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Politisches System Parlamentarische Monarchie. Zweikammerparlament mit Senat (17 ernannte Mitglieder) und Repräsentantenhaus (17 gewählte Mitglieder) Gerichtswesen 1 Supreme Court, 2 Magistratsgerichte Verwaltung 6 Bezirke (Saint George (1), Saint John (2), Saint Mary (3), Saint Paul (4), Saint Peter (5), Saint Philip (6)) und 2 abhängige Gebiete (Barbuda, Redonda)
Regierungspartei United Progressive Party (UPP), 12 Sitze Opposition Antigua Labour Party (ALP), 4 Sitze, ein Sitz für den unabhängigen Vertreter von Barbuda Gewerkschaft Trades and Labour Union Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen (seit 11/81), Commonwealth, Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS, 1981), IMO, ICAO, WHO, CARICOM, EU-AKP Einreise Visum/ Reisedokumente Für die Einreise nach Antigua und Barbuda und Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch sechs Monate gültig ist. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Kinderausweise werden mit Lichtbild anerkannt, sofern das Kind von einem Elternteil/ Sorgeberechtigten begleitet wird. Ferner sollte der Reisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. An- bzw. Abreise über die USA Deutsche Staatsangehörige können als Touristen oder Geschäftsreisende ohne ein Visum in die Vereinigten Staaten reisen oder das Land zur Durchreise (Transit) nutzen, wenn Sie im Besitz eines mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepasses oder eines Kinderreisepasses (mit Lichtbild) sind, der vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und nach diesem Datum nicht verlängert wurde. Sie müssen außerdem im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sein (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden). Reisende, die einen vorläufigen Reisepass, einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass oder einen Kinderausweis besitzen, benötigen ein Visum! Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
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