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Politisches System Die dem nordamerikanischen Vorbild nachempfundene Verfassung stammt aus dem Jahre 1853 und wurde zuletzt 1994 (Pakt von Olivos) reformiert. Kennzeichnend ist die starke Stellung des Präsidenten, der gleichzeitig Regierungschef ist. Staatspräsident und Vizepräsident werden alle vier Jahre direkt gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.Der Kongress setzt sich aus dem Senat und der Abgeordnetenkammer zusammen. Beide Kammern haben Anteil am Gesetzgebungsverfahren. Die Mitglieder der Abgeordnetenkammer - derzeit 257 - werden alle zwei Jahre zur Hälfte für 4 Jahre direkt gewählt. Dem Senat gehören 72 Senatoren an, die seit 2001 ebenfalls direkt vom Volk für sechs Jahre gewählt werden - je drei aus jeder Provinz und der Stadt Buenos Aires. Der Senat erneuert sich alle zwei Jahre zu einem Drittel. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, 5 Appellationsgerichte, Provinzialgerichte Der Oberste Gerichtshof ist zugleich Verfassungsgericht (zweistufige Bundesgerichtsbarkeit). Die Provinzen verfügen über eine eigenständige, in der Regel zweistufige Gerichtsbarkeit. Verwaltung 1 autonome Stadt (Buenos Aires Capital Federal) und 23 Provinzen (Buenos Aires; Catamarca; Chaco; Chubut; Cordoba; Corrientes; Entre Rios; Formosa; Jujuy; La Pampa; La Rioja; Mendoza; Misiones; Neuquen; Rio Negro; Salta; San Juan; San Luis; Santa Cruz; Santa Fe; Santiago del Estero; Tierra del Fuego, Antartica e Islas del Atlantico Sur; Tucuman)Die Provinzregierungen werden von Gouverneuren geleitet. Ein Teil der Provinzhaushalte wird von Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Neuordnung des vertikalen Finanzausgleiches ist ein Postulat der Verfassungsreform von 1994 und wird aktuell vom IWF gefordert. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise Argentiniens ist der Einfluss der Gouverneure gegenüber der Zentralregierung gestiegen. Regierungspartei "Frente para la Victoria" sowie "Partido Justicialista/PJ" (Peronisten), 39 Sitze im Senat (+ 9 Alliierte aus anderen Parteien) und 133 Sitze in der Abgeordnetenkammer Andere im Parlament vertretene Parteien Größte Fraktionen: "Unión Cívica Radical/UCR" (Radikale Bürgerunion ), 9 Senatoren und 28 Abgeordnete; "Afirmación para una República Igualitaria/ARI" bzw. Coalición Cívica/CC, 4 Senatoren und 27 Abgeordnete; "Propuesta Republicana/ PRO", 14 Abgeordnete, Sozialistische Partei 1 Senator und 10 Abgeordnete, Rest Provinz- und Splitterparteien Gewerkschaften Vielzahl überwiegend peronistisch ausgerichteter Einzelgewerkschaften. Dachorganisation CGT (Confederación General del Trabajo), daneben die CTA (Central de Trabajadores Argentinos) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen UNO (Gründungsmitglied 24.10.1945) und OAS, Mitgliedschaft in sämtlichen wichtigen VN-Sonderorganisationen, TRIAR (Interamerikanischer Beistandspakt), JID (Interamerikanischer Verteidigungsausschuss), MERCOSUR Einreise Visum Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen. Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat in Deutschland wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden. Reisedokumente Bei Einreise muss der deutsche Reisepass noch mindestens 3 Monate lang gültig sein. Der Personalausweis wird nicht als einreisefähiges Dokument anerkannt. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Reisen von Minderjährigen Minderjährige brauchen für die Ein- und Ausreise die Erlaubnis des/der (beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt. Die Pflicht besteht grundsätzlich nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumspflichtigem) Aufenthalt. Es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt der Praxis fügen. In Argentinien wird man erst mit 21 Jahren volljährig. Reisende mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, sollten daher eine Bescheinigung über die Volljährigkeit in Deutschland mit sich führen. Unter 18-Jährige müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muß hierüber eine Bescheinigung mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen. Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Es empfiehlt sich, Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei Ein- und Ausreise keine Probleme gibt. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate. An- und Abreise über die USA Bei An- oder Abreise mit Zwischenstop in den USA ist zu beachten, dass vorläufige (grüne) deutsche Reisepässe für die USA visapflichtig sind. Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison November bis April schwierig werden, für einen von der Botschaft ausgestellten Ersatzpass rechtzeitig vor dem Rückflug ein Visum von der amerikanischen Botschaft zu erhalten.
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