondere Vorsicht (kein Verzehr ungekochter Speisen) wird empfohlen. Zumutbare Krankenhäuser sind immer Privatkliniken, die teils hohe Krankenhaus- und Arztkosten berechnen, die oft über dem deutschen Erstattungssatz liegen. Der Abschluss einer ausreichenden Krankenversicherung ist daher unbedingt zu empfehlen. Unverbindliche Auswahl von Kliniken: Clínica CEMES Clínica del Sur Traumaklinik Vertrauensarzt der Botschaft La Paz: Dr. Fernando Arispe Reisen über Land / Straßenverkehr Im ganzen Land kann es jederzeit zu Protestmärschen und Straßenblockaden kommen, bei denen Verkehrsbehinderungen und Gewaltanwendung nicht auszuschließen sind. Reisenden wird empfohlen, Blockaden, Protestveranstaltungen und Menschenansammlungen in Bolivien generell zu meiden. Das Land ist verkehrsmäßig noch wenig erschlossen. Es gibt nur etwa 3.000 km asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege; wenige Brücken) sind während der Regenzeit oft tagelang nicht passierbar. Besonders betroffen ist zur Zeit die Strecke nach Nordosten, Reisenden wird geraten sich vor Ort über die aktuelle Situation zu informieren. Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation rät die Botschaft dringend von Überlandfahrten mit Pkw oder Bus bei Dunkelheit ab. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet. Gleiches gilt oft auch für andere Verkehrsteilnehmer, die sich auch nicht immer an die geltenden Vorfahrtsregelungen halten. Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet. Kriminalität Die Kriminalität in Bolivien hat in letzter Zeit zugenommen. Es hat vermehrt Vorfälle gegeben, wo ausländische Touristen, die allein reisen und entweder am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto ankommen von falschen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren worden sind und dort, unter Mithilfe von falschen Polizisten in Uniform, die vorgaben eine Antidrogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen worden sind (sog. Expressentführungen). Ähnliche Fälle sind auch aus anderen bolivianischen Großstädten bekannt geworden. In letzter Zeit sind der bolivianischen Polizei Fahndungserfolge gelungen, die zur Aushebung von kriminellen Banden geführt haben. Außerdem tritt die Touristenpolizei an verschiedenn neuralgischen Punkten (z.Bsp. den Busbahnhof in La Paz) verstärkt in Erscheinung und berät ankommende Reisende. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahm en zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen. Man sollte deshalb nur auf bekannte Funktaxi- und Busunternehmen zurückgreifen und keine Kollektivtaxis und Mini-Busse benutzen. Außerdem sollte man in der Öffentlichkeit keine großen Bargeldsummen bei sich führen, noch Ausweispapiere und Geld offen in der Hosentasche tragen. Aus gegebenem Anlass wird empfohlen, von La Paz aus zum Titikakasee nur in Gruppen und nur mit bekannten Busunternehmen zu reisen. Es wird auch immer wieder davon berichtet, daß Besucher von Bars und Diskotheken K.O.-Tropfen (einheimisch: Burundanga) verabreicht werden, die eine zeitlich begrenzte Ohnmacht und einen Gedächtnisverlust hervorrufen. Diese Zeit wird genutzt, um die betreffende Person auszurauben. Geld / Kreditkarten Neben der bolivianischen Währung Boliviano wird auch der USD in weitem Umfang akzeptiert. Mit einer deutschen EC-Karte kann man bei vielen Bankautomaten Bargeld abheben, sofern die EC-Karte das "Maestro-Symbol trägt. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert. Da der Wechselkurs für den Euro wesentlich ungünstiger ist als der des Dollars, empfiehlt es sich, Bargeld in Dollar mitzunehmen (vorzugsweise kleine Stückelungen). Telefon Die Telefonvorwahl aus Deutschland für Bolivien und La Paz lautet 00591 - (2) + Anschlussnummer (7-stellig). Es besteht die Möglichkeit, aus Bolivien mit einer kostenlosen Telefon-Nr. ein Gespräch nach Deutschland zu führen. Die Telefongebühren zahlt der Teilnehmer in Deutschland. Die bolivianische Telefonnummer lautet: 800 - 10 - 0049 + Vorwahl mit 0 + Anschlussnummer in Deutschland. Touristische Auskünfte Viceministerio de Turismo, Avenida Mariscal Santa Cruz, Palacio de Comunicaciones,16. Stock (Eingang durch den 17. Stock), Casilla 1868, La PazTel.: 236 74 41, 236 74 64, 236 74 63, Fax: 237 46 30E-Mail: t-mercadeo@mcei.gov.bo Information für Bergsteiger Club Andino BolivianoCalle México N° 1638Tel./Fax: 231 28 75Casilla 1346, La Paz Rufnummer der Polizei in Notfällen Tel.: 237 12 30 (La Paz) Sitten & Bräuche In La Paz gibt es zahlreiche Nachtklubs, die meist gegen Mitternacht öffnen, und unzählige Whiskerias, wie die einheimischen Bars genannt werden. Freitags und samstags finden ab ca. 20.00 Uhr Volksmusik- und Tanzaufführungen statt. In Cochabamba und Santa Cruz gibt es Diskotheken. Beliebte Souvenirs sind Holzschnitzereien, Schmuck, Lama- und Alpacadecken, indianische Handarbeiten sowie Gold- und Silberschmuck. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 09.30-12.30 und 15.00-19.30 Uhr, Sa 10.00-15.00 Uhr. Fußball ist der beliebteste Publikumssport. Golf und Bergsteigen werden angeboten. Skilaufen ist im April, Mai, September und Oktober möglich. Die Piste auf dem Monte Chacaltaya ist die höchstgelegene der Welt. Forellenangeln ist besonders beliebt. Üblich sind 5-10% in Hotels und Restaurants, obwohl bereits 25% für Bedienung berechnet wird. Gepäckträger erwarten ebenfalls Trinkgeld. Die üblichen Höflichkeitsformen gelten auch hier. Traditionen sollten respektiert werden. Die bolivianische Landbevölkerung nennt sich Campesinos, nicht Indios. Westliche Kleidung und Eßgewohnheiten werden auch langsam von den Campesinos übernommen. Bei gesellschaftlichen Anlässen ist elegantere Kleidung angebracht, ansonsten wird legere Freizeitkleidung akzeptiert. Nichtraucherzonen sind gekennzeichnet. Es wird eindringlich vor Erwerb, Besitz, Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art gewarnt. Auf bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die hiesige Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird. Rauschgiftdelikte werden in Bolivien streng geahndet, die Mindeststrafe beträgt in der Regel 8 Jahre Haft. Auch die Mitnahme von Päckchen etc. von Dritten mit unbekanntem Inhalt kann drastische Folgen haben und sollte unbedingt unterlassen werden. Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muß der Fahrer unabhängig von der Schuldfrage zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.
Es lohnt sich, frühmorgens in La Paz anzukommen, da vor allem preiswerte
Unterkünfte schnell ausgebucht sind. FLUGZEUG: LAB (LB) und Aerosur (5L) betreiben den Inlandflugverkehr. LAB bietet den Vibol-Inlandsflugpass an, der im Ausland gekauft werden muß. Aufgrund der geographischen und klimatischen Verhältnisse ist das Flugzeug das beste Verkehrsmittel. Die wichtigsten Inlandflughäfen sind Santa Cruz (Viru-Viru) und La Paz (El Alto), der höchstgelegene Flughafen der Welt. Bei Abflug von bolivianischen Flughäfen werden für Inlandsflüge eine
Flughafengebühr von z.Zt. 15 Bolivianos, für Auslandsflüge in Höhe von 25 US-Dollar
erhoben. Von dieser Gebühr befreit sind Transitreisende, die sich nicht länger als 12
Stunden in Bolivien aufhalten, sowie grundsätzlich Kinder unter zwei Jahren.
Es wird davon abgeraten, Mate de Coca (Coca-Tee) mit nach Deutschland zu nehmen. Obwohl Erwerb, Besitz, Konsum und Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind, sieht der deutsche Zoll bei der versuchten Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz. |
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