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Politisches System Seit dem 10. Juli 1973 sind die Bahamas ein unabhängiger Staat im britischen Commonwealth. Formelles Staatsoberhaupt ist die britische Königin als Königin des Commonwealth der Bahamas, die durch einen Generalgouverneur vertreten wird. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Parlament, das aus dem Abgeordnetenhaus mit 40 Mitgliedern und dem Senat mit 16 Sitzen besteht. Die Abgeordnetenkammer wird nach relativem Mehrheitswahlrecht für fünf Jahre gewählt. Von den 16 Senatoren ernennt der Generalgouverneur neun auf Vorschlag des Premierministers, vier auf Vorschlag des Oppositionsführers und drei auf Vorschlag des Premierministers nach Anhörung des Oppositionsführers. Letztgenannte drei Senatoren sollen die Kräfteverhältnisse im Abgeordnetenhaus widerspiegeln. Legislative und Exekutive halten sich eng an das britische Vorbild, der Legislative fehlt es jedoch an effektiver Kontrollfunktion, zumal da viele Abgeordneten der Regierungspartei zugleich Amtsträger sind. Die Freizone von Freeport/Lucaya auf Grand Bahama genießt unter der Grand Bahama Port Authority seit 1955 Steuer- und Zollfreiheit und weitgehende Autonomie. Der Sonderstatus wurde 1993 bis 2015 (Steuerfreiheit) bzw. 2054 (Zollfreiheit) verlängert. Nachdem von 1967 bis 1992 die aus dem Kampf gegen die Rassendiskriminierung der Kolonialzeit hervorgegangene Progressive Liberal Party (PLP) unter Sir Lynden Pindling die Regierung stellte, kam bei den Wahlen vom August 1992 das Free National Movement (FNM) unter Hubert A. Ingraham mit einem markt- und investorenfreundlichen wirtschaftlichen Konsolidierungsprogramm an die Macht und konnte sich bis 2002 halten. Die in 25 Regierungsjahren zunehmend verfilzte PLP hingegen musste in der Opposition lange um die notwendige innere Erneuerung ringen. Pindlings Nachfolger als Oppositionsführer im Parlament und Parteivorsitzender, Perry Christie, hatte zunächst 1984 zusammen mit Ingraham (mit dem er derselben Anwaltskanzlei angehörte) aus Protest gegen die mutmaßliche Verstrickung von Mitgliedern der Regierung Pindling in Drogengeschäfte die PLP verlassen. 1987 zog er als Unabhängiger wieder in das Parlament ein und schloss sich schließlich erneut der PLP an. Von dieser spaltete sich 1999 noch die "Coalition for Democratic Reform" (CDR) mit dem Abgeordneten Dr. Bernhard Nottage ab, der sich selbst Hoffnungen auf die Nachfolge Pindlings gemacht hatte. Der zunehmend selbstherrliche Führungsstil des neuen Premiers Ingraham in Regierung und Partei ließ ihn jedoch rasch an Popularität verlieren. So beförderten unter anderem die Durchsetzung von Tommy Turnquest als Parteivorsitzenden im August 2001 gegen den Anfang 2000 zurückgetretenen ehemaligen Justizminister Tennyson Wells, sowie die von massiver Propaganda begleitete kurzfristige Ansetzung eines verfassungsändernden Referendums im Februar 2002 (das mit 66% der Stimmen abgelehnt wurde) seinen Niedergang. Bereits bei den Wahlen am 2. Mai 2002 konnten Christie und die PLP das FNM nicht ganz unerwartet mit 29 der 40 Parlamentssitze ablösen. Dem FNM blieben nur 7 Sitze, vier gingen an Unabhängige, darunter Tennyson Wells und der ehemalige Landwirtschaftsminister Pierre Dupuch, die nach Turnquests Benennung ausgeschieden waren. Auch Turnquest verlor seinen Parlamentssitz. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof (Sitz in London), 1 Appellationshof, 2 Magistratgerichte, verschiedene Jugendgerichtshöfe. Letztinstanzliches Gericht des dem britischen System nachgebildeten Gerichtswesens ist der Privy Council in London. Die bahamaische Regierung lehnt weiter die Ersetzung des Privy Council durch den "Caribbean Court of Justice" als oberste straf- wie zivilrechtliche Instanz aller CARICOM-Mitgliedstaaten ab. Verwaltung Verwaltung auf den Inseln durch "Commissioners" und 23 Local Government Councils, Sonderrechte für Grand Bahama
Regierungspartei Free National Movement (FNM) wirtschaftsfreundlich-liberal ausgerichtet: 23 Sitze im Parlament Opposition Progressive Liberal Party (PLP) (18 Sitze im Parlament); liberal-konservativ mit sozialdemokratischen Elementen Gewerkschaften Bahamas Trade Union Congress Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Commonwealth of Nations, Vereinte Nationen, UNESCOUNESCO, UNIDOUNIDO, WHO, IWF, Interamerikanische Entwicklungsbank, Karibische Entwicklungsbank, OAS, AKP-Organisationen, CARICOMCARICOM, Association of Caribbean States, Internationaler Gerichtshof (Zeichnerstaat) Einreise Visum Für die Einreise auf die Bahamas und Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Reisedokumente Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch 6 Monate ab Einreisedatum gültig ist. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Kinderausweise mit Lichtbild werden anerkannt. Ferner muss der Reisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Besonderheiten bei der Ausreise Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer zu entrichten. Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Nur für Reisende über die USA: Ab 26. Oktober 2004 benötigen deutsche Staatsangehörige bei Reisen über die U.S.A. maschinenlesbare Reisepässe. Reisende, die lediglich im Besitz eines vorläufigen Reisepasses bzw. eines Kinderausweises nach altem Muster sind, benötigen auch bei Transitreisen ein Visum für die U.S.A. Jeder Reisende (auch Kinder) muss in Besitz eines eigenen maschinenlesbaren Reisepasses sein. Die Botschaft Kingston ist bei Passverlust derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen. Um Passdiebstahl/ Verlust zu vermeiden, ist es daher ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem Einreisestempel beinhaltet. Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Behörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Bei der Wieder-Ausreise sollten keinesfalls Gepäckstücke (auch: größere Umschläge) von Dritten unter eigenem Namen mitgeführt werden. Das eigene Gepäck sollte in der Wartezeit vor dem Abflug ständig beaufsichtigt werden, damit Sendungen Dritter nicht unbemerkt beigepackt werden können. Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.
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